Jun 02

Hitlergruss in der Schweiz salonfähig?

Das Bundesgerichtsurteil, dass der öffentliche Hitlergruss nicht in jedem Fall strafbar sei, könnte ich durchaus als eine Art indirekte Rehabilitation auslegen
(Einst war ich noch so naiv, selbst ohne Anwalt ans Bundesgericht zu gelangen, ohne zu wissen, dass dies ein abolut aussichtsloses Unterfangen ist)

„Beweisanträge“:

– Bereits in meiner Jugend in Jegenstorf als Weyeneths Nachbarsmädchen (so bezeichnet er mich verniedlichend) wurde ich als die Böse abgestempelt, weil ich nicht an Jesus und Jungfrauengeburt glaube und mich über antisemitische Ausserungen in der eigenen Familie und der Nachbarschaft aufregte – und meine Schwester, die eine ganz fromme Christin ist, an Weihnachten gern als Christkind unterwegs war, der jungen Kirche beitrat und Sonntagsschullehrerin wurde – war die allseits Beliebte

-Im Gymer machte man sich über mich lustig, weil ich das Gesamtwerk des Juden Sigmund Freud las

-An der Uni machte ich mich unbeliebt, weil ich erwähnte, dass Goebbels ein sehr frommer Christ gewesen war und weil ich die Frontisten erwähnte

-vor der Heiliggeistkirche verteilt die Zeltmission Gratisbibeln, als ich sagte, mich interessiere nur das alte Testament, ans neue glaube ich nicht, erwiderte man mir, die Juden hätten Jesus hingerichtet- ich forderte, das hätte ich gern schriftlich, aber dazu war der nette Herr zu feige….
In der Heiliggeiskirche hat man 1996 – zwecks nachfolgendem Obhutsentzug – meinen 8jährigen Sohn in Missachtung meinesSorgerechts heimlich getauft – als Zwangsgötti amtierte ein Jurist des Bundesgerichts….
Als ich anhand des Taufrodels herausfand, dass es Pfarrerin Renate von Ballmoos gewesen war (die zuerst noch die Frechheit hatte, abzustreiten, es gewesen zu sein!) sagte man in der Heiliggeistkirche, es sei verjährt – und bei Untersuchungsrichter, Beauftragtem für kirchliche Angelegenheiten , Kirchendirektor und Statthalter handelte es sich um ungetreue Amtsführung- die hätten im Gegensatz zu mir von Anfang an gewusst, dass die fehlbare Pfarrerin anhand des Taufrodels hätte ermittelt werden können!

-mein Beweisantrag – Hakenkreuze auf den Ostereiern meines Sohnes -diese geschah nach seinen Ferien bei meiner Schwester (seiner Gotte) also vermutlich durch ihre Beeinflussung – wurde am Gericht Burgdorf abgelehnt und ging bloss in die Akten ein als „bemalte Ostereier“ – die Hakenkreuze wurden eifach unterschlagen – gemäss dem Prinzip „quod non est in actis non est in mundo“…

-fromme Christen sagten mir, als der schwermehrfachbehinderte Benjamin noch lebte, „solche Kinder könnte man doch heute abtreiben“ – und nach seinem Tod warfen mir fromme Christen vor, dass ich überhaupt um ihn trauerte,ich solle doch froh sein, dass er gestorben sei – ergo:Nazi-Mentalität, die Behinderten kamen ja als erste dran! Auch Joachim Gauck sagte, beim Aufkommen der Nazis sei als erstes aufgefallen, dass Behinderte einfachen verschwanden

-einen leichten antisemitischen Touch hat auch das strikte Abstreiten von Behördeseite, dass Frauen einander Kinder klauen – kommt doch gerade dies schon im alten Testament vor