Jