Jun 04

Verkapptes Madonnenbild ?

Leserbrief zum Artikel „Busen des Anstosses“ v. Michèle Roten über „Are you mom enough?“ im TIME, Magazin 22

Das Ehepaar Martha und Dr. Bill Sears hat vor dem Bestseller „The Baby Book“ einige Bücher  uber attachment parenting veröffentlicht, auch eines auf evangelikaler Grundlage. Beim Ehepaar in der Doku, wo die 6 und 7 jährigen Söhne zuhause unterrichtet und noch gestillt werden, handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um Evangelikale – in den USA wird Homeschooling vorwiegend von den evangelischen Fundis praktiziert!

In der Comedy-Serie „Little Britain“ gibt es eine Episode, in der der erwachsene Sohn noch gestillt wird – vielleicht haben die Comedians jene Doku auch gesehen und führten das v. den Sears propagierte „extended breast-feeding“ ad absurdum.

Was würde Sigmund Freud wohl zum umstrittenen Cover sagen?

Vormutlich irgendetwas über die oedipale Phase und dass vor Beginn der oedipalen Phase abgestillt werden sollte. Michèle Roten fragt sich, ob es etwas verändern würde, wenn es ein Mädchen wäre. Ich glaube schon, ich bin auch überzeugt, man wählte absichtlich einen nuckelnden Jungen, und auch absichtlich einen in militärischen Hosen, weil diese ein bisschen machohaft sind, denn weibliche Unterwürfigkeit ist trotz des selbstsicheren Blicks der Mutter gefragt. Die versteckte evangelikale Botschaft dahinter könnte sein: Frauen gehören den Männern, die Söhne sind Statthalter des Vaters und dürfen gegenüber der Mutter kleine Controlfreaks werden, ihre Kontrolle über die Mutter darf ruhig so weit gehen, dass diese sich nie von ihrem  Vater scheiden lassen darf – da wird sich Vitus Huonder aber freuen! In der Broschüre „Familie ist Zukunft! gegen Wertezerfall und Genderwahn“ von Zukunft.ch schreibt Bischof Huonder:die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist die grösste Hilfe, die man Kindern bieten kann.

Sie müssen mit beiden Elternteilen zusammen wohnen, aufwachsen und leben. Zu diesem Zwecke müssen die Eheleute ermahnt werden, die tiefe Bedeutung und die Sakramentalität ihres Ehebundes niemals aus den Augen zu verlieren.

Mit einem Mädchen, das durch zu langes Stillen sogar bisexuelle oder gar lesbische Tendenzen entwickeln könnte (was die Evangelikalen veabscheuen) würde die Botschaft  „till death do us part“ nicht richtig funktionieren. Auch ein katholisches Madonnenbild mit einem weiblichen Säugling wäre seltsam –  Ist das TIME-Cover also ein verkapptes modernes Madonnenbild? Das vermitteln soll: Nix da mit Kindern von verschiedenen Vätern und jungen Toyboys im Alter, wie es der katholische Popstar Madonna praktiziert -ihr Auftritt wurde schliesslich auch schon v. katholischen Fundis verboten.

Und nix da mit der katholischen und bisexuellen Gianna Nannini, die sich mit 54 inseminieren lässt… Natürlich drängt sich die Fage nach Vereinbarkeit des langen Stillens mit dem ehelichen Sexualleben auf : zum attachment parenting gehört auch das Co-sleeping  – in Anlehnung an Naturvölker (oder Entwicklungsländer, wo schlicht nur ein einziger Raum zur Verfügung steht). Die Eltern können sich natürlich für Sex aus der Familenpfanne schleichen. Anthropologen haben festgestellt, dass lange Laktation bei Naturvölkern auch der Familienplanung dient, so dass sie nur etwa alle fünf Jahre Kinder haben. Schulmediziner glauben nicht daran, aber unter La Leche Liga-Müttern gibt es viele, die dank extended breastfeeding on demand (ohne Nuggi) 2 bis 3 Jahre ohne Verhütungsmittel nicht schwanger wurden. Zyniker behaupten, der Verhütungseffekt hänge damit zusammen, dass solche Eltern wenig oder keinen Sex hätten, die kennen wohl nur jene Völker, bei denen Sex während der Laktation verboten ist oder sie haben verinnerlicht, dass Mütterlichkeit und Erotik irgendwie nicht miteinander vereinbar sind. Die Jungfrauengeburt  des neuen Testaments begünstigt eine Zweiteilung der Frauen in keusche Mütter und Nutten.

Roten schreibt, es sei schön, nach dem Abstillen seinen Körper wieder für sich zu haben, hat was – aber gemäss den religiösen Fundis gehört der Körper einer Mutter ihrem Ehemann, das ist so bei den ultra-othodoxen Juden, den Islamisten ,den othodoxen Christen, den Stockkatholischen , Pietisten und wie auch immer sie heissen mögen. Beim Slogan „mein Bauch gehört mir“ der Abtreibungsdebatte ging es darum, dass die Frau über ihre Sexualität bestimmen darf und nicht einfach Lustobkjekt und Gebärmaschine des Mannes sein soll, aber für den Erfolg der Fristenlösung sorgten die Ja-Stimmen der Männer. Philosophen wie Markuse und Satre lehnten die Ehe als Symbol des Kapitalismus und Besitztums ab – aber diese Theorien  von Männern nützten den Männern und schafften die Moralkeule gegen promiskuitive Frauen keineswegs ab.   Die Tendenz, Kinder als Kontrolle über die Frauen einzusetzen, nimmt wieder zu – als Gegenströmung gegen die Fortschritte der Emanzipation. Ein Beispiel dafür ist die Schluerpädagogik, in der es vordergründig ums Kindswohl geht – wenn Schluer aber in seinen Traktaten gegen die Frühsexualisierung im Kindergarten von der Grandiosität einer Ehe, die bis zum Tod dauert, schreibt,verrät er sich selbst als Frömmler.

Sears und Schluer werden als Antifeministen kritisiert, weil sie Frauen über die Kinder derart domestizieren wollen, dass sie auf eine eigene Karriere verzichten, kein eigenes Einkommen haben und somit Leibeigene des Gatten werden.

Rousseau hatte sich fürs Stillen eingesetzt, das passte gut zur romantischen Verklärung der noblen Wilden, später wurden Ammen zum Statussymbol der Reichen. In den Fünfzigerjahren war die Stillrate in den USA nur bei 20 Prozent, was 1956 zur Gründung der La Leche Liga führte. Als die LLL in den Achtzigerjahren die Schweiz erreichte, wurde hierzulande zu wenig bekannt, dass die Gründerinnen aus kinderreichen Familien einen christlichen Hintergund hatten (Christian Family Movement).

Die Botschaft des TIME-Covers ist vordergründig langes Stillen, hintergründig wäre sie in diesem Sinne die intakte christliche Familie.

Mrz 27

„spin doctor“ Samuel Kohler

Replik zum Leserbrief „Gegen die Aerzte“ von Dr. med. Samuel Kohler aus Münchenbuchsee im „Bund“ vom 6. März 2006

Bund Redaktor Patrick Feuz wird wegen der Verwendung des Ausdrucks „Aerztelobby“ zu unrecht als genereller Aerztefeind hingestellt – er kritisiert wohl ganz einfach jenen Teil der Aerzteschaft, der um möglichst viel profitables Patientengut buhlt.(Lobbying wird häufig als Ausdruck für rein finanzielle Interessen einer Gruppe gebraucht). Aus persönlicher Betroffenheit weiss ich, wie profitorientiert Dr. Samuel Kohler ist, denn er hat mich als Patientin gemobbt, weil ich nach dem Tod meines schwermehrfachbehinderten Sohnes lieber Trauerarbeit leisten wollte, statt mich medikamentös sedieren zu lassen. Zur Strafe wurde ich als Mutter ausgebootet und eine Hexenjagd gegen mich eröffnet, weil ich für profitgierige Aerzte gefährlich bin: wer sich mein Gesundheitsmanagment zum Vorbild nimmt, ist schlechtes Patientengut/rentiert den Aerzten nicht! „If it ain’t broke- don’t fix it – or break it first…“ Schlechte Aerzte kopieren oft die Situation des Chaplin-Films „The Kid“: Wenn der Fensterflicker keine kapputten Fenster zu flicken hat, schickt er einfach das Kind voraus, um ein paar Fenster kapputtzumachen – damit er sie dann flicken kann. Durch Veranlassen eines absurden Obhutsentzug hat Dr. Kohler zwei Kinder, ihre Grossmutter und ihren Stiefvater in einträgliches Patientengut verwandelt. Er verschaffte der Aerztelobby folgende Einnahmequellen: eine überflüssige Mandeloperation, eine Fehlverschreibung des gefährlichen Aknemittels Roacuttan (bei vorbestehender Vulnerabilität kontraindiziert), Missbrauch eines 16jährigen als Versuchskaninchen (Verschreiben eines Medikamentes, das erst an 18jährige abgegeben werden darf!) Krebserkrankung des schwer nikotinsüchtigen Stiefvaters (dieser wurde mir als Ansprechpartner vorgezogen und gegen mich aufgehetzt (Kunststück: Nikotinsüchtige rentieren der Aerztelobby langfristig enorm! Es wird Dr. Kohler wohl freuen, dass der eine Sohn nun auch raucht…) Dass ich schlauer bin als geldgierige Aertze habe ich bewiesen: Vier Aerzte behaupteten, meine mehrjährige Ovarialzyste müsste wegen des Krebsrisikos operativ enrfernt werden. Ich hörte auf meinen Körper und zerstörte sie mit ebender Aktivität, die mir Dr. Kohler, mein eifersüchtiger Exmann und die Kirche verbieten wollten (sexual healing). Anzeigen gegen Dr. Kohler wurden von seinen Genossen Statthalter Urs Wüthrich (SP) und Gesundheitsdirektor Samuel Bhend (SP) abgewimmelt. Nationalrat Cavalli (SP) hat ebenfalls einem Vater zum Sorgerecht verholfen, wurde aber wegen Verletzung der ärztlichen Schweigeplflicht verurteilt.

