Apr 30

Bezirksreform

Dass die Bezirksreform im Grossrat harte Kämpfe auslöste, verwundert mich keineswegs. Für heisse Köpfe sorgte vor allem die Reduktion der Regierungsstatthalterämter. Dass das Modell mit höchstens 8 Statthaltern gesiegt hat, freut mich. Beim Amt des Regierungsstatthalters kommt viel Macht zusammen, was die Gefahr von Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft in sich birgt – im Extremfall bedeutet dies vielleicht sogar Korruption, Begünstigung und Anwenden von sogenannten «ungeschriebenen Gesetzen», die es in ländlichen Gegenden leider oft noch gibt (Beispiele: Aktion Kinder der Landstrasse, Fall von Lüthiwil) Bei meiner wilden Kandidatur vor einem Jahr hatte ich auch den Hintergedanken, die Bezirksreform veranzutreiben.

Durch Gesetzesreformen im Familienrecht werden die Aufgaben des Statthalters erweitert (neues Scheidungsrecht / häusliche Gewalt als Offizialdelikt). Auf dem Land herrscht unterschwellig noch oft so etwas wie ein christlich-fundamentalistisches Familienbild mit Scheidungs- und Wiederverheiratungsverbot . Durch Verzögern, Hinundherschieben der Verantwortung zwischen Vormundschaftsbehörde, Statthalter und Gericht kann die (im neuen Scheidungsrecht zwar abgeschaffte) Schuldfrage indirekt über die Kinder – d. h. durch deren Anhörung – wieder eingeführt werden.

Der Seftiger Statthalter bezeichnet den Statthalter als ständigen Krisenmanager, bei Familiendramen benötigt dies aber extrem viel Fingerspitzengefühl – und gerade in diesem Bereich haben viele Statthalter beim Krisenmanagment selbst eine Krise; in vielen Fällen wurden die Konflikte verschärft, Proeskalation statt Deeskalation betrieben, gelegentlich gar mit Toten, Verletzten oder Kollateralschäden. Die Gegner der Bezirksreform führten an, das bisherige System habe sich gut bewährt – gerade fürs Familien-Krisenmanagement trifft dies nicht zu – Schreibtischentscheide sind in solchen Fällen vielleicht weniger gefährlich als der Entscheid eines zu bürgernahen Statthalters, der sich in den Strudel einer bestehenden Eigendynamik einziehen lässt, weil er den einen oder andern der Beteiligten zu gut kennt. Im Fall von Lüthiwil im Emmental (1906) war der Statthalter gar am Vertuschen eines Mordes beteiligt (ein reicher Bauernsohn hatte ein armes Verdingmädchen geschwängert und umgebracht)

Zur Verteidigung  der heutigen 26 Regierungsstatthalterämter wurde angeführt, die Statthalter seien für Gemeindebehörden ein wichtiger Ansprechpartner – was aber wenn diverse Gemeindevertreter (so geschehen im Amt Fraubrunnen) den Statthalter kritisieren? Wenn der Statthalter sich als König gebärdet, wird er erst recht zementieren, denn für ihn stimmt dann die Hierarchie nicht mehr, wenn er von seinen Untertanen Kritik einstecken muss. Bei meiner Anmeldung als wilde Statthalterkandidatin stellte ich fest, dass der Statthalter oft gefürchtet wird, einige BürgerInnen sind gar der Meinung, den dürfe man nicht kritisieren, weil man sonst mit einem FFE entsorgt werden könnte. Die Nachteile vieler verschiedener ländlicher Obrigkeiten kann man bereits bei Kleist und Keller nachlesen.

Leserbrief zu «Bezirksreform» (Bund 24. – 30. 4.2004)

Apr 25

Referat zu Rechtsextremismus in Münchenbuchsee

Münchenbuchsee April 2001

Grossandrang und explosive Stimmung herrschten letzten Mittwoch beim Referat des Rechtsextre-mismus-Spezialisten Hans Stutz im Kirchgemeindehaus.

Das GGG-Fon (Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus) hattte den Fachreferenten eingeladen. Die rechtsextreme Szene war gut vertreten, sogar durch die «Avalon»-Mitglieder Roger Wüthrich und Ahmed Huber. Einbrisanter Schlagabtausch war vorprogrammiert, denn die links-extreme Szene markierte ebenfalls Präsenz.

Gemeindepräsident Walter Bandi versuchte wie immer, die Situation zu verharmlosen und liess sich gerne auf jedes Ablenkungsmanöver ein. Z.B. auf das Argument, dass für den Vandalismus beim Bahnhof ausschliessslich die Linksextremen verantwortlich seien. Patricia Vökt (GFL) musste korrigieren, dass die Anstellung eines zusätzlichen Polizisten nicht das Verdienst des Gemeindepräsidenten sei, sondern dass dies in einer Motion gefordert worden war.

Auf die Aufforderung, jede Form von Gewalt und Rechtsextremismus dem GGG-Fon zu melden erwiderte eine junge Frau «Mit einer Anzeige schaufelt man sich das eigene Grab». Der Referent führte aus, Einzelpersonen, die sich gegen Rechtsextremismus wehrten, würden in der Regel verheizt.

Wie man als Einzelkämpferin verheizt wird, illustrierte eine ehemalige Buchserin, die sich auf vorgeführtes Material mit dem Slogan «Rassenmischung ist Völkermord» bezog: die VB Müchenbuchsee hätte ihr die Obhut über ihre Kinder entzogen, als sie einen farbigen Freund hatte, und wenn sie als ehemalige «Bund» Mitarbeiterin darüber berichten wolle, werde sie als «Boulevardjournalistin» bezeichnet. Obschon Walter Bandie an der Vertuschumg dieses falles beteiligt ist, fordert er, das Schweigen müsse durchbrochen werden.

Das vorgeführte schockierende Material aus der rechtsextremen Szene verstösst gesamthaft gegen den Rassendiskriminierungsartikel 261bis. Hans Stutz erwähnte, Roger Wüthrich hätte einen Freiraum verlangt, in dem dieser Artikel nicht gelte.

Positivster Punkt des Abends war die ausführliche Information über Organisation, Gruppierungen und Publikationen der rechtsextremen Szene. Wer sich weiter informieren will: Hans Stutz publiziert «Rassistische Vorfälle in der Schweiz» und «Klartext».

Apr 19

Weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858

Brief vom 1. Februar 2004 an:
Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Rechtsamt Münstergasse 2
3011 Bern

An den Regierungsrat weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B He/Me/Ii

Sehr geehrter Herr Luginbühl

Beiliegend sende ich Ihnen weitere vom Statthalter während des Beschwerdeverfahrens gegen den Obhutsentzug unbehandelte Unterlagen Roter Faden des langjährigen Justizskandals: Wenn es um mein Kapital, meine Kinder und meine Mutter geht, werde ich als unbeteiligte Drittperson bezeichnet!

Sämtliche Nachfragen bei Kurt Hasler blieben  unbeantwortet. Heute bin ich Mitglied des HEV. 1997 war mir der Ausdruck «Pfandeigentümer» noch nicht geläufig, das nützte man schamlos aus (in Begünstigung der Bauernfängerei meines Exmannes). Der Brief von Kurt Hasler war ein Abwimmelbrief und half vertuschen, nachdem man mich zuvor nach Belp «gesprengt» hatte. Die Liegenschaft in Kehrsatz war mit meinem Kapital finanziert, wir waren eine einfache Gesellschaft – ich war selbst Pfandeigentümerin. Es war also rechtswidrig, mich als Drittperson zu bezeichnen.

Dass ich sogar bezüglich meiner Mutter als unbeteiligte Drittperson behandelt werde, ist peinlich. Die VB M’buchsee und der Stattthalter ziehen sich aus der Verantwortung, denn unterdessen ist offensichtlich, welche Bauernfängerei man mit ihr gemacht hat. Hier treffen sich die finanziellen Interessen des Kindsvaters mit jenen meines Schwagers Beat Wieland. Urs Wüthrich hatte geschrieben, Cyril dürfe nicht umverpflanzt werden, ich erfuhr nun auf Umwegen, dass meine Schwester Cyril nach M’buchsee umverpflanzt hat. – wenn Cyril nicht mehr gratis in Jegenstorf wohnen kann, ist das für den Kindsvater nicht mehr interessant. Meine Mutter soll sogar ins Altersheim abgeschoben worden sein. Zurzeit weiss ich nicht einmal, wo meine Mutter ist und wie es ihr geht – was mich extrem beunruhigt! Das Ehepaar Wieland freut sich offenbar bereits aufs Erbe.

