{"id":289,"date":"2004-05-22T11:40:47","date_gmt":"2004-05-22T10:40:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bigmouth.ch\/blog\/?p=289"},"modified":"2012-01-02T11:41:19","modified_gmt":"2012-01-02T10:41:19","slug":"schwachstellen-im-fursorge-und-vormundschaftswesen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bigmouth.ch\/blog\/2004\/05\/schwachstellen-im-fursorge-und-vormundschaftswesen\/","title":{"rendered":"Schwachstellen im F\u00fcrsorge- und Vormundschaftswesen?"},"content":{"rendered":"<p>Burgdorfer Tagblatt April 1998<\/p>\n<p>Objektivit\u00e4t und Entscheide fern jeder Ideologie werden im Bereich F\u00fcrsorge \/ Vormundschaft wohl angestrebt, aber immer wieder tauchen brisante F\u00e4lle in der Presse auf, die Fragen zur Kompetenz der Gemeindebeh\u00f6rden in diesem Bereich aufwerfen.<\/p>\n<p>Als der Aefliger Gemeinderat Urs Pauli sich nicht scheute, der Presse mitzuteilen, welche F\u00fcrsorgeleistung eine Asylantenfamilie bezog, meldeten sich kritische Stimmen, Pauli habe seine Schweigepflicht verletzt. Pauli macht keinen Hehl aus der Tatsache, dass er im Clinch mit dem kantonalen F\u00fcrsorgeamt steht, und dies bescherte ihm sogar ein gutes Wahlresultat. Um Pauli ist es nun wieder ruhiger geworden, daf\u00fcr berichtete die \u00abBerner Zeitung\u00bb k\u00fcrzlich \u00fcber den \u00abFerrari-Fall\u00bb: der F\u00fcrsorgevorsteher der Gemeinde Heimberg wurde wegen seiner indiskreten \u00c4usserungen \u00fcber einen F\u00fcrsorgebez\u00fcger wegen Amtsgeheimnisverletzung geb\u00fcsst.<\/p>\n<p>Kinder in Ausschaffungshaft? In der Gemeinde L\u00fctzelfl\u00fch wagte ein Gemeinderat die leichtfertige \u00c4usserung, er hoffe, dass die siebenk\u00f6pfige Asylantenfamilie Gashi in Ausschaffungshaft genommen werde (\u00abBurgdorfer Tagblatt\u00bb vom 17. M\u00e4rz). Es ist nicht verwunderlich, dass dieser Gemeinderat nicht namentlich genannt sein wollte, denn diese H\u00e4rte macht stutzig: K\u00f6nnen Kinder tats\u00e4chlich in Ausschaffungshaft gesteckt werden?<\/p>\n<p>Dazu Kurt Jaggi, Vorsteher des kantonalen F\u00fcrsorgeamtes: \u00abNach gesetzlicher Grundlage ist es nicht m\u00f6glich, Kinder unter 15 Jahren in Ausschaffungshaft zu nehmen! (Bundesgesetz \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder, Art. 13c, Abs. 3.)\u00bb Mit seiner \u00c4usserung ist der Gemeinderat aus L\u00fctzelfl\u00fch eindeutig in ein Fettn\u00e4pfchen getreten. F\u00fcr grosses Aufsehen sorgte ein Artikel im \u00abBeobachter\u00bb \u00fcber die Trag\u00f6die eines erwachsenen Sohnes, der in der Villa seiner reichen und einflussreichen Mutter in totaler Isolation dahinvegetierte. Das Vormundschaftsamt Biel geriet deswegen arg unter Beschuss. Dieser Fall war spektakul\u00e4r genug, um als \u00absda\u00bb- Meldung weitergeleitet zu werden.<\/p>\n<p>Extremf\u00e4lle Es kam sogar schon zu tragischen Todesf\u00e4llen, weil die Beh\u00f6rden schlicht \u00fcberfordert waren: in Wohlen bei Bern wurde ein Sozialarbeiter von einem ver\u00e4rgerten Asylbewerber erschossen. In Z\u00fcrich wurde das Baby einer drogens\u00fcchtigen Frau verhungert in deren Wohnung aufgefunden, obschon diese Mutter einen Beistand hatte. In Bern wurde eine 19j\u00e4hrige Kurdin von ihrem fun-damentalistischen Vater erstochen, obschon die Beh\u00f6rden von dessen Morddrohungen wussten.<\/p>\n<p>Ideologischer Machtmissbrauch Im Laufe der Geschichte kam es immer wieder zu ideologischem Machtmissbrauch im Bereich F\u00fcrsorge\/Vormundschaft. Kaum jemand wird bestreiten, dass bei den Hexen- und Ketzerverfolgungen Ideologie im Spiel war. Das neue Buch von Eveline Hasler \u00abdie Vogelmacherin\u00bb bringt an den Tag, dass sogar Kinder als Hexenkinder verfolgt wurden! Wenn die Missst\u00e4nde weit weg von der Gegenwart liegen, f\u00e4llt eine kritische Betrachtungsweise nicht besonders schwer. Der Zynismus \u00abZust\u00e4nde wie zu Gotthelfs Zeiten\u00bb ist weit verbreitet, allgemein entsetzt man sich etwa \u00fcber die Schicksale der armen Verdingkinder. Je n\u00e4her die Missst\u00e4nde aber bei der Gegenwart liegen, um so schwerer tut man sich mit Kritik. Der Begriff \u00abAdministrativjustiz\u00bb des Dichters C. A. Loosli (1877-1959) hat wenig Furore gemacht. Als uneheliches Kind machte Loosli einschl\u00e4gige Erfahrungen mit seinem Sumiswalder Vormund und diversen \u00abAnstalten\u00bb (u.a. die Zwangserziehungsanstalt Trachselwald). Die Lekt\u00fcre seiner sozialkritischen Schriften ist leider immer noch ein Geheimtip. Auf die Tatsache, dass Bundesrat von Steiger veranlasste, den j\u00fcdischen Fl\u00fcchtlingskindern w\u00e4hrend des zweiten Weltkrieges ein \u00abJ\u00bb in den Pass zu stempeln, um die Schweiz vor der \u00abVerjudung\u00bb zu sch\u00fctzen, darauf ist gewiss niemand stolz, es wurde auch lange versucht, diese Tatsache zu vertuschen.<\/p>\n<p>Verfolgung der Jenischen Dasselbe gilt f\u00fcr die Aktion \u00abHilfswerk f\u00fcr die Kinder der Landstrasse\u00bb, in der den Jenischen die Kinder entrissen, unter Vormundschaft gestellt und in Pflegefamilien, Heime oder psychiatrische Kliniken gesteckt wurden. Diese haarstr\u00e4ubende Aktion wurde von Beh\u00f6rden, Pro Juventute und Psychiatrie durchgef\u00fchrt und nachtr\u00e4glich wurde auch hier versucht, alles zu vertuschen. Der Hartn\u00e4ckigkeit des \u00abBeobachters\u00bb und der Schriftstellerin Mariella Mehr (selbst Opfer der Aktion) ist es zu verdanken, dass eine historische Aufarbeitung eingeleitet wurde. Ein entsprechender Historikerbericht wurde soeben vorgelegt.<\/p>\n<p>Noch vor zehn Jahren wurde bei der Erziehungsberatung in Bern behauptet, Beh\u00f6rden h\u00e4tten nie etwas mit dem \u00abHilfswerk\u00bb zu tun gehabt. Auf Anfrage beim Rechtsdienst der Erziehungsdirektion (der die Erziehungsberatung unterstellt ist) wird erneut versucht, die ganze Verantwortung f\u00fcr das Hilfswerk auf die Pro Juventute zu schieben. Erst nach einem&amp;nbsp;Verweis auf den Historikerbericht wird diese Aussage relativiert. Der nicht namentlich genannt sein wollende Jurist bezweifelt zuerst, dass auch der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst der Uni Bern oder die Kantonale Erziehungsberatung Bern Gef\u00e4lligkeitsgutachten f\u00fcr die Aktion Kinder der Landstrasse gemacht haben k\u00f6nnten, renkt dann aber ein, es best\u00fcnden keine wissenschaftlichen Daten zu diesem Thema.<\/p>\n<p>Die drei Z\u00fcrcher Historiker kritisieren in ihrer Studie \u00fcber das Hilfswerk, nicht das Kindswohl sei im Zentrum der Massnahmen gestanden, sondern \u00abdas gesellschaftspolitische Ziel, eine nicht genehme Lebensweise zu zerst\u00f6ren\u00bb. Wenn man bedenkt, dass das \u00abLiebeswerk\u00bb erst 1973 gestoppt wurde, darf man sich zurecht fragen, ob gesellschaftspolitisch motivierte Kindesschutzmassnahmen auch heute noch m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Heikler vormundschaftlicher Kindesschutz Die Befugnisse der Vormundschaftsbeh\u00f6rden, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen, ist auch heute noch betr\u00e4chtlich. Folgende Instrumente stehen nach ZGB zur Verf\u00fcgung: Erziehungsaufsicht, Beistandschaft, Obhutsentzug bis hin zum Entzug der elterlichen Gewalt. Gegen eine sogenannte Kindesschutzmassnahme kann beim Regierungsstatthalter Beschwerde gef\u00fchrt werden, was aber oft ein langwieriges Verfahren nach sich zieht.