Jun 27

Berichtigungen zur Erziehungsbeistandschaft nach Einsicht in die Akten

Brief vom 22. Oktober 1998 an: Gerichtskreis Burgdorf – Fraubrunnen Richteramt Zivilabteilung z. Hd. Hr. Bärtschi (Gerichtspräsident) Schloss Schlossgässli 1 3400 Burgdorf

Berichtigungen zur Erziehungsbeistandschaft nach Einsicht in die Akten

Sehr geehrter Herr Bärtschi Die Einsicht in die Scheidungsakten bestätigte meine Vermutungen: Das Anordnen einer Erziehungsbeistandschaft, sowie 1½ Jahre später ein gesetzeswidriger und unverhältnismässiger Obhutsentzug waren möglich, weil

1. am Gericht Burgdorf – Fraubrunnen die VB bezüglich Kinderzuteilung befragt wird (in Bern tut man dies nicht routinemässig) 2. Vormundschaftsbehörden ihre Kompetenzen oft ungerügt überschreiten können 3. ich Nachbarin von «Sonderermittler» Rudolf Bohner, Sozialarbeiter beim Fürsorgeamt Münchenbuchsee, war 4. nach dem Tod eines schwerstbehinderten Kindes wenig Verständnis für die Trauerarbeit der Mutter vorhanden ist 5. Ich mich aufgrund meiner Ausbildung (B-Matur) und meiner privilegierten Herkunft nie mit Finanzen befasst hatte 6. «mein» Scheidungsanwalt als Freund des Beklagten meine Interessen nicht ausreichend vertreten hat  7. ich so naiv war, anzunehmen, meine Söhne würden sich meinem Idealismus anschliessen

Häufigster Grund für eine Erziehungsbeistandschaft sind Probleme mit dem Besuchsrecht, dieses klappte nach Absprache, also müssen es andere Umstände sein, die nach Ihrem persönlichen Ermessen eine Erziehungsbeistandschaft erforderten. Ich nehme an, Sie berufen sich auf den Bericht der VB. Nach Schnyder/Murer ist die VB verpflichtet, dem Scheidungsrichter sachdienliche Angaben zu machen, es ist aber nicht erlaubt, zu moralisieren und vorzuverurteilen, sich  aus ideologischen Gründen mit dem einen Elternteil zu solidarisieren, Tatsachen zu verdrehen, unkorrekt zu zitieren, sich aus Feigheit hinter Drittaussagen zu verstecken.

Im Bericht der VB steht, Cyril hätte Jahrgang 84 (er ist 1987 geboren) – eine unverzeihliche Schlamperei! Zur ehrverletzenden Formulierung «sehr gestörtes Verhalten von Simon»: Angesichts des Todes eines nahen Familienangehörigen – eine ausserordentliche Stress-Situation – gibt es gar kein gestörtes Verhalten. Die Psychoanalytikerin Verena Kast erläuterte zum Thema «Trauerarbeit» nach dem Attentat in Luxor, in der ersten Schockphase nach dem Tod eines Angehörigen sei es normal, verrückt zu sein. In Halifax betrachtete man es als normal, dass ein Angehöriger sich in die Fluten stürzen wollte. Es ist eine unverzeihliche, sicher beabsichtigte Unterlassungssünde des Fürsorgeverbandes, im Brief vom 12.1.95 nicht einmal zu erwähnen, in welch ausserordentlichen Umständen Herr Kohler die Familie kennenlernte: als er notfallmässig gerufen wurde, weil Benjamin zu atmen aufhörte. Dass ein 11jähriger Bruder – der die Endgültigkeit des Todes bereits erfasst – in dieser traumatischen Situation «auffällt», ist normal, Herr Kohler hat seine mündliche Gefährdungsmeldung nachträglich ja auch zurückgezogen.

Laut der Aerztin und Psychoanalytikerin E. Kübler-Ross sind AertztInnen angesichts des Todes oft überfordert, weil sie ja nichts mehr tun können, aus Verlegenheit verschreiben sie dann meist Beruhigungsmittel. (Ich lehnte die von Herrn Dr. Kohler angebotenen Beruhigungsmittel ab). Dass Herr Dr. Kohler durch Benjamins Tod selbst auch ein bisschen überfordert war, ist aus der Tatsache ersichtlich, dass auch er nicht daran dachte, Benjamin die Augen zu schliessen. Wenn schon der Arzt überfordert ist, wie sollten da die Mutter und der elfjährige Bruder nicht überfordert sein?

Weshalb steht im Brief «meines» Anwaltes, Herr Kohler hätte die Meldung «relativiert» – ich vermute, mein Exmann war selbst an einer Erziehungsbeistandschaft interessiert, in der Hoffnung, sie könnte ihm später nützlich sein; auf jeden Fall konnte er sich darauf verlassen, dass ich sie früher oder später als lästige Einmischung empfinden würde. Im Gegensatz zu mir wusste er auch, was diese Beistandschaft juristisch bedeutet – ich hatte damals keine Ahnung, ich war sogar der Meinung, das hätte nichts mit der VB zu tun! Hätte man mich darüber aufgeklärt, hätte ich mich trotz des Zeitdrucks nicht überreden lassen. «Mein» Anwalt (den ich übrigens nie persönlich traf) hat es mir nicht erklärt, er hat mir geschrieben, eine Abklärung bei der EB würde mir mehr Unbill bereiten, er empfehle mir, eine Beistandschaft zu akzeptieren, damit der Gerichtstermin nicht platze. Es blieb mir also nichts anderes übrig, als die von Ihnen angeordnete Erziehungsbeistandschaft zu akzeptieren.

Die von mir verfasste Trennungsvereinbarung hat Herr Zürcher Ihnen nicht vorgelegt, darin schrieb ich, dass ich mich von der geistigen Bevormundung durch meinen damaligen Ehemann befreien wollte. Offenbar gibt es für mich kein Entrinnen – mein Exmann hat nichts unterlassen, um meine Befreiung nach der Scheidung zu verhindern. Für diese Bevormundung instrumentalisierte er meine Mutter, meine Schwester E. Wieland, die VB und, was besonders verwerflich ist – die Kinder selbst. Weshalb ist Ihnen diese eindeutige Kindswohlgefährdung (in meinem Brief vom 7.7.1996 nicht aufgefallen? Meine Ausführungen hätten ausgereicht, um ein begleitetes Besuchsrecht beim Vater anzuordnen, um zu erreichen, dass der Vater endlich lernen würde, die Vater-Kind Beziehung von der Beziehung Vater-Mutter zu entkoppeln!(Ich stütze mich auf den Aufsatz von Stefan Blulle). Das Verhalten des Gerichts, des Beistandes und der VB diesbezüglich war absolut kontraproduktiv: sie alle haben ihn in der Instrumentalisierung der Kinder noch unterstützt! Meine Söhne werden sogar instumentalisiert, um mich für meine Kritik an der Schulmedizin und am Vormundschaftswesen zu bestrafen und um die von den Behörden gemachten Fehler zu vertuschen!

Ich habe in der Trennungsvereinbarung darauf hingewiesen, wie wichtig mir die Trennung von Elternebene und Partnerebene ist, denn ich kenne mich in Systemtheorie sehr gut aus. Es ist geradezu schizophren, wenn man mir die Vermischung der beiden Ebenen vorwirft, diese Vermischung geht einzig aufs Konto meines Exmannes und wird laufend behördlich abgesegnet und kommt einer Zensur gleich. Hier wird immer wieder Huhn und Ei verwechselt, die Proijektionen meines Exmannes und meiner Mutter werden behördlich sanktioniert. Zur Illustration der Koppelung der beiden Ebenen: nach der Betreibung der ausstehenden Frauenmalimente durfte ich meine Kinder nicht sehen, Simon bezeichnete Richterin Annemarie Hubschmid, die zu meinen Gunsten entschied, als «blöde Emanze», er fragte auch – «weshalb hast du uns angezeigt?». (Die Anzeige wegen Entziehens von Unmündigen richtete sich gegen Jörg Ryser und Dora Widmer). Anhand dieser Aussage konnte ich dem mittlerweile 15jährigen Simon endlich klar machen, dass er sich von seinem Vater abgrenzen muss.

Die Verdrehung der Tatsachen im Bericht der VB, nämlich dass Herr Ryser sich von mir getrennt hätte – dabei habe ich die Trennung verlangt und er erfand immer wieder Ausreden, um in meiner Wohnung zu übernachten und versuchte immer wieder, mein Mitleid zu erwecken – ist nicht unerheblich: Kindsentführungen oder andere Instrumentalisierungen der Kinder sind immer ein Racheakt des Verlierers/der Verliererin, des verlassenen Elternteils also, der nicht fähig oder nicht willens ist, zu akzeptieren, dass die Beziehung zum andern Elternteil beendet ist.

Wären Sie wahrheitsgetreu über den Sachverhalt der Trennung informiert gewesen, hätten Sie womöglich meinen Brief anders beurteilt. Aus dem Bericht der VB erhielten Sie keine Angaben dazu, wie sehr sich mein Exmann gegen Trennung und Scheidung gewehrt hatte.

Im Film „War of the Roses» bringt es der Scheidungsanwalt auf den Punkt: «eine einvernehmliche Scheidung gibt es nicht, es gibt grundsätzlich zwei Probleme: Wie wird man jemanden los, der nicht gehen will und wie behält man jemanden zurück, der gehen will?» Mir stellte sich immer wieder das erstere Problem, der einzige Ausweg war, mich quasi loszukaufen, nach dem Tod von Benjamin musste ich meine Kräfte einteilen, ich hätte nicht auch noch die Kraft gehabt, eine zermürbende Kampfscheidung durchzustehen, und ich wollte meinen Söhnen einen Scheidungskrieg ersparen – da mein Exmann einen extrem lockeren Umgang mit der Wahrheit hat, wäre es unweigerlich zu einem hässlichen Scheidungskrieg ausgeartet. Ich wäre vermutlich heute nicht Frau Loosli, da dieser Scheidungskrieg wohl immer noch nicht abgeschlossen wäre, wenn ich auf einer fairen güterrechtlichen Auseinandersetzung insistiert hätte, und zwei Scheidungsanwälte hätten sich eine goldene Nase an diesem Streit verdient.

Mir ist heute klar, dass «mein» Anwalt Ihnen meine Trennungsvereinbarung nicht vorlegen konnte, denn die Formulierung, dass ich auf das eingebrachte Frauengut verzichte (womit nur das verschleuderte, nicht aber das in einer Liegenschaft investierte gemeint war), wäre vom Amtsgericht nicht einfach so hingenommen worden, vor allem wenn bekannt geworden wäre, um welche Summe es sich handelt.

Fachleute unterscheiden zwischen behaupteter und erwiesener Kindswohlgefährdung: es handelte sich eindeutig bloss um eine behauptete, nach umfassender Kenntnis der Umstände und meiner Ausbildung im pädagogischen Bereich von Herrn Kohler sogar zurückgezogene – sie hatte sich übrigens ausschliesslich auf Simon bezogen (weshalb dann eine Beistandschaft für beide Kinder???) und war laut S. Kohler nicht als Misstrauensvotum in meine erzieherischen Fähigkeiten gedacht. Es war und ist unrechtmässig und feige, eine mündliche Aussage von Herrn Kohler aufgrund von Neid und einer subjektiven Voreingenommenheit gegen mich als Kritik an mir auszulegen. Beim Obhutsentzug beriefen sich mein Exmann und die VB erneut auf die mündliche Meldung von Herrn Kohler und legten sie unrechtmässig als Misstrauensvotum in meine erzieherischen Fähigkeiten aus, obschon sie nie diesen Inhalt gehabt hatte(Eine mündliche Meldung lässt sich leicht verdrehen). Als mein Exmann sein Gerichtspraktikum in Schlosswil absolvierte, erzählte er mir, im Emmental machten es zahlungsunwillige geschiedene Väter so: sie behaupteten einfach, die Exfrau sei mit der Erziehung überfordert und dann würden ihr die Kinder weggenommen…

Um das System zu entlarven, machte ich meinerseits eine Gefährdungsmeldung wegen einer verheirateten Mutter, die ich jeweils an den Reggaenights traf – die beigelegte Antwort fiel genauso aus, wie ich es erwartet hatte: die Probleme mit dem Alkohol und die wiederholten Seitensprünge der Ehefrau wurden abgestritten und meine Meldung als behauptet, unsachlich und nicht erwiesen abgetan. Frau Amman wurde kurz darauf von einem angolanischen Asylanten geschwängert, der deswegen ausgewiesen wurde. Die Sozialdienste von Spiez teilten mir mit, Frau Amman müsste im Falle einer Scheidung vermutlich einen Erziehungsbeistand haben, ein entsprechender Antrag ihres Ehemannes würde ausreichen. Meine ausgiebigen Recherchen haben meinen Verdacht bestätigt:Sehr viele Erziehungsbeistandschaften, die bei Scheidungen errichtet werden, sind verschleierte Geschlechtsbeistandschaften. Diese wurden erst 1847 abgeschafft – im Emmental 8 Jahre später als im Jura und erst auf massiven Druck der unverheirateten Frauen!!!

Frau Dvorak hat mich bei ihrem Telefonat im Dezember 1994 angelogen: sie begründete ihren Anruf mit einer Gefährdungsmeldung von Herrn Dr. Kohler – gemacht im Juni 1994 nach Benjamins Tod!!! Ich fand dies absurd, denn ich hatte ein paar Tage zuvor mit ihm gesprochen und er hatte keine solche Meldung erwähnt. Ich war schon damals überzeugt, dass die bevorstehende Scheidung der Grund für ihren Anruf war, was aber abgestritten wurde, sogar von Hrn Kohler. Die Akteneinsicht bestätigt, dass meine Vermutung absolut zutreffend war! Eine Behörde, die lügt, ist für mich unglaubwürdig! Da ich schlau genug bin, um hinter Fassaden zu sehen und die Absichten und Lügen dieser Behörde durchschaue, bezeichnete man mich später als fast psychotisch – dabei ist es absolut zutreffend, dass alleinerziehende Mütter in Münchenbuchsee (wie in vielen konservativen Land-Gemeinden) einer besonderen moralischen Kontrolle unterworfen werden. Ihr Bruder lebt ja in Buchsi und weiss wohl, wie schlimm dort das Getratsche ist. Sie betrachteten den Bericht der VB wohl als wahrheitsgetreu und wussten wohl auch nicht, dass Sozialarbeiter Bohner mein Nachbar war. In der Beschwerdeantwort (auf meine Beschwerde gegen den Obhutsentzug) ist erwähnt, Herr Bohner habe als mein Nachbar guten Einblick in meinen Alltag und es ist sogar eine – mir inhaltlich nicht bekannte – Gefährdungsmeldung des Ehepaars Bohner beigelegt. Es wurde mir auch vorgeworfen, ich wittere überall eine Verschwörung gegen mich und sei fast psychotisch – dieser Vorwurf ist eine typische Begleiterscheinung des «Helfer-Syndroms». Im vielbeachteten Buch «Neid und Eifersucht» schreibt die Psychoanalytikerin Verena Kast, NeiderregerInnen hätten ganz natürliche paranoide Phantasien – sie spüren den «bösen Blick». Dass Neid im Spiel war, beweist folgende Tatsache: Simon wurde in der Zeit in meiner Obhut in die SpezSek eingeteilt und wurde nach den zwei Jahren in der Obhut des Vaters nicht in die Quarta promoviert. Kurz nach der Scheidung hatte mich die VB in einen Brief aufgefordert, ich solle für ein gute Schulbildung meiner Kinder sorgen – für mich eine Selbstverständlichkeit, ich habe ja schliesslich Unterrichtserfahrung auf dieser Stufe – ich erhielt aber niemals einen Brief der VB, in dem die VB bedauert, dass Simon nun zurückgestuft wurde. Offenbar hat es Fam. Bohner gestört, dass Simon in der Schule erfolgreicher war als ihre gleichaltrige Tochter und ist nun froh darüber, dass Simons Schulleistungen schlechter geworden sind. Ebenso begrüsst sie es, dass der 11jährige Cyril weiterhin bei seiner 72jährigen Grossmutter lebt, die seit Cyrils Oberstufenbeginn bei der Aufgabenhilfe überfordert ist, so dass seine Schulleistungen vermutlich auch schlechter werden!!!

Ich meinerseits könnte mir erlauben, die älteste Tochter von Fam. Bohner als «auffällig» zu bezeichnen, denn sie hatte Simons Klassenlehrer U. Freiburghaus – seinetwegen wollte Simon nach der Scheidung in Münchenbuchsee bleiben – als «Arschloch» bezeichnet, sie hat mein Sexualleben belauscht und kommentiert und masste sich an, mir zu raten, ich müsste einen Freund in meinem Alter haben. Dass Fam. Bohner mir meine künstlerischen Aktivitäten (z.B. dass ich einen Song für Benjamin machte) vorwarf, ist ein weiterer Beweis ihres Neides. Der Regierungsstatthalter liess sich von diesem Neid offenbar anstecken, denn er warf mir vor, dass ich einen Krimi geschrieben habe. (Uebrigens für die Burgdorfer Krimitage – würden Sie etwa ihrem Kollegen Peter Urech vorwerfen, dass er dort mitmacht?)

Der Appellationshof hat meine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen U. Wüthrich gutgeheisssen, nach meinen bisherigen Erfahrungen mit männlichen Obrigkeiten wird dies einen sachlichen Entscheid erst recht erschweren. Wie ein in Burgdorf aufgrund von Neid gemobbter Lehrer werde ich mit einem Buch die Oeffentlichkeit auffrütteln. Den Gang an die Oeffentlichkeit schulde ich auch den zukünftigen Partnerinnen meiner Söhne, denn diese erhalten von ihrem Vater und den am Obhutsentzug beteiligten männlichen Obrigkeiten immer wieder die Botschaft, Frauen diskriminierend zu behandeln. Die Zürcher Anwältin und Nationalrätin Regine Aeppli Wartmann kommentiert zum neuen Scheidungsrecht, der Staat richte nicht mehr als Sittenwächter über Beziehungen, genau dies tat aber das Gericht in Fraubrunnen bei meiner Scheidung, die betroffenen Abklärungen bertrafen auschliesslich diesen Bereich. Möchten Sie sich nicht vom «Hinterwäldler»-Image befreien? Frau Aeppli beschreibt, der Staat beschränke sich darauf, beim Ausgleich des materiellen Schadens behilflich zu sein – in diesen Bereich hat das Gericht in Fraubrunnen keinerlei Abklärungen getroffen, was für das Kindswohl aber extrem wichtig gewesen wäre (wegen der Wohnsituation). Es hat mich erstaunt, dass die Akten zur Anzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen meinen Exmann nicht im Scheidungsdossier gelandet sind, beim Untersuchungsrichteramt (Brodbeck) erhielt ich die Auskunft, man hätte sie ans Schloss weitergeleitet, beim Schloss verwies man mich zurück ans Untersuchungs-richteramt. Beim Untersuchungsrichteramt versuchte man mich dann abzuwimmeln, indem man behauptete, eine solche Anzeige sei nie eingetroffen, als ich insistierte, fand man sie plötzlich.  Ueber die andern Strafsachen ( Erfolgreiche Betreibung ausstehender Frauenalimente bei Annemarie Hubschmid, Strafmandat wegen Vernachlässigung familiärer Unterstützungspflichten, Anzeige wegen Entziehen von Unmündigen) wurden Sie offenbar auch nicht informiert.

Der Amtsstatthalter von Luzern teilte mir übrigens mit, Zeugenaussagen von Kindern seien nichts wert (die Kinder könnten bestätigen, dass ihr Vater mir immer Haushaltgeld bar überreicht hat und dass es gelogen ist, wenn er behauptet, ich hätte Zugang zum Bankkonto in Luzern gehabt). Dies ist ein krasser Gegensatz zur Tatsache, dass der Obhutsentzug mit Aussagen der Kinder begründet wurde – und erst noch mit Aussagen von Kindern, die mir vorenthalten und indoktriniert worden waren.

Der Bericht der VB vom Januar 1995 enthält wenig sachdienlichen Angaben, die gemachten Angaben entstammen vorwiegend der persönlichen Ebene, die späteren Ereignisse, bei denen sich die VB auf gesetzeswidrige Art mit dem Vater solidarisierte, sind bereits vorprogammiert. Kein Wort zu meiner pädagogischen Ausbildung, meiner Unterrichtserfahrung. Kein Wort zu den wirtschaftlichen Verhältnissen – dass die Kinder an ein Leben in Häusern und Eigentumswohnungen gewöhnt waren, die man sich durch das eingebrachte Frauengut der Mutter hatte leisten können , dass die Kinder gegen den Umzug von der Eigentumswohnung am Gartenweg an den Mühlemattweg 11 waren – diesen wirtschaftlichen Abstieg haben sie mir nie verziehen – und dass die Kinder gegen jede Einmischung der VB waren, beim Anruf von Frau Dvorak äusserten, sie hätten keine Hilfe nötig und eine Beistandschaft für überflüssig hielten. Die VB hat Probleme damit, dass ich mich nicht von ihr bevormunden lasse und geht willkürlich vor: Als Simon sagte, er brauche keine Hilfe und ich dies respektierte, zwängte man ihm und seinem jüngeren Bruder einen Beistand auf – als er sagte, er wolle jetzt beim Vater leben (weil dieser sich eine grössere Wohnung leisten konnte und weil man sich dort nicht mit einer neuen Partnerschaft auseinandersetzen muss), wurde seinem Wunsch sofort stattgegeben. Wie beim gemobbten Burgdorfer Lehrer wird niemand zugeben, dass man mich fertigmachen wollte und dass die VB selektiv immer nur jene Informationen herauspickte, die dazu dienlich waren. Der Regierungsstatthalter sieht offenbar von einer Disziplinaruntersuchung gegen «Sonderermitttler» Bohner ab, man teilte mir auch mit , ich sei nicht befugt, eine GPK gegen den Fürsorgeverband zu verlangen.

Eine Verleumdung ist der Satz, «Herr Ryser hat sich von der Familie getrennt» – dies wiederspiegelt vermutlich die subjektive Ansicht von Fam. Bohner, Herr Ryser hätte es mit einer solchen «Schlampe» nicht mehr ausgehalten – was eine Behörde aber sicher nicht zu schreiben wagt. Tatsache ist , dass Herr Ryser sich mit allen Mitteln gegen eine Trennung  wehrte und ich immer wieder Mitleid mit ihm hatte,  ja sogar Angst vor unberechenbaren Reaktionen hatte, denn mir war bewusst, dass Männer, die Arbeit, Frau und Kinder gleichzeitig verlieren, oft amoklaufen. (Das Tötungsdelikt in Utzenstorf belegt dies erneut). Nachdem das EVG ihm geschrieben hatte, man sei «weder qualitativ noch quantitativ mit seinen Leistungen zufrieden» verschwand mein Exmann, mit der Bemerkung, er fahre in einen Baum. Dieser Belastung setzte er mich aus, in einer Zeit, da ich neben den zwei lebhaften Knaben 24 Stunden am Tag  ein schwerstbehindertes Kind betreute!

Die Aussage meines Exmannes, er würde sich eine Kugel in den Kopf lassen, wenn ich bei der Scheidung mein eingebrachtes Frauengut zurückfordern sollte, ist eine Nötigung, ebenfalls die Aussage, womit ich überhaupt den Vorschuss für einen Anwalt bezahlen wolle, ich hätte ja kein Konto (weshalb ich unseren Freund Beat Zürcher auswählte, damit es nichts oder nur einen Freundschaftspreis kosten würde). Andererseits soll mein Exmann bei der Polizeibefragung behauptet haben, ich hätte Zugang zu seinem Konto gehabt – dies ist gelogen! Mir war weder Namen der Bank noch Kontonummer bekannt, mein Exmann hat mir immer Haushaltungsgeld bar überreicht – da dies gut funktionierte, habe ich nichts nachgeforscht und meinem Exmann vertraut. Nach der Scheidung begann ich bald zu realisieren, dass ich mich auf einen faulen Kompromiss eingelassen hatte. Durch die finanzielle Notlage nach dem Obhutsentzug begann ich endlich, mich mit finanziellen Angelegenheiten zu befassen. Ich ärgere mich heute darüber, dass ich in meiner humanistischen Ausbildung die Botschaft mitbekam, es sei irgendwie unschicklich, sich mit dem schnöden Mammon zu befassen. Ich fand es auch extrem ernüchternd, als ich nach der Scheidung zu realisieren begann, welchen Stellenwert der schnöde Mammon für die Kinder hat. «Mein» Scheidungsanwalt hat in diesem Punkt die berufliche Sorgfaltspflicht verletzt – als erfahrener Scheidungsanwalt hätte er wissen müssen, dass mein Verzicht langfristig keineswegs zum Wohle der Kinder sein würde. Meine Recherchen haben ergeben, dass Scheidungskinder tatsächlich eine Tendenz hin zum wirtschaftlich stärkeren Elternteil haben. In einer Zeit, in der Kinder in der Werbung massiv als Konsumenten missbraucht werden, ist es eigentlich nicht erstaunlich, dass Kinder leider bis zu einem gewissen Grad käuflich sind. Es ist sogar möglich, dass reiche Grosseltern (wie das Ehepaar Schaffer in Oberburg), oder eine reiche Grossmutter (wie meine Mutter) den geschiedenen Eltern die Kinder ausspannen (Wenn zwei sich streiten, lacht der dritte.)

Es ist erstaunlich, dass das Amtsgericht keinerlei Fragen zur Wohnsituation gestellt hat. Wenn eine nicht erwerbstätige Mutter das Sorgerecht erhält, ist dies ein wichtiger Punkt – sehr oft wird nämlich ein Umzug für die Kinder als unzumutbar bewertet. Nachdem die Konvention aufgesetzt war und mein Exmann endlich (selbst!) die Zahlen für die Alimente eingesetzt hatte, musste ich mich nach einer billigeren Wohnung umsehen (in Buchsi ein schwieriges Unterfangen, da alleinerziehende Mütter auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden).

Erstaunlich auch dies: die VB hatte recherchiert, dass Herr Ryser an der Bernstrasse wohne, es wird aber verschwiegen, dass ich kurz zuvor von der teuren Wohnung am Gartenweg 3 an den Mühlemattweg 11 gezogen war, wo Sozialarbeiter Rudolf Bohner vom Fürsorgeamt wohnte und dass diese Wohnung frei geworden war, weil das mit Fam. Bohner befreundete Psychiatriepfleger-Ehepaar in der Nachbarswohnung über Vermieter und Mietamt erreicht hatte, dass der dort wohnenden jugoslawischen Familie fristlos gekündigt worden war. Die lächerliche Szene, auf der der Obhutsentzug basiert, wurde vom Ehepaar Seger inszeniert!!! Weder der Beistand, noch mein früherer Studienkollege Ueli Zingg, noch der Regierungsstatthalter waren bisher bereit, die Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger in Frage zu stellen. Das Ehepaar Seger hatte schon Jahre zuvor einer Schweizer Akademikerfamilie mit Neid das Leben derart schwer gemacht, dass für diese ein Umzug unumgänglich wurde. Es ist auch erstaunlich, dass meine Mutter es im Sommer 96 nicht befremdend fand, dass eine Frau Seger meine Kinder zu ihr brachte.

Richter Brunner und Anwalt Gasche (er vertrat im Herbst 96 den Regierungsstatthalter) schulden mir übrigens noch eine juristische Begründung, weshalb das Vollstreckungsgesuch und die Beschwerde meiner Anwältin B. Steinlin nicht gutgeheissen wurde – die Sistierung wurde bisher nie juristisch begründet.

Inkonsequent ist folgendes: Regierungsstatthalter U. Wüthrich behauptet, ich sei wegen Benjamins Tod therapiebedürftig (dabei habe ich Benjamins Tod weit besser verarbeitet als meine Mutter den Selbstmord ihres Mannes und mein Exmann die Scheidung …) Wenn Herr Wüthrich der Meinung ist, nach den Tod eines Angehörigen sei man therapiebedürftig, wie konnte er U. Gasche so kurz nach dem Tod von dessen Ehefrau als Stellverteter einsetzen? Der Tod von Barbara Gasche hat mich sehr berührt, schon deswegen, weil sie sich für Behinderte engagiert hat. Ich kann mir gut vorstellen, wie sich Herr Gasche im Spätsommer/Herbst 1996 gefühlt haben muss und kann ihm deshalb verzeihen.

Zur Mentalität in Fraubrunnen: ich war vermutlich 1975 oder 76 Stellvertreterin für Sekundarlehrer Konrad Meyer. Ein Schüler mit Nachnamen Bärtschi liess während des Unterrichts am Samstagmorgen ein Radio laufen. Ich konfiszierte das Radio, worauf der Schüler mich warnte, «sein Vater werde mich dann anrufen, der sei schliesslich Regierungsstatthalter» – waren Sie das oder ihr Bruder? Der damalige Schulvorsteher erklärte mir auch, in Fraubrunnen würden Frauen nur für Stellvertretungen eingestellt, man wolle keine Doppelverdienerinnen, mir wurde verboten, Minijupes oder enge Jeans zu tragen. Heute ist man in Fraubrunnen gewiss ein bisschen aufgeschlossener.

Ich bin der Meinung, bei der Scheidung seien falsche Prioritäten gesetzt worden.Sie haben zwar eine Erziehungsbeistandschaft angeordnet, die materielle Seite wurde unsorgfältig abgeklärt, was schon daraus ersichtlich ist, dass das Freizügigkeitskonto nachträglich errichtet werden musste. Wegen seines Fürsprechertitels haben Sie meinem Exmann vermutlich einen besonderen Bonus gewährt und gar nicht in Erwägung gezogen, dass er mich übers Ohr hauen würde. Das Absurde ist, dass er diesen Titel mir verdankt. Ich wurde bei der Scheidung und beim Obhutsentzug als Frau eindeutig diskriminiert. Zudem wird durch den Obhutsentzug die Laufbahn meiner Söhne beeinträchtigt! Zum Schluss möchte ich Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten(mündlich oder schriftlich) a) Sind Sie immer noch der Meinung, dass die Umstände bei der Scheidung das Errichten einer Erziehungsbeistandschaft erforderten? b) Wäre die VB nicht verpflichtet gewesen, mir eine Kopie des Berichtes vom 12. 1. 1995 zuzustellen? (Sämtliche Entscheide einer VB sind den Beteiligten mitzuteilen. ZVW 2/3 1998, S. 113) c) Ist es zulässig, dass sich der Erziehungsbeistand einfach mit einer Demission aus der Verantwortung; zieht? In seinem Bericht vom 4. 8. 1996 schrieb er: Voraussetzung, wieder mit ihr (der Mutter) Kontakt zu wollen, wäre für Cyril, dass sie (die Mutter) nicht immer versuche, ihn bei sich zu behalten. Wie kann ein Kind der sorge- und obhutsberechtigten Mutter vorwerfen, dass sie es bei sich behalten will? Dies erachte ich als Beweis für das Entziehen von Unmündigen! Nach Art. 301 ZGB schuldet das Kind den Eltern (hier sinngemäss der sorge- und obhutsberechtigten Mutter) Gehorsam und darf ohne ihre Einwilligung die häusliche Gemeinschaft nicht verlassen; es darf ihnen auch nicht widerrechtlich entzogen werden. Weiter schrieb der Beistand, die beiden Knaben müssten beeinander und in Münchenbuchsee bleiben – er hat sich dann aber darum foutiert, dass Cyril in Jegenstorf lebt. Bei der Verhandlung bei Annemarie Hubschmid behauptete meine Mutter gar, Dr. Kohler hätte bestimmt, dass Cyril bei ihr lebe. Schade, dass sich Herr Kohler nicht offiziell vom Lügengebäude der Allianz Jörg Ryser/Dora Widmer distanziert hat. d) War es zulässig, dass Jörg Ryser die Beschwerdeantwort (auf mein Beschwerde gegen die Plegekinderbewilligung) für Dora Widmer verfasst hat und sie bloss von ihr unterschreiben liess und sich anmasste, darin entsprechend seinem Wunschdenken zu schreiben, «das Verhältnis der Kinder zur Mutter sei trotz ihrer Wiederverheiratung immer noch zerrüttet»?

Jun 13

Lügen und Mobbing durch die Sozialdienste

Brief an:
Sozialdienste Münchenbuchsee
Fellenbergstrasse 9
3053 Münchenbuchsee

Vom: 4. Mai 2001

 

Sehr geehrte Frau Trittenbass, sehr geehrter Herr Schenker

Dass Simon mehrheitlich bei mir wohnt, haben Sie bereits im Januar von Simon selbst erfahren und mich haben Sie abgewimmelt, die Unterhaltsfrage gehe Sie nichts an.

Bezüglich Cyrils Unterhalt behauptet Frau Dürig (Sozialdienste Jegenstorf), sie wisse nicht, ob Frau Widmer Geld für Cyril ausgebe. Zum Abschluss eine Pflegevertrages kam es in Jegenstorf nie, weil der Punkt «Pflegegeld» für den Vater und Behörden zu brisant war und man sich auf die Naivität der alten Bauersfrau verlassen konnte (Bauernfängerei)

Tatsache (die auch Bruno Mohn nicht bestreitet): die Sozialdienste von Münchenbuchsee und Jegenstorf sowie Muttersöhnchen Markus Bärtschi heissen alles gut, was dem Vater Alimente spart und die schulische/berufliche Laufbahn von Simon und Cyril behindert. Ein geschiedener Vater zahlt für 2 Kinder 27% des Bruttoeinkommens, verletzt er seine Unterhaltspflicht, können seine Eltern (Martha und Arthur Ryser, Konolfingen) belangt werden.

Mit Unterstützung der Behörden schiebt der Vater den Unterhalt für seine Söhne auf andere ab.

Beweis für Mobbing
Dora Widmer hat die Verfahrenskosten der JGK bezahlt. Herr Schenker lehnt mich als Begleiterin von Frau Sania Akumu (unbegründet!!!) ab. Die Sozialdienste Busswil andererseits befürworteten meine Begleitung von Frau Akumu.

Die Sozialdienste finanzieren Frau Akumu wegen 2 vorschulpflichtigen Kindern eine 4½ Zi-Wohnung, dieselben Sozialdienste erwähnten 1995 in ihrem verleumderischen Bericht ans Gericht nicht, dass  Fürsprecher Jörg Ryser seiner von ihm getrenntlebenden Frau mit 2 Schulkindern bloss ein 3½ Zi-Wohnung erlaubte.

Wie kommt es. dass bei Simon und Cyril Ryser die Unterhaltsfrage absolut tabu ist ???????????

Mai 31

Falsches Artztzeugnis

Strafanzeige wegen Verfassens eines falschen ärztlichen Zeugnisses (Art. 318 StGB) und Verletzung seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht durch Dr. med. Samuel Kohler, Oberdorfstrasse 57, 3053 Münchenbuchsee

Der obgenannte Allgemeinpraktiker hat das beigelegte Arztzeugnis zum Gebrauche bei der Vormundschaftsbehörde (VB) ausgestellt. Dieses Arztzeugnis hat wichtige und berechtigte Interessen bei mir als sorgeberechtigte Mutter verletzt: zwei Tage später verfügte die VB einen sofortigen Obhutsentzug.

Im Entscheid des Regierungsstatthalters im Beschwerdeverfahren Nr. 33/96 vom 1. Dez. 1998 wurde auf Seite 2 unter 1) angeführt, die VK hätte sich beim Erlass ihrer Verfügung hauptsächlich auf den Bericht von Dr. Kohler vom 4.8.96 gestützt.

(Der Regierungsstatthalter hat die Beschwerde nach über 2 Jahren Rechtsverzögerung gutgeheissen und hat die Verfügung betr. Obhutsentzug vom 7. 8. 96 aufgehoben. Das Obergericht bestätigte seine Formulierung «Teilsieg» nicht und hat die Appellation betr. Parteikosten gutgeheissen). Der Arzt hat seine berufliche Sorgfaltspflicht verletzt. Er hat den Sachverhalt nicht gründlich abgeklärt: er hat Chronologie und Kausalität wichtiger Ereignisse nicht abgeklärt.

Er hat die Glaubwürdigkeit der Personen, die mich desavouierten, nicht abgeklärt; dies unterliess er fahrlässig, ich bin sogar der Meinung, dass er es vorsätzlich unterliess, weil sich ihm so die Möglichkeit zu einer Retourkutsche bot.

Die Retourkutsche bestand darin, mich für meine offene Kritik an Schulmedizin und Psychiatrie zu bestrafen. Es handelt sich um denselben Mechanismus, dem viele Hebammen während der Hexenverfolgungen zum Opfer gefallen sind, und der das Leben meines dritten Sohnes Benjamin (90 – 94) zerstört hat: männliche Besserwisserei,  die keine Kritik von Frauen zulässt. (Der Frauenarzt hatte sich bei Schwangerenbetreuung und Geburt nicht von Hebamme und Patientin belehren lassen wollen) Herr Dr. Kohler stufte meine Mutter Dora Widmer von vornherein als glaubwürdig ein, weil diese bezüglich Psychiatrie seine Meinung teilt. Sie hätte es lieber gesehen, wenn ich mich nach Benjamins Tod medikamentös hätte sedieren lassen, anstatt auf meine individuelle Art zu trauern. (Ich hatte das von Dr. Kohler angebotene Beruhigungsmittel abgelehnt) Die Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger klärte Dr. Kohler deshalb nicht ab, weil beide Psychiatriepfleger sind und ihm deshalb mit entsprechender Ehrfurcht entgegentreten. Wenn es stimmt, dass er der Hausarzt von Familie Seger ist, könnten sogar finanzielle Interessen im Spiel gewesen sein.

Das Ehepaar Seger hat meine Privatsphäre als Nachbarin schwer verletzt, das Ehepaar Seger hatte bereits die Privatsphäre der vorgängigen Mieter in derselben Wohnung schwer verletzt: über Vermieter und Mietamt hatte es erwirkt, dass der jugoslawischen Familie Mandic auf Sept. 94 gekündigt wurde.

In der Beschwerdeantwort der VK wurde ich als «fast psychotisch» bezeichnet. Tatsache ist, dass Herr Seger (pensionierter Psychiatriepfleger), in der Liegenschaft Mühlemattweg 11 in 3053 Münchenbuchsee dadurch auffiel, dass er Nachbarn kontrollierte. Obschon er nicht Abwart war, kontrollierte er Waschküche, Treppenhaus, Lärmemissionen, Spielplatz etc. Dass es bei der Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte durch das Ehepaar Seger angeblich ums Kindswohl gehen soll, ist absurd: Das Ehepaar Seger war bei den Kindern in der Nachbarschaft sehr unbeliebt! Aussage eines Kindes in der Nachbarschaft « die motzen immer» (Dieser Junge ist sogar als Gast freiwillig in meiner Englischlektion erschienen – Namen und Adresse dieses Jungen könnte ich auf Wunsch des Gerichts recherchieren).

Herr Dr. Kohler hat es unterlassen, die Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger abzuklären, was bei einer derart einschneidenden Massnahme (Obhutsentzug) unerlässlich gewesen wäre.

Eine Abklärung zur Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger hätte ergeben: das Ehepaar Seger ist absolut unglaubwürdig. Die Verletzung meiner Privatsphäre war nur eine weitere Episode einer längeren Geschichte von Verletzungen der Privatsphäre von Nachbarn. Motiv dieser Einmischungen war Neid und / oder Fremdenhass.