Apr 18

Weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B

Brief vom 1. März 2004 an:
Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Rechtsamt Münstergasse 2
3011 Bern

An den Regierungsrat weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B He/Me/Ii / Ihr Zeichen 32.23-04. 41 ADD

Sehr geehrter Herr Luginbühl

Beiliegend sende ich Ihnen den von der Infokommission Moosseedorf zensurierten Artikel. Präsident Peter Bill hat mich am Telefon ausgelacht, man pflege meinen Stil nicht. An solchen Hohn, wenn es um Vertuschung brisanter Wahrheiten geht, bin ich längst gewöhnt. Ich habe das Handwerk des Journalismus gelernt und hielt mich als «Bund» Mitarbeiterin immer an das Prinzip der Objektivität

Anmerkung zum  vom Statthalter verursachten «pädagogischen Debakel»: An der Urtenener Gemeindeversammlung zur Carrefour- Erweiterung nahm er teil, an jener zum neuen Schulreglement vom vergangenen 9.3. aber nicht. (Er war Lehrer und Schulvorsteher in Urtenen). Dies illustriert seine Prioritäten, die wohl in seiner Amtsführung nicht anders sind: Fälle, in denen es um viel Geld geht sind wichtiger als Fälle in denen es «bloss» um Kinder geht.

Apr 18

Rechtsverzögerungsbeschwerde

Brief vom 18. August 1998 an:
An den Justizdirektor Werner Luginbühl
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Münstergasse 2 3011 Bern (Vom Obergericht gutgeheissen)

Rechtsverzögerungsbeschwerde (betreffend Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen)

Sehr geehrter Herr Luginbühl

Seit 2 Jahren ist meine Beschwerde gegen den von meinem Exmann Jörg Ryser beantragte und von der Vormundschaftsbehörde Münchenbuchsee verfügte Obhutsentzug über die Söhne Simon (15) und Cyril Ryser (10) beim Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen hängig.

Leider wusste ich im Frühjahr 1996 noch nicht, wie ich mich juristisch adaequat gegen die unheilige Allianz zwischen meinem Exmann und meiner Mutter hätte wehren müssen: nämlich mit einer Anzeige wegen „Entziehen von Unmündigen“, da diese Straftat seit – dem eigentlich auf dieser Straftat basierenden – Obhutsentzug wiederholt begangen wurde, habe ich nun einen entsprechenden Strafantrag gestellt. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige heute doch noch möglich, weil es sich um einen Wiederholungsfall handelt. (Diese Information hatte ich beim Verfassen der Beschwerde an den Grossrat noch nicht).

Meine Anwältin Bettina Steinlin berief sich in ihrer Beschwerde gegen den Obhutsentzug auf den Kindsrechtspezialisten Cyril Hegnauer, nämlich in dem entscheidenden Punkt, dass der vorliegende Obhutsentzug gesetzeswidrig sei, weil die Stellung des Vaters (Antragssteller) unmittelbar berührt sei. Diese „Berührung“ besteht eindeutig in Form der Alimente: nach Aussage der Staatsanwaltschaft hat der Vater bereits ein Strafmandat wegen „Vernachlässigung von Unterstützungspflichten“ erhalten. Darüber musste man mich nicht informieren, weil ich bei der Anzeige „zivil“ angekreuzt hatte. Ich erhielt lediglich den Entscheid der Richterin bezüglich Betreibung der Frauenalimente, der klar zu meinen Gunsten ausfiel und die ausstehenden Frauenalimente bis zu meiner Wiederverheiratung einforderte. In diesem Streitpunkt war das Ehescheidungsurteil also vollstreckbar. Die erfolgreiche Betreibung führte aber zu einer schweren Kommunikationsstörung bei meinem Exmann.

Seit zwei Jahren besteht die absurde (für den Durchschnittsbürger nicht nachvollziehbare) Situation, dass ich das Sorgerecht habe, der Vater die Obhut und meine Mutter die Arbeit und die Kosten.

Wo bleibt die juristische Logik, dass das Ehescheidungsurteil einerseits vollstreckbar ist, wenn es um Frauenalimente geht, andererseits aber nicht, wenn es ums Sorgerecht geht?

Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort: der Regierungsstatthalter ist von Hause aus Primarlehrer und nicht Jurist. Er versteht sich in erster Linie als Politiker, der es allen Recht machen will. Diese diplomatische Grauzone ist juristisch unhaltbar: wie Staatsanwalt Gugger kürzlich in einem Vergewaltigungsprozess genial plädiert hat, geht es in der Rechtssprechung ausschliesslich um Wahrheit und Gerechtigkeit, und meistens lasse sich ermitteln, auf welcher Seite gelogen oder mehr gelogen wurde.

Sowohl die VB Münchenbuchsee wie der Regierungsstatthalter sehen aber grosszügig über die Lügen, Schummeleien, Widersprüche und Intrigen der Allianz Vater-Grossmutter hinweg – ja sie lassen sich sogar in deren Intrigenspiel und Verzögerungstaktik hineinziehen und schieben damit die ganze Verantwortung auf die unmündigen Kinder.

Eine juristische Begründung, weshalb dem Vollstreckungsgesuch (Rückführung zur sorgeberechtigten Mutter) meiner Anwältin nicht stattgegeben wurde, ist bisher ausgeblieben.

Einleiten und Aufrechterhalten der vorliegenden Kindesschutzmassnahme beruht ausschliesslich auf  Aussagen von unmündigen Kindern, die von Vater und Grossmutter instrumentalisiert und zu deren Sprachrohr gemacht wurden und werden. Diese Kinder wurden und werden mir vor jeder Befragung von Behördeseite vorenthalten und von Vater und Grossmutter indoktriniert. Durch diesen Mechanismus wird die Angelegenheit zum Perpetuum mobile. Dass die VB und neuerdings auch der Regierungsstatthalter dieses Spiel mitspielen, betrachte ich als Amtspflichtverletzung. (Der Erziehungsbeistand hat sich mit seiner Demission aus der Verantwortung gezogen).

Beim Vergleich mit den Kindesschutzmassnahmen des Liebeswerks «Kinder der Landstrasse» fällt auf: es ist der absoluten Willkür der Vormundschaftsbehörden überlassen, wie sie die Aussagen der Kinder bewerten: die vorliegende Kindesschutzmassnahme wird mit Aussagen der Kinder begründet und aufrechterhalten – das «Liebeswerk» hingegen wurde unter durchwegs herzzereissenden Protesten der Kinder durchgeführt!

Meine Anwältin hat mir ursprünglich von einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch des Sozialarbeiters und damaligen Nachbars abgeraten, in der Meinung, Beschwerde und Vollstreckungsgesuch seien juristisch eindeutig genug. Jetzt ist es aber an der Zeit, eine Untersuchung wegen Kompetenzüberschreitung, Amtsmissbrauch und Amtspflichtverletzung gegen die VB Münchenbuchsee einzuleiten, denn diese stellt sich ungeachtet seiner Lügen, Schummeleien, Irreführungen und Gesetzesverstösse hinter den Vater und verweigert jede sachlich Lagebeurteilung.

Laut Marco Zingaro vom Kantonalen Jugendamt ist eine VB nicht befugt, gerichtlich festgelegte Alimente abzuändern – ausser dies würde im Einverständnis beider Elternteile neu verfügt. Im vorliegenden Fall hat sich die VB einseitig und gesetzeswidrig mit einem Elternteil solidarisiert. Als ich vom Fürsorgeamt Münchenbuchsee als Journalistin eine Auskunft zur Befugnis Alimentenabänderung verlangte, hiess es, Sozialarbeiter Bohner sei nicht da, er rufe mich später zurück – was er natürlich unterliess. (Mit genau demselben Argument hatte man mich übrigens Jahre zuvor abgewimmelt,  als ich dem Fürsorgeamt mitteilen wollte, dass eine kenianische Pflegebefohlene von Sozialarbeiter Bohner regelmässig grössere Mengen Haschisch von Kenia in die Schweiz schmuggelt). Das Nichteingehenwollen auf die Alimentenfrage und Tolerieren der Selbstjustiz des Vaters ist ein klarer Fall von Kompetenzüberschreitung einer VB!

Jetzt kommen wir zum unterhaltsamen Teil. Wie der Fall «Mr. Mokka» aus Thun ist auch dieser Fall längst eine Realsatire. In einer Zeit, in der das Sperma des amerikaischen Präsidenten in aller Munde ist, erlaube auch ich Ihnen den Blick durchs Schlüsselloch – das Fräulein Tochter von Sozialarbeiter Bohner hat ihn ja auch getan, oder doch zumindest gelauscht.  Falls Ihnen dies zu voyeuristisch ist, überspringen Sie einfach den nächsten Abschnitt.

Im Frühjahr 1996 beschwerte sich die Tochter von Sozialarbeiter Bohner (damals in der 9. Klasse) über zu lautes Gestöhne aus meiner Wohnung und sagte mir auch ins Gesicht, ich stinke (Ehrverletzung). Mein damaliger dunkelhäutiger Freund liess es zu, dass der ganze Rassismus indirekt an mir abreagiert wurde; bald darauf beendigte ich diese Beziehung. Als ich später mit einem weissen Schweizer derselben Wohnung zusammenlebte, stritt Fräulein Bohner kategorisch ab, weiterhin störende Beischlafgeräusche aus meiner Wohnung wahrzunehmen. Objektiv gesehen ist dies nicht möglich, es sei denn, sie hätte zur Zeit des exotischen Freundes intensiver gelauscht. Meine Beischlafgeräusche sind nämlich absolut unabhängig von der Hautfarbe des Liebhabers. Was allenfalls ins Gewicht fallen könnte, ist die Tatsache, dass ein Liebhaber beschnitten ist. Der Schweizer ist aber auch beschnitten und er löste bei mir beim Beischlaf von Anfang an dieselben unkontrollierbaren Urlaute aus wie sein dunkelhäutiger Vorgänger. Womit der rassistische Aspekt ihrer Empörung bewiesen ist. Erneut bewiesen hat meine Mutter den rassistischen Hintergrund des Obhutsentzugs bei der Verweigerung des Besuchsrecht am zweiten Wochenende im August: Sie aüsserste hinter verschlossener Türe «man habe mir ja wegen meiner Neger die Kinder wegnehmen müssen»

Nach dem Ausbleiben der Kinderalimente im Herbst 1996 war ich genötigt, die Wohnung zu kündigen. Meine Mutter und meine Schwester, die mithalfen, diese Wohnung zu räumen, haben dabei ihre familienrechtlichen Pflichten verletzt. Denn sie hätten mir gegenüger eine familienrechtliche Unterstützungspflicht gehabt, nicht aber gegenüber meinem Exmann. Die Räumung dieser Wohnung, in der ich zum Zeitpunkt der Scheidung bereits wohnte, verstösst auch gegen Punkt 8 der Ehescheidungskonvention «In güterrechtlicher Hinsicht übernimmt jede Partei zu Eigentum, was sich derzeit in ihrem Besitz befindet». Die Kinder haben seither keine Uebersicht mehr, wo sich ihre Sachen befinden. Es ist ganz sicher kein Zufall, dass ausgerechnet der Saurierteppich, den ich den Kindern geschenkt habe, und über den sie sich so sehr gefreut haben, von Vater und Grossmutter nicht mehr ausfindig gemacht werden kann – denn dieser Teppich symbolisiert die «gute Mutter». Es irritierte mich, als Simon sich letzte Woche telefonisch nach seiner genauen Geburtszeit erkundigte. Dies könnte er in dem wunderschönen Album, das ich über seine ersten Lebensjahre gemacht habe, nachlesen. Offenbar weiss er nicht einmal, wo sich dieses Album befindet.

Folgende Zustände beim Regierungsstatthalteramt  Fraubrunnen sind empörend:Als ich das erste mal beim Regierungsstallalteramt anrief, versuchte man mich abzuwimmeln, es sei kein solcher Fall bei ihnen hängig. Seit zwei Jahren führt mich der Regierungsstatthalter an der Nase herum, und verzögert die Angelegenheit immer wieder mit fadenscheinigen Argumenten. Die Ueberprüfung der Situation nach Jahresfrist durch die VB betrachte ich als Amtspflichtverletzung, denn damals hatten alle Beteiligten Kenntnis von der Tatsache, dass Cyril – entgegen der ursprünglichen Verfügung – gar nie beim Vater gelebt hatte. Ausser mir fiel niemandem auf, dass Cyrils Plazierung  bei der Grossmutter bewilligungspflichtig gewesen wäre und zwar vor der Plazierung. Es ist erstaunlich, dass eine VB und offenbar sogar der Regierungsstatthalter sich einfach über diese Bewilligungspflicht hinwegsetzen konnten. Angesichts dieses Gesetzesverstosses wäre es angemessen gewesen, endlich das immer noch gültige Ehescheidungsuteil zu vollstrecken, anstatt noch ein Gutachten in Auftrag zu geben. Diese verheerende Verzögerungstaktik war und ist eindeutig ein Begünstigen der Gegenpartei, wenn offenliegt, wie hartnäckig und systematisch mir die Kinder vorenthalten und entfremdet werden!

Die Taten von Vater und Grossmutter sind eindeutig: sie betrachten mich, die Mutter, als überflüssigen Störfaktor. Dies reicht bis zur Aufforderung zum Auswandern oder zum Selbstmord. Die VB und der Regierungsstatthalter ziehen es aber vor, immer wieder auf die geheuchelten Worte von Vater und Grossmutter hereinzufallen. Im Mai hat meine Mutter dem Regierungsstatthalter mitgeteilt, sie werde einen dicken Strich unter alles machen. Aufgrund ihres bisherigen Verhaltens hätte ihm damals bereits klar sein müssen, dass sie dies sagt, aber das absolute Gegenteil tun wird und die sadistischen Spiele gemeinsam mit meinem Exmann weiterführen wird. Es wäre an der Zeit gewesen, Klartext zu sprechen, meine Mutter beim Wort zu nehmen (anstatt ihre für Cyril höchst schädliche Doppelbödigkeit weiterhin zu dulden) und die nötigen Massnahmen (behutsames allmähliches „Uebersiedeln“ von Cyril) sofort in die Wege zu leiten und zwar vor den Sommerferien. Absolut unverzeihlich ist es, dass die Besuchsregelung während der Sommerferien erneut der Willkür von Vater und Grossmutter überlassen wurde, denn es war abzusehen, dass ihr Vorgehen erneut darauf abzielen würde, den Status Quo weiterzuführen.

Der Regierunsstatthalter hat mir mehrmals versprochen, vor Schulbeginn zu entscheiden. Seine weitere Verzögerung mit der Ferienabwesenheit von Herrn Bolliger vom Fürsorgeamt Münchenbuchsee zu entschuldigen, illustriert erneut sein allzu kollegiales Verhältnis zur VB Münchenbuchsee. Weshalb fand der Regierungasstatthalter es nicht brisant, dass der Beschwerdeantwort der VB Münchenbuchsee eine Gefährdungsmeldung des Ehepaars Bohner beigelegt war? Herr Bohner ist Sozialarbeiter beim Fürsorgeamt und wohnte damals in derselben Liegenschaft. Zu keinem Zeitpunkt hat Familie Bohner die Befugnis erhalten, mich in meinem Privatleben zu kontrollieren! Dem Regierungsstatthalter fehlt die Zivilcourage, auf diesen Missstand hinzuweisen. Eine neutrale, objektive Beurteilung durch die VB Münchenbuchsse ist bei dieser Konstellation von vornherein ausgeschlossen. Ich fordere deshalb eine Untersuchung wegen Amtsmissbrauch (Offizialdelikt)

Die Entscheide der Schulkommissionen von Urtenen und Moosseedorf belegen, wie entschieden wird, wenn eine Behörde mir gegenüber unvoreingenommen ist. Den beiden Behörden würde es nach mündlichem und schriftlichem Kontakt mit mir nicht einfallen, mir zu unterstellen, es ginge mir nicht um das Wohl meines Kindes.

Was sich der Regierungsstatthalter vor Schulanfang erlaubt hat, ist haarsträubend und lässt sich allenfalls mit seiner beruflichen Ueberbelastung entschuldigen: Am Freitag 7. August teilte er mir mit, dass Cyril – wie mit dem Schulversteher in Urtenen bereits vereinbart – das 5. Schuljahr in Urtenen (wo wir uns an einer Wohnbaugenossenschaft beteiligen) beginnen und fortan bei uns leben würde. Das darauffolgende Besuchswochenende wurde dann aber erneut verweigert, worauf ich Anzeige erstattet habe. Offenbar liess der Regierunsstatthalter sich nach einem kurzen Gespräch mit dem 10jährigenCyril und der 72jährigenGrossmutter am Sonntagabend in Jegenstorf umstimmen. Dies teilte er uns erst am Montagmorgen mit.

Anstatt als Spielverderber das seit über zwei Jahren ablaufende Spiel endlich zu stoppen, spielt der Regierungsstatthalter das böse Spiel mit. Die Spielregeln lauten: Mutter an der Nase herumführen, verarschen, zu Wutanfällen provozieren, Kinder vorenthalten und indoktrinieren resp. nur dann mit den Kindern reden, wenn sie zuvor der Mutter vorenthalten und gegen sie aufgehetzt worden sind.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im voraus und verbleibe

Apr 17

Weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B

Brief vom 1. März 2004 an:
Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Rechtsamt Münstergasse 2
3011 Bern

An den Regierungsrat weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B He/Me/Ii / Ihr Zeichen 32.23-04. 41 ADD

Sehr geehrter Herr Luginbühl

Bitte teilen Sie mir mit, welche der umfangreichen Akten für das Beschwerdeverfahren relevant sind und ob Sie diese allenfalls selbst anfordern. Ich habe Staatsanwalt Wyss (Untersuchungsrichteramt II Emmental-Oberaargau) informiert. Der Kindsvater hat bereits ein Strafmandat wegen Verletzung der familiären Unterstützungspflicht (Frauenaliment). Die VB M’buchsee hat immer nur die finanziellen Interessen und Rachegelüste des Kindsvaters wahrgenommen. Der vorliegende Justizskandal lässt sich durchaus mit dem Fall von Lüthiwil (1906) vergleichen – auch hier sind Personen beteiligt, die glauben, aufgrund ihrer Titel oder ihrer Beziehungen vor dem Gesetz gleicher zu sein als andere. Die Sache geht mir unglaublich an die Nieren, denn ich möchte an den Rechtsstaat glauben können, wurde aber mit Repressionsmethoden, die für Diktaturen typisch sind, konfrontiert.

Folgendes ist zu berücksichtigen: Samuel Bhend ist Mitglied der SP Urtenen und ev. befangen – das Kantonsarztamt hat auch schon vertuscht (Anzeige gegen Dr. Samuel Kohler) Mein Ex-Schwiegervater Artur Ryser ist ein Werner K. Rey – Jünger und fühlt sich privilegiert, weil er mit Ex-Staatsanwalt Gugger befreundet ist. Im Beschwerdeverfahren gegen die Pflegekinderbewilligung gab sich der Kindsvater als Anwalt meiner Mutter Dora Widmer aus, meine Schwester Elisabeth Wieland-Widmer behauptete, meine Beschwerde sei aussichtslos, weil sie mit Werner Luginbühl befreundet sei. Meine Schwester Elisabeth Wieland (als Frau Huber-Widmer einst Nachbarin des Statthalters) hat illegal abgetrieben, hat in der Gemeinde Wohlen mit einer kleinen Baubewilligung ein grosses Bauprojekt verwirklicht (2 Baustops). Annemarie Weyeneth hatte mich aufgefordert, strafrechtlich gegen meine Schwester vorzugehen. Der Konflikt mit meiner scheinheiliegen Schwester – die sich auch in der Kirchenpolitik einen Namen gemacht hat – ist eine weibiche Version des Kain/Abel – Dramas. Neuerdings beruft sie sich sogar auf das biblische Erstgeborenenrecht, wenn es ums Wohl der kranken Mutter geht. Alec. von Graffenried ist selbst vom Divisionsgericht verurteilt worden, er könnte also ein gewisses Verständnis dafür haben, dass Juristen sich juristische Privilegien herausnehmen. Er hatte mich aufgefordert, die Betreibung (Kinderalimente) gegen den Kindsvater zurückzuziehen.

Man kann mir zwar mein Geld, meine Kinder, meine Mutter, meine Bücher, meine Gymer- und Uni- Unterlagen und meine körperliche Gesundheit stehlen – aber nicht mein Wissen.

Apr 17

Unser Asylverfahren lädt zum Missbrauch ein

Leserbrief zum BZ Standpunkt „Unser Asylverfahren lädt zum Missbrauch ein“ von Andrea Sommer vom Samstag 16. April

Bravo für die Zivilcourage Andrea Sommer!

Andrea Sommers Standpunkt entspricht ausnahmslos meinem Standpunkt – nach jahrelangen Einschüchterungen und Zensur unterliess ich es , einen Leserbrief etwa desselben Inhalts zu schreiben, freue mich nun aber über den Mut der Journalistin! Solches liest man sonst nur in der Zeitung, in der das gesagt wird, was nicht ungesagt bleiben darf  – liest Frau Sommer etwa heimlich Ulrich Schluers Schweizerzeit? Die Journalistin riskiert unter Umständen eine Klage aus Kreisen jener Anwälte, die von den angeprangerten Misständen leben, oder von der selbsternannten akademischen Elite, die über die „politische Korrektheit“ wacht. Das heisseste Eisen hat Andrea Sommer wohl aus Vorsicht nicht angerührt: Sollte O.L. Muslim sein (bei einem Nigerianer ist die Wahrscheinlichkeit hoch): hätte  sie erwähnt, O.L. sei Muslim und noch die Frage aufgeworfen, wie denn Drogenhandel und Vergewaltigung mit dem Islam zu vereinbaren seien,  ob er die Vergewaltigung etwa damit rechtfertigen wolle, das Opfer sei durch Kleidung und Benehmen eine „Unehrbare“  – dann wäre das Risiko einer Klage wegen Beleidigung des Islams  (etwa von Daniel Kettiger) gross gewesen…. Andrea Sommer hat nichts angeprangert, was mir nicht längst bekannt wäre – aber es gibt Regeln, wer was wo und wann kritisieren darf! In den Neunzigern war ich mit meiner Kritik eindeutig zu früh, zudem war ich naiv genug, bei meinem Whistleblowing beim zuständigen Sozialamt (zum Schutz vor Vergeltungsmassnahmen durch das kritisierte Sozialamt) nicht anonym zu bleiben. Die Vergeltungsmassnahmen waren verheerend, mein ganzer Clan leidet bis heute darunter. Als Externe konnte man mich nicht am Arbeitsplatz verhaften oder wegen Amtsgeheinnisverletung einklagen , aber es ergab sich die Möglichkeit, das Pferd beim Schwanz  aufzuzäumen und die Moralkeule zu schwingen: Relevant waren für die kritisierten Sozialdienste nicht die Gesetzesverstösse der unterstützten Kenianerin, sondern  die Tatsache, dass ich die um eine Generation jüngere Fürsorgeabhängige  aus dem Ausgang kannte, denn eine vierzigjährige geschiedene Mutter habe an Reggeaparties nichts  verloren. Im Gegensatz zu O.L. wurde die Kenianerin nach meinem Hinweis nie wegen Besitzes und Handel mit Cannabis verurteilt, dafür brachte ich die Drogenliberalisierunglobby gegen mich auf, die Cannabishandel  und regelmässigen Cannabisschmuggel  in Haarspraydosen von Kenia in die Schweiz  gar nicht geandet haben  will.  Zurecht kritisiert Frau Sommer auch die Kirche: Als Vergeltungsmassnahme gegen mein Whistleblowing liess sich auch eine Pfarrerin einspannen – nicht ganz zufälligerweise jene,  die ihre Kirche von Sans Papiers besetzen liess.

Staatsangestellte, die Brisantes an die Medien weiterleiten, werden wie die Zürcher Whisleblowerinnen Wyler/Zapfi  wegen Amtsgemeinnisverletzung angeklagt, der Informant im Fall Nef, der die Stalkingprotokolle der Sonntagszeitung zugespielt hat,würde auch angeklagt, wenn man ihn denn ausfindig machen könnte… Zurecht regt sich Frau Sommer auf über die grosszügige Gewährung von Unentgeldlicher Prozessführung, mit der der Rechtsstaat im Asylverfahren ad absurdum geführt werden kann.  Andererseits wird Whistleblowern die unentgeldliche Prozessführung verwehrt und sie werden dann durch  Uebernahme der Prozesskosten von Politikern parteipolitisch vereinnahmt. In Zürich setzen sich GLP, FDP und SP  für die Whistleblowerinnen ein – die damit der SVP im Wahljahr wunderbar in einem SVP-Kernthema das Wasser abgraben können .

Marianne Loosli-Widmer
Urtenen
Mitglied Dachverband Drogenabstinenz