Sehr geehrte Frau Dr. Schönholzer
zum Nationalfondsprojekt Fürsorge und Zwang:
als FSZM-Betroffene erlaube ich mir , das staatliche Handeln in der Coronakrise dem staatlichen Handeln bei den Fürsorgerischen ZWANGSmassnahmen gegenüberzustellen
staatliches Handeln sollte verhältnismässig sein – bei den FSZM war es dies nicht
für die Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen bei den FSZM gab es im Gegensatz zum Corona-Notrecht KEINE ausserordentliche Lage , MR, Grundrechte und Privatspäre wurden sogar stärker beschnitten als durch Corona – am schlimmsten bei den Administrativversorgten
beim Corona-Notrecht wurde auf die in der Schweiz hochgehaltenen Freiheitsrechte hingewiesen- weswegen keine Ausgangssperre , kein Zwang zur Bezahlung mit Kreditkarte und kein Zwang zur contact tracing app verhängt werde
wegen Menschenrechts – und Grundrechtsverletzungen bei den FSZM kam es nie zu Protesten auf der Strasse wie jetzt wegen Corona – es wurde geleugnet , KritikerInnen wurden als whistleblower abgestraft und wurden oft selbst Opfer
Reduktion von Geschäftsmieten wird von SVPlern als „staatlich angeordnete Enteignung“ bezeichnet – viele FSZM -Betroffene wurden enteignet, z. B. wurden ihre Sparbücher geklaut – bei meiner Enteignung handelt es sich um eine 6stellige Summe Eigengut – erstaunlich: es waren mächtige HEV-Exponenten beteiligt – wo doch der Hauseigentümerverband sich angeblich fürs Eigentum einsetzt…
für die Chauvis und frommen Christen Dr. Albert Rösti und seinen Freund Adolf Ogi ist ok, dass der finanzielle Diebstahl begleitet war von Kinderklau (Söhne) gemäss biblischer Anleitung
Corona führte zu einem Backlash i. S. Frauenrechte – auch bei den FSZM , es war eine konservative Konterrevolution gegen die sexuelle Revolution der 68er
freundliche Grüsse
Marianne Loosli-Widmer