<\/p>\n<p>Kindesschutzmassnahmen sind nach wie vor eine heikle Angelegenheit, denn die politische Verantwortung f\u00fcr Verf\u00fcgungen der zust\u00e4ndigen Sozialdienste&amp;nbsp; tr\u00e4gt die Vormundschaftskommission. Die Gemeinder\u00e4te und Gemeinder\u00e4tinnen der Vormundschaftskommission brauchen nicht \u00fcber eine p\u00e4dagogische Ausbildung zu verf\u00fcgen. Ihr pers\u00f6nlicher Erfahrungshintergrund, ihre politische und moralische Einstellung wird somit ihre Entscheide mitpr\u00e4gen. Zudem gew\u00e4hren Ausdr\u00fccke wie \u00abWohl des Kindes\u00bb und \u00abUnzumutbarkeit\u00bb einen riesigen Ermessensspielraum. Im Asylwesen ist der Missbrauch ein politisches Dauerthema, es gilt, die Tricks zu bek\u00e4mpfen, mit denen die Beh\u00f6rden hinsichtlich Asylgew\u00e4hrung benutzt werden; der Nationalrat hat einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss bereits gutgeheissen. Auch im Projekt \u00abIntegrale Ueberpr\u00fcfung des F\u00fcrsorgewesens und neue Perspektiven\u00bb wird der Missbrauch behandelt. Der Mechanismus des Missbrauchs ist bei Kindesschutzmassnahmen ebenfalls m\u00f6glich: Es ist ein leichtes, herauszufinden, welche Argumente bei den Vormundschaftsbeh\u00f6rden gerade ankommen. Es ist auch nicht schwierig, Kindern einzuh\u00e4mmern, was sie bei den Beh\u00f6rden zu sagen haben. Wie die Aussagen der Kinder bewertet werden, wird der Willk\u00fcr der Vormundschaftsbeh\u00f6rden \u00fcberlassen: beim \u00abLiebeswerk\u00bb wurde der meist herzzerreissende Protest der Kinder nicht gew\u00fcrdigt, andererseits ist es durchaus m\u00f6glich, eine Kindesschutzmassnahme allein mit den Aussagen der Kinder zu rechtfertigen, ohne nachzuforschen, ob jemand aus dem Umfeld aufgrund eigenn\u00fctziger Motive die Kinder manipuliert haben k\u00f6nnte. Die p\u00e4dagogische Psychologie kann wissenschaftlich belegen, dass das Schulsystem einer Nation die politischen Machtverh\u00e4ltnisse einer Nation widerspiegelt. Zum Beispiel wird es in vielen L\u00e4ndern als richtig angesehen, dass Kinder mit 2 bis 3 Jahren in den Kindergarten eintreten, mit 5 Jahren eingeschult werden und eine Schuluniform tragen. Auch auf Gemeindeebene ist bei der Thematik \u00abrichtige Erziehung\u00bb Ideologie im Spiel. Dass die Gem\u00fcter sich gerade bei Erziehungs- und Schulfragen besonders erregen und dass die Stimmbeteiligung ausgerechnet bei solchen Fragen sehr hoch ist, daf\u00fcr gibt es gen\u00fcgend aktuelle Beispiele: der erbitterte (und erfolglose) Kampf um eine Kindertagesst\u00e4tte in M\u00fcnchenbuchsee und der nicht weniger erbitterte, aber ebenfalls erfolglose Kampf um die Erweiterung des Schlossmattschulhauses in Burgdorf. In Moosseedorf kam es anl\u00e4sslich der Wahl der neuen Schulsekret\u00e4rin gar zu 3 R\u00fccktitten aus der Schulkommission.<\/p>\n<p>Befugnis Kinderalimente Die Vormundschaftsbeh\u00f6rde ist befugt, Kinderalimente zu bevorschussen. Laut Marco Zingaro, stellvertretender Vorsteher des Kantonalen Jugendamtes, ist sie aber nicht befugt, gerichtlich festgelegte Alimente abzu\u00e4ndern, ausser sie w\u00fcrde dies mit Einverst\u00e4ndnis beider Elternteile neu verf\u00fcgen. Beim Untersuchungsrichteramt Emmental &#8211; Oberaargau ist eine Strafanzeige wegen Vernachl\u00e4ssigung&amp;nbsp; Unterst\u00fctzungspflichten h\u00e4ngig, und zwar gegen einen geschiedenen Vater, der bei der VB seiner Wohnsitzgemeinde einen Obhutsentzug beantragt hatte. Brisantes Detail: Der j\u00fcngere Sohn lebt seit bald zwei Jahren auf dem Bauernhof der verwitweten Ex-Schwiegermutter in einer anderen Gemeinde, ohne Pflegevertrag. Eine Anfrage bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde des Vaters ergibt: das 10j\u00e4hrige Kind sei in der Gemeinde der Grossmutter Wochenaufenthalter. Dies ist eine politisch unkorrekte Auskunft: die Plazierung eines 10j\u00e4hrigen Kindes bei der Grossmutter unterliegt der Bewilligungspflicht f\u00fcr Pflegekinder, wie sie das Kantonale Jugendamt regelm\u00e4ssig in den Amtsanzeigern publiziert.<\/p>\n<p>Bewilligungspflicht f\u00fcr Pflegekinder Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht gibt es laut Marco Zingaro ausschliesslich im Asylbe-reich. Insbesondere gilt diese Bewilligungspflicht auch f\u00fcr Grosseltern, und zwar ausdr\u00fccklich vor der Aufnahme des Kindes. Die Formulierung \u00abvor der Aufnahme\u00bb kommt nicht von ungef\u00e4hr, denn Kinder gew\u00f6hnen sich schnell an ein neues Umfeld, und es gilt zu verhindern, dass eine Umplazierung&amp;nbsp; erzw\u00e4ngt wird, indem&amp;nbsp; Kinder vorg\u00e4ngig verw\u00f6hnt und dahingehend beeinflusst werden, das angestammte Umfeld bei den Beh\u00f6rden als unzumutbar zu bezeichnen. Trotz klaren gesetzlichen Bestimmungen kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Missbr\u00e4uchen. Eine finanzielle Genugtuung kann aber niemals f\u00fcr das Seelenleid entsch\u00e4digen, das ein unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Obhutsentzug angerichtet hat! So eine verbitterte Mutter im \u00abBeobachter\u00bb Das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit&amp;nbsp; wird&amp;nbsp; gerade bei pubertierenden Kindern schnell verletzt &#8211; wieviel Zoff mit den Eltern oder dem erziehungsberechtigten Elternteil ist in der Pubert\u00e4t eigentlich \u00abnormal\u00bb?<\/p>\n<p>Sonderfall Scheidungskinder Scheidungskinder erhalten von den Beh\u00f6rden zwangsl\u00e4ufig eine besondere Aufmerksamkeit. Viele Scheidungsrichter erkundigen sich bei der zust\u00e4ndigen Vormundschaftsbeh\u00f6rde, und diese kann das Errichten einer Erziehungsbeistandschaft verlangen. Es kann durchaus vorkommen, dass Personen \u00fcber Scheidungskinder entscheiden, die eine Scheidung f\u00fcr moralisch verwerflich halten. Diese Haltung wird die Entscheide beeinflussen und wird auch den Kindern nicht entgehen. Im Emmental ist die Meinung noch verbreitet, eine geschiedene Mutter erhaltene automatisch einen Beistand, eine solche gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber in einem konservativen Umfeld wird vermutlich h\u00e4ufiger eine Kontrolle durch einen Beistand gew\u00fcnscht. Im Berner Projekt \u00abFrauenlos &#8211; der Rundgang zum Jubeljahr\u00bb wird darauf hingewiesen, dass die Geschlechtsbeistandschaft erst 1847 abgeschafft wurde &#8211; zuvor ben\u00f6tigten alle m\u00fcndigen unverheirateten Frauen (damals vorwiegend Ledige und Witwen) einen Beistand.<\/p>\n<p>Leider gibt es keine historische Untersuchung zur Erziehungsbeistandschaft, so dass nachgeforscht werden k\u00f6nnte, ob gewisse Komponenten der abgeschafften Geschlechtsbeistandschaft im Kleid der Erziehungsbeistandschaft weitergef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<p>Leider kommt es immer wieder vor, dass die gemeinsamen Kinder zum Zankapfel unter geschiedenen Eltern werden. Am spektakul\u00e4rsten sind die Kindesentf\u00fchrungen ins Ausland durch getrenntlebende oder geschiedene V\u00e4ter. Das Kreisgericht Belp bestrafte im vergangenen Februar&amp;nbsp;einen Vater wegen Kindesentf\u00fchrung, gew\u00e4hrte ihm andererseits trotzdem das Sorgerecht, weil die Mutter f\u00fcr das Kind eine fremde Frau geworden war. Wenn der verlassene Elternteil in einen Scheidungsschock verf\u00e4llt, neigen die Kinder nicht selten dazu, diesen Teil zu bemitleiden. Wenn beide Elternteile eine stabile neue Partnerschaft eingehen, werden die Kinder weniger durch die emotionalen Probleme ihrer Eltern belastet. Es ist durchaus m\u00f6glich, dass Kinder die Trennung ihrer Eltern mit positiven Ver\u00e4nderungen und neuen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten assoziieren. Die Scheidungssituation kann bei den Kindern die eigene Entwicklung beschleunigen und Eigenschaften wie Toleranz und Flexibilit\u00e4t f\u00f6rdern. So erlebte beispielsweise die Tochter des ber\u00fchmten \u00abJoop!\u00bb die Scheidung und die neu eingegangen Partnerschaften ihrer Eltern positiv. Leider wird eine Scheidung landl\u00e4ufig ausschliesslich mit (dem selbstverst\u00e4ndlich dazugeh\u00f6renden) Schmerz assoziiert. Ausserordentlich komplex wird die Scheidungssituation, wenn noch traumatische Ereignisse wie zum Beispiel ein Todesfall dazukommen. In solchen F\u00e4llen neigen Kinder eher dazu, sich an das Vertraute zu klammern und sich gegen jede weitere Ver\u00e4nderung (wie zum Beispiel einen Umzug) zu str\u00e4uben. In Oberburg hat die Vormundschaftsbeh\u00f6rde nach dem Tod der sorgeberechtigten Mutter die Grosseltern als Pflegeeltern eingesetzt ohne den Vater anzuh\u00f6ren &#8211; ein Entscheid der sp\u00e4ter vor Gericht als nichtig erkl\u00e4rt wurde. Dem neu verheirateten Vater wurde das Sorgerecht zugesprochen, aber das Urteil hat bisher immer noch nicht vollstreckt werden k\u00f6nnen, die beiden Kinder leben weiterhin bei den Grosseltern in Oberburg,&amp;nbsp; gehen dort zur Schule und verbringen bloss die Wochenenden beim Vater in einer anderen Gemeinde.<\/p>\n<p>Ein Artikel in der \u00abBerner Zeitung\u00bb \u00fcber einen erfolglosen Vollstreckungsversuch an Weihnachten hat sehr viel Aufsehen erregt. Die Vormundschaftsbeh\u00f6rde Oberburg akzeptiert zwar das Gerichtsurteil, f\u00fchlt sich aber nicht mitverantwortlich daf\u00fcr, dass es nicht vollstreckt werden kann; ein Lehrer versucht zu vermitteln. F\u00fcr Regierungsstatthalter Franz Haussener ist die Angelegenheit \u00abnicht ordnungsgem\u00e4ss erledigt\u00bb, solange das Urteil nicht vollstreckt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Burgdorfer Tagblatt April 1998 Objektivit\u00e4t und Entscheide fern jeder Ideologie werden im Bereich F\u00fcrsorge \/ Vormundschaft wohl angestrebt, aber immer wieder tauchen brisante F\u00e4lle in der Presse auf, die Fragen zur Kompetenz der Gemeindebeh\u00f6rden in diesem Bereich aufwerfen. 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