Zum Neid: Familie Seger hatte Jahre zuvor einer Akademikerfamilie das Leben mit Neid schwer gemacht. Bereits in diesem Fall hatten die guten Schulleistungen der Söhne der Nachbarn beim Ehepaar Seger und deren Sohn Neid ausgelöst. Folgende Aussagen illustrieren den Neid «Simon hat seine Intelligenz sicher nicht von ihnen». «Eine, die so aussieht wie Sie, hat sicher nicht an einer Uni studiert». «Eine mit so fettigen Haaren dürfte nicht an einer öffentlichen Schule unterrichten». «Ihr Gestöhne tönt ja wie ein Körbchen voll junger Hunde».

Dr. Kohler hat auch nicht berücksichtigt, dass das Ehepaar Seger eng mit dem Ehepaar Bohner befreundet war und dass Sozialarbeiter Rudolf Bohner (den ich wegen Amtsmissbrauchs angezeigt habe) mit allergrösster Wahrscheinlichkeit gegenüber dem Ehepaar Seger das Amtsgeheimnis verletzt hat. Wie kam Frau Seger dazu, zu äussern «in dieser Wohnung wohnen immer die Sozialfälle»?

Dr. Kohler hat auch nicht berücksichtigt, dass sich Simon in der Pubertät befand und dass Zoff mit den Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil in dieser Entwicklungsphase absolut normal ist.

Es ist eine vollkommen falsche Behauptung, die Kinder seien am 26.6.96 hilflos und verstört und in Not gewesen. Die Kinder wollten bloss das Einhalten einer Abmachung erzwängen, die bereits am Vortag heimlich mit der Grossmutter getroffen worden war. Die Grossmutter hatte die Kinder wiederholt aufgefordert, zu ihr zu kommen, wenn der «Neger» dort sei. Die Nachbarn Seger hatten die Kinder wiederholt zum Ungehorsam gegen mich aufgefordert.

Dass es sich bei der Grossmutter um eigentliches «Kidnapping» handelt, beweist die Aussage im Arztzeugnis «Voraussetzung wäre für Cyril, dass die Mutter nicht immer versuche, ihn bei sich zu behalten» – wie kann einer sorge- und obhutsberechtigten Mutter vorgeworfen werden, sie wolle ihr Kind bei sich behalten? Der Vorwurf wäre an die Grossmutter zu richten, die ein urteilsunfähiges 9jähriges Kind gegen seine Mutter aufgehetzt, materiell verwöhnt, heimlich getauft hat und sich des «Entziehens von Unmündigen» strafbar gemacht hat.

Zum Vorwurf, ich witterte überall Komplotte: In Buchsi erhalten geschiedene Mütter tatsächlich ein besonderes Augenmerk. Mehrere Personen mit einer ähnlich konservativen Haltung haben gemeinsam meine Persönlichkeitsrechte verletzt. Tatsache ist: Dr. Samuel Kohler ist verwandt mit der Nachbarin der Grossmutter (Alice Widmer-Kohler), seine Ehefrau kennt meine Schwester, die an Cyrils heimlicher Taufe teilgenommen hat. Grossmutter Dora Widmer und Schwester Elisabeth Wieland-Widmer haben mich wiederholt mit diesen  Verflechtungen eingeschüchtert. Christian Bärtschi, Bruder des Scheidungsrichters Markus Bärtschi (der bei der Scheidung aufgrund eines falschen Berichts der VB eine Erziehungsbeistandschaft angeordnet hat) lebt in Buchsi. Christian Bärtschi war bei einer Stellvertretung an der Sek Fraubrunnen vor ca. 20 Jahren mein Schüler gewesen. Er hatte im Unterricht ein Tonband laufen lassen – als ich es übers Wochenende konfiszierte, warnte  er mich, sein Vater sei Regierungsstatthalter. Vellstreckungsrichter Markus Bärtschi wollte mir über diese Verwandtschaft keine Auskunft geben.

Tatsache ist, dass meine Mutter Dora Widmer, meine Schwester Elisabeth Wieland- Widmer und mein Exmann Jörg Ryser gegen mich intrigiert hatten, meine Kinder rassistisch indoktriniert hatten und sie aufgefordert hatten, mich anzulügen. Falsch ist die Behauptung, ich hätte diese Konflikte überwertig erlebt. Die Hinterhältigkeiten  und die fast widernatürliche Allianz des Vaters mit seiner Ex-Schwiegermutter waren derart gemein, dass meine Wut absolut verständlich ist. Meine Wut wegen der inkonsistenten Haltung meiner Mutter und meines Exmannes ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: vor und während meiner ersten  Ehe war das Verhältnis zwischen Dora Widmer und Jörg Ryser nie besonders gut gewesen. Meine Mutter hatte mir 1982 sogar gedroht, am Hochzeitsfest  mit Jörg Ryser und seinen Verwandten nicht teilzunehmen. Seine Profitierhaltung hatte sie immer abgelehnt.  Es handelt sich  folglich um Projektion: «auffällig» ist bei einer solchen Vorgeschichte die Allianz des Vaters mit seiner Ex-Schwiegermutter und die heimliche Taufe von Cyril (Anzeige wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit). Auch wenn Herr Kohler über einen Doktortitel verfügt, darf er mich nicht dazu nötigen, meine Kinder zu Fremdenhass, Lügen und Heucheln zu erziehen und mich der Diktatur meines Exmannes und meiner herrschsüchtigen Mutter zu unterwerfen.

Es ist absolut falsch, zu behaupten, ich hätte Konflikte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen – schrieb ich doch bereits in der Trennungsvereinbarung, Elternebene und Partnerebene seinen auseinanderzuhalten. Dieser Vorwurf müsste dem Vater Jörg Ryser  und der Grossmutter gemacht werden, die die Kinder für  egoistische Ziele instrumentalisiert haben. Sie haben die Kinder quasi als Pfand zurückbehalten, um mich ihnen gefügig zu machen. Die VB kopierte dieses Verhalten: ich sollte meine Kinder nicht sehen, weil ich beim Obergericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen den Regierungsstatthalter eingereicht hatte! (die übrigens gutgeheissen wurde)  Tatsache ist, dass die Behörden, die Probleme, die sie mit mir haben, auf dem Rücken der Kinder  austragen (analog zum ideologischen Machtmissbrauch bei der «Aktion Kinder der Landstrasse»). Obschon die Kinder bei der Scheidung gegen eine Beistandschaft waren, zwängten ihnen die Behörden eine Beistandschaft auf, die Kinder hatten sich wiederholt über diese Einmischung beklagt.

Zum  Einfühlungsvermögen: Herr Dr. Kohler hat mir selbst berichtet, einer seiner Patienten hätte sich umgebracht – dies zeigt, dass er bereits in diesem Fall den seelischen Zustand einer Person falsch beurteilt hat. Mein Argument, es sei nicht möglich, aufgrund einer Momentaufnahme den seelischen Zustand einer Person erfassen zu können, wurde bisher von den Behörden abgelehnt. Andererseits wird nun ebendieses Argument als Entschuldigung dafür gebraucht, dass ein Mann fälschlicherweise aus dem FFE entlassen wurde.

Unsachliche persönliche Ebene: Der 26 6. 96 war ein Freitag, ich habe immer am Samstag geputzt, wenn die Kinder beim Vater waren. Die Ehefrau von Dr. Kohler ist Hauswirtschaftslehrerin. Dies ist bei seiner subjektiven Bewertung meines angeblich «verwahrlosten» Haushaltes zu berücksichtigen. Beweis für das Einnehmen einer Trotzhaltung: er bestritt die statistisch belegte Tatsache, dass Hauswirtschaftslehrerin ein typischer Frauenberuf sei.

Herr Dr. Kohler fühlte sich beleidigt, dass ich (was meine Gesundheit betrifft) anderen Personen mehr vertraute als ihm. (Pfrn. A. Müller, Prof. Dr. phil. A. Blaser) Als mein Hausarzt hat Dr. Kohler seine berufliche Sorgfaltspflicht schwer verletzt. Es hat ihn nicht interessiert, wie sehr die seelischen Grausamkeiten und die Zermürbungstaktik meiner Gesundheit zugesetzt haben.

Mein Demotape hat er (wie die VB) negativ kommentiert. Unvoreingenommene Personen, wie z. B. Roland Jeanneret, sind von meinem Song für den verstorbenen Benjamin tief berührt.

Falsch ist die Behauptung, die Kinder hätten unter Dauerstress gestanden und hätten wegen meines nächtlichen Lärms nicht schlafen können. In solch angeblich «unzumutbaren» Zuständen hätte Simon niemals die Qualifikation  für die spez. Sek. erreicht. Solche Umstände hätten Gesundheit und Schulleistungen der Kinder schwer beeinträchtigt. Bei einer Nachfrage bei den Lehrkräften Marlies Berthoud (Cyril,1./2.Kl.) und Urs Freiburghaus (Simon,5./6.Kl.)  hätte sich nichts finden lassen, was eine sofortige Kindesschutzmassnahme gerechtfertigt hätte! Tatsache ist, dass ich seit 3 ½ Jahren unter Dauerstress stehe – aufgrund der Intrigen und seelischen Grausamkeiten meines Exmannes und meiner Mutter – und dass es Herrn Dr. Kohler, der ja auch mein Hausarzt war, egal war, dass dies bei mir zu psychosomatischen Beschwerden führte.  Die VB hat Herrn Kohler immer als Dr. Kohler zitiert, er selbst verwendete immer den Briefkopf «Dr. med.» Und unterzeichnete auch als «Dr. med.». Sollte er sich herauswinden, er sei «bloss» Beistand gewesen und nicht Hausarzt : er hat ohne mein Wissen eine Mandeloperation bei Cyril veranlasst, dies tat er eindeutig als Arzt. Meine gesundheitlichen Probleme, die sich insbesondere  in einem von mir beim Autofahren unbemerkt  verursachten Blechschaden  manifestierten, ignorierte  er einfach. (Blutarmut, gynäkologische Probleme, Blutdruckprobleme, zu schnelles Abnehmen). Für die Konsultation vom 27.6.96, bei der ich 2 Stunden lang gegen eine Wand redete, stellte er mir sogar Rechnung als Arzt.

In der Zeugenaussage am Kreisgericht V  bei Markus Bärtschi vom 28.5.99, sagte meine Mutter aus, sie hätte Herrn Kohler 1996 mitgeteilt, ihre Tochter brauche psychiatrische Unterstützung. Meine Mutter verfügt über keinerlei berufliche Qualifikationen, um solche Empfehlungen abzugeben. Ich hingegen habe Psychopathologie als Nebenfach abgeschlossen, und bin mit den ideologischen Differenzen zwischen Psychiatrie, Psychologie und Psychoanalyse bestens vertraut. Der Rechtsdienst des Strassenverkehrsamtes folgte meiner Argumentation, dass mir wegen meiner kritischen Haltung gegenüber der Psychiatrie eine Abklärung durch einen Psychiater nicht zugemutet werden kann und akzeptierte stattdessen eine Abklärung beim Verkehrspsychologen.  Wie heikel eine psychiatrische Abklärung sein kann, zeigt die Entlassung aus dem FFE wegen «Unauffälligkeit» des späteren Amokschützen aus Habkern. Ich hingegen werde als «auffällig» bezeichnet, weil ich  zurecht gegen Verletzungen meiner Privatsphäre (diese haben auch meine Mutter, meine Schwester und mein Exmann zu respektieren) und gegen ideologischen Machtmissbrauch von Behörden protestiere. Herr Dr. Kohler wollte nichts davon hören, dass Psychiater an der «Aktion Kinder der Landstrasse» beteiligt gewesen waren.    Der ganze Arztbericht ist geprägt von einer  Trotzhaltung , die darauf zurückzuführen ist, dass Herr Kohler beleidigt war, weil ich ihm mitgeteilt hatte, es werde mir zu eng, und weil ich zu anderen Personen ein besseres Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte. Er hatte sich in der Rolle des starken Mannes, der bei mir zum Rechten sehen musste, gefallen – er hat selbst geäussert, am besten sei es  gewesen, wenn er regelmässig bei uns vorbeigeschaut habe, was aber die Kinder  sehr gestört hat.

Dass sein Arztbericht vom 4.8.96 jeder Sachlichkeit entbehrt, zeigt  seine Haltung als Erziehungsbeistand im weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem Regierungsstatthalter: Es ärgerte Herrn Dr. Kohler nicht, dass ihn Herr Ryser und Frau Widmer belogen hatten: Herr Dr. Kohler schrieb, «da voll berufstätig, sei Herr Ryser auf Hilfe von Frau Widmer angewiesen»  – Herr Ryser war zu dieser Zeit arbeitslos! Dr. Kohler schrieb, «jede Betreuungslösung muss darauf abzielen, die beiden beieinander und auch in Münchenbuchsee zu lassen» – den Akten ist zu entnehmen, dass Cyril seit Juni 96 in Jegenstorf gelebt hat! Befremdend ist auch, dass Herr Dr. Kohler sich einerseits von der heimlichen Taufe Cyrils distanziert, in seinem Bericht bezeichnet er dieses Ereignis als «unglücklich und kontraproduktiv» (mir gegenüber hat er es sogar als «nicht rechtens» bezeichnet, ohne mich auf die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Art. 261 StGB hinzuweisen), andererseits in seinem Bericht aber die Allianz zwischen Herrn Ryser und seiner Ex-Schwiegermutter verfestigt.

Den rassistischen Aspekt hat Herr Dr. Kohler eindeutig verharmlost: die rassistischen Ausserungen von Herrn Ryser. Dora Widmer, El. Wieland und Frau Seger sind laut lic. iur. Andreas Rieder (ehemals EKR) nur deshalb nicht wegen 261 bis StGB einklagbar, weil das Kriterium «Oeffentlichkeit» nicht erfüllt war.

Es kam mit Herrn Dr. Kohler wiederholt zu einem eigentlichen Expertenstreit (ich verfüge über viel mehr pädagogische Ausbildung und Erfahrung als er) – die Formulierung «nicht kindgerecht» zeigt, dass es ein ideologischer Streit war. Dieser ideologische Streit hat sich mit meinem ehemaligen Studienkollege Ueli Zingg von der EB (eine Anzeige wegen falschen Gutachtens wird folgen) und dem Regierungsstatthalter Urs Wüthrich, ehemals Primarlehrer und Schulvorsteher in Urtenen, wiederholt. Ein wichtiger Streitpunt ist die Frage, wieweit man Kindern eine heile Welt vorgaukeln soll (Die Grossmutter im Bauernhaus verkörpert weitgehend eine heile Welt) Hauptaussage meiner Seminararbeit für Prof. Konrad Widmer (Uni ZH) über das englische Schulsystem war: das Schulsystem einer Nation widerspiegelt die politischen Verhältnisse. Es ist ideologischer Machtmissbrauch, wenn konservative Obrigkeiten meine Kinder dazu instrumentalisieren, um mich für meine modernen pädagogischen Ansichten zu bestrafen. Ich bin keineswegs die Einzige, die der Meinung ist, die Schweiz hinke im pädagogischen Bereich anderen Nationen hinterher! Es ist zu berücksichtigen, dass ich ein Jahr in England gelebt und unterrichtet habe.

Als ich am 27.6.96 das Thema Doppelmoral anschnitt, wies Herr Kohler mich zur Türe. (Heute bin ich es längst gewohnt, dass meine Aussagen oder Artikel zensuriert werden, wenn ich die unangenehme Wahrheit sage). Wie hätte er abstreiten wollen, dass ich für meine Konsequenz und Ehrlichkeit bestraft werde und dass unser System die Feigen und Unehrlichen begünstigt, die in einer «Fünfer und Weggli»-Situation leben und sich neben dem Ehepartner/der Ehepartnerin eine Geliebte oder einen Liebhaber halten. Unerträglich war es für ihn, zur extremen Doppelmoral meiner Schwester El.Wieland, die seine Frau kennt und 1996 die Rede zum 1. August in Jegenstorf hielt, Stellung zu nehmen: El. Wieland entsetze sich vor meinen Kindern über meinen Lebenswandel – dabei war sie vor ihrer zweiten Ehe die Geliebte eines bekannten Augenarztes gewesen und hatte teilweise in einem «ménage à trois» mit ihm, seiner Frau und seinen Kindern gelebt. Beinahe explodiert ist Herr Kohler auf meine provokative Schlussbemerkung, ob ich denn Herrn Ryser wieder heiraten müsse, es ginge ja darum, mich für die Scheidung zu bestrafen.

Der Arztbericht vom 4.8.96 ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: er wurde verfasst, nachdem Herr Dr. Kohler sich am 27. 6. 96 mit mir heftig gestritten hatte, der Bericht kann deshalb nicht sachlich sein.

Sowohl mir gegenüber wie den Kindern gegenüber hat Herr Dr. Kohler seine aerztliche Sorgfaltspflicht verletzt: Meine Gesundheit wurde durch die Trennung von den Kindern schwer beeinträchtigt, die Gesundheit der Kinder wurde ebenfalls beeinträchtigt, bei Simon führte sie zu einer extremen Introversion und rückläufiger Motivation in der Schule, bei Cyril zu einer massiven Gewichtszunahme (bezüglich der Kausalitäten wurde hier von Behördeseite gelogen) Herr Dr. Kohler übte sein Amt kontraproduktiv aus: einvernehmlich geschiedene Eltern verwandelte er in Streithähne. Gemäss Kindsrechtsspezialist Cyril Hegnauer (ZVW 5/1998, S. 171) ist es Aufgabe der Behörden, Konflikte zwischen geschiedenen Eltern zu lindern, Herr Dr. Kohler hat aber genau das Gegenteil getan: er verschärfte bestehende Konflikte! Zur Destabilisierung des gut funktionierenden Systems kam es durch die Einmischung meiner Mutter Dora Widmer, meiner Schwester El. Wieland-Widmer und meiner Nachbarn Seger und Bohner – hier wäre es seine Pflicht als Beistand gewesen, die unerhörten Verletzungen meiner Privatsphäre zu stoppen.

24. Juni 1999 (Unbehandelt)

Mai 31

Strafanzeige

Strafanzeige wegen Verfassens eines falschen Gutachtens (Art. 307 StGB) und Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht durch Ueli Zingg, Jugendpsychologe, EB Bern

Der Regierungsstatthalter hat das beigelegte Gutachten bei der EB Bern in Auftrag gegeben,weil ich als Inhaberin der elterlichen Gewalt Beschwerde gegen den von der VB Münchenbuchsee verfügten Obhutsentzug eingelegt hatte. Dieses Vorgehen war unverhältnismässig (ZVW 2/3,1998) und rechtsverzögernd, denn es war schon damals bekannt, dass der Kindsvater, der den Obhutsentzug beantragt hatte, die Behörden arglistig getäuscht hatte, als er beantragte, die Betreuung durch den Vater sei zu bestätigen. Der VB Münchenbuchsee und dem Regierungsstatthalter war bereits damals bekannt, dass Cyril – entgegen der Behauptung des Vaters – bei der ehemaligen Schwiegermutter des Vaters in Jegenstorf lebte, ohne vorgängige Pflegekinderbewilligung und ohne Regelung des Unterhalts. Der juristisch einwandfreien Beschwerde meiner damaligen Anwältin B. Steinlin war  zu entnehmen, dass mir das rechtliche Gehör verweigert worden war und dass die VB ihre Kompetenzen überschritten hatte.

Meine Persönlichkeitsrechte (Art. 28-28l ZGB) wurden durch dieses Vorgehen schwer verletzt, das Gutachten wurde sogar ohne meine Erlaubnis an Dritte (VB Jegenstorf)weitergeleitet.

Da Ueli Zingg im Grundstudium Psychologie an der Uni Bern mein Studienkollege gewesen war (siehe meine Stellungnahme zum Gutachten, Kopien Testatheft) kann sein Vorgehen durchaus als Mobbing bezeichnet werden.

Folgendes Vorgehen erachte ich als Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht: die Glaubwürdigkeit und persönlichen Interessen der Personen, die mich desavouierten, wurde nicht abgeklärt. Eine sorgfältige Analyse hätte aufgedeckt, dass der Obhutsentzug auf Neid, Getratsche, Rassismus, einer fundamentalistisch anmutenden Ideologie und normalem Zoff eines Pubertierenden mit seiner Mutter beruht hatte (beim Kindsvater kommen noch Rache und finanzielle Interessen dazu).

Es gab keinen objektiven stichhaltigen Grund, um eine sofortige Kindesschutzmassnahme anzuordnen! Der Gutachter hat auch nicht berücksichtigt , dass mir die Kinder Wochen vor der Befragung vorenthalten worden waren, dass ihnen meine Wiederverheiratung als etwas Schlimmes geschildert worden war und dass sie einfach sagten, was Vater und Grossmutter ihnen einsouffliert hatten.

Ebenfalls nicht befragt wurde Marlies Berthoud, Cyrils Klassenlehrerin vor dem Obhutsentzug, die hätte bestätigen können, dass Cyrils Verhalten und Leistung in der Schule keineswegs eine Kindesschutzmassnahme gerechtfertigt hätte.

Falsch ist die Feststellung des Gutachtens, Simons Schulleistungen seien weder besser noch schlechter geworden. Ich verweise auf meine Ausführungen in meiner Anzeige wegen falschem Arztzeugnis gegen Dr. Samuel Kohler. Simon war in meiner Obhut in die spez. Sek. eingeteilt worden, dem beigelegten Lehrerzimmer-Protokoll ist zu entnehmen, dass es bei Simon nicht mehr rund lief. Es kann auch nicht abgestritten werden, dass ich aufgrund meiner umfangreichen pädagogischen Erfahrung sehr wohl imstande war, eine sich anbahnende Motivations- und Leistungskrise bei meinem Sohn festzustellen.

Falsch ist die Aussage, Cyrils Gewichtszunahme den Lebensumständen bei mir zuzuschreiben – Cyrils Gewichtszunahme ist einzig und allein auf die kalorienreiche Ernährung bei der Grossmutter und ihre fragwürdige Erziehungsmethode, sich bei Frust mit Essen zu trösten, zurückzuführen. Cyril hat sich mit übermässigem Essen über die Trennung von Mutter und Bruder getröstet, nachdem er manipuliert worden war, er dürfe nicht mehr bei seiner unmoralischen Mutter leben.

Falsch sind die Ausführungen zu Benjamins Behinderung, Schwangerschaft und Geburt seien normal gewesen. Dies zeigt: Kritik an der Schulmedizin wird nicht toleriert. Es ist ungeheuerlich, diesbezüglich den Lügen einer Bäuerin zu glauben, die in jungen Jahren 3 leichtgewichtige Töchter zuhause geboren hat und die noch nie bei einem Gynäkologen war, und deren Horizont so eng ist, dass sie nicht verstehen kann, was anders ist, als sie es sich aus ihrem eigenen Leben gewohnt ist und was man nicht auf den ersten Blick sehen kann (erhöhten Blutdruck sieht man einer Schwangeren nicht an).

Falsch sind ebenfalls die Ausführungen zum Selbstmord meines Vaters. Dies zeigt: Kritik an der Psychiatrie wird nicht toleriert. Moralisierende Aeusserungen des Gutachters erinnern an die sexistische Ideologie, die die Schweizer Psychiatrie (Forel, Bleuler) lange geprägt hat (liederlicher Lebenswandel, moralische Idiotie), und wie sie Willi Wottreng in seinem Buch „Hirnriss“ aufdeckt.

Da die relevanten pädagogischen Fragen nur am Rande mit mir besprochen wurden und wichtige Anliegen von mir (z. B. die Rivalität zwischen leiblichen Elternteil und Stiefelternteil) sofort abgeblockt wurden, erhielt ich sehr schnell den Eindruck, dass der Gutachter eine Strategie befolgt, die darauf abzielt, eine von meinem Vater vererbte moralische Minderwertigkeit festzuhalten. (Nach Bleuler – ich habe Psychopathologie als Nebenfach an der Uni Bern abgeschlossen und weiss, dass er zu dieser Zeit an der Uni Bern unangefochten war) ist „der moralische Defekt in der Regel angeboren und auch angeerbt“. Meine Mutter ist der Meinung, mein Vater habe einen vererbten moralischen Defekt gehabt, sie empfand deswegen eine tiefe Verachtung für die ganze Verwandtschaft meines Vaters. (Siehe BZ- Artikel). Meine Mutter hatte ihren Töchtern jeden Kontakt mit Verwandten des Vaters untersagt, die sie alle des liederlichen Lebenswandels bezichtigte.)

Falsch und vollkommen naiv ist es, abzustreiten, dass die Grossmutter die Kinder gegen mich aufgehetzt hat – sie hat mich vor den Kindern als krank hingestellt, sie hat ihnen erklärt, sie müssten sich für mich schämen, sie müssten vor mir geschützt werden und ich müsste versorgt werden. Es ist naiv vom Gutachter, zu glauben, die Grossmutter würde diese Hirnwäsche zugeben. Um dem Charakter einer einsamen Grossmutter, die ihrer eigenen Tochter die Söhne ausspannen will, auf die Schliche zu kommen, ist ein subtiles Vorgehen nötig. Vor allem würde es die Fähigkeit voraussetzen, hinter Fassaden zu sehen.

Falsch ist die Behauptung, die Trennung der beiden Brüder habe keine negativen Auswirkungen. Cyril und litt anfänglich sehr unter der Trennung von seinem grossen Bruder, den er immer bewundert hat. Die Grossmutter war bestrebt, die beiden zu entzweien, indem sie Cyril als den lieben und Simon als den groben, bösen Buben hinstellte. (Meine Mutter hat die Geschwisterrivalität immer angestachelt – dass meine Schwester Elisabeth Wieland-Widmer bei der heimlichen Taufe von Cyril gemeinsam mit meiner Mutter gegen mich intrigiert hat, könnte durchaus eine späte Revanche dafür sein, dass unsere Mutter früher mich als Gymnasiastin gegenüber der Primarschülerin schwer privilegiert hat). Wie der Kindsvater und die Grossmutter mit der Beziehung zwischen den Brüdern umgehen, zeigt dies: Vater und Grossmutter haben Cyril bearbeitet, nicht an der Konfirmation seines Bruders Simon zu erscheinen.

12. Juli 1999 (Unbehandelt)

Mai 31

Betäubungsmittelgesetzes

Parlamentarische Motion zum Gesetzesschutz für Whistleblower / Revision des Betäubungsmittelgesetzes

Sehr geehrter Herr Weyeneth

Ich beziehe mich auf unsere Besprechung vom 8.4.03, bei der Sie mir rieten, die Amtsverbände und den HEV um Unterstützung bei den Statthalterwahlen anzufragen.

Die negativen Antworten waren vorauszusehen, denn Hansueli Käser, Hans Siegenthaler und Peter Brand sind in 3053 wohnhaft – und ich hatte ja die Gemeinde Münchenbuchsee wegen Ausstellens einer falschen Wohnsitzbescheinigung für Cyril Ryser (Sohn aus erster Ehe) eingeklagt. Ihre leider verstorbene Frau wusste als Mitglied der VB Jegenstorf, dass Cyril Ryser seit Juni 96 bei meiner Mutter am Quellenweg 11 in Jegenstorf wohnt und nicht bei seinem Vater in Buchsi und hat sich über die Angelegenheit aufgeregt. Peter Brand war sogar in der Schulkommission, als ich dort eine Beschwerde wegen der Wohnsitzschummelei einreichte. Die Schulkommission hatte mir damals versprochen, mich direkt über schulische Anlässe zu informieren, weil der Vater seine Informationspflicht verletzt. Über Cyrils Konfirmation an Auffahrt wurde ich aber erneut nicht informiert, ich musste es selbst recherchieren.

Als ich den beigelegten Artikel im Bund las, wurde mir klar: Für die Gemeinde Münchenbuchsee bin ich ein Whistleblower, weil ich im Sommer 1994 die Bauverwaltung auf zuviel Staubentwicklung bei der 2. Bauetappe am Gartenweg hinwies (mein schwermehrfachbehinderter Sohn starb kurz darauf an einer Lungenentzündung) und weil ich den Sozialdiensten in Buchsi 1995 mitteilte, dass Sozialarbeiter Rudolf Bohner eine Kenianerin beim Schmuggeln von Cannabis in die Schweiz begünstigt. Diese Gefährdungsmeldung war zu brisant, um darauf einzugehen! Heute weiss ich, dass dieselbe Kenianerin Bürgerrechtsehen arrangierte und in einer vom Fürsorgeverband finanzierten Wohnung einen Cocaindealer versteckte.

Sie sollen gegenüber dem «Bund» bezüglich Polizeiaffäre gesagt haben, wer in unserem Rechtsstaat gerechtfertigte Anschuldigungen erhebe, habe nichts zu fürchten – da könnte ich Sie beim Wort nehmen. Ich wurde für gerechtfertigte Anschuldigungen grausam gestraft!

An einer Podiumsdiskussion zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (Einl. beigelegt) behauptete Herr Jann, der Nationalrat werde wohl dem BAG «gehorchen». Ich hoffe, das wird der Nationalrat nicht! Die Psychiaterin und der Toxikologe waren mit mir einig, dass Cannabis ein gefährlicher Tranquilizer ist, der bewiesenermassen psychotische Zustände auslösen kann.

Eine soziale Institution «bruggeboge» wies mir eine Domenikanerin zur lockeren Betreuung zu, mit der Anmerkung «das Kiffen könne man ihr  nicht verbieten» – warum eigentlich nicht? Das Kiffen machte sie so aggressiv und psychotisch, dass sie mich bedrohte und Möbel demolierte…

Wären Sie an einer kurzen Besprechung vor der Nationalratsdebatte am 18. Juni interessiert? Ich werde mich heftig gegen die geplante Revision des Betäubungsmittelgesetzes engagieren!

12. Juni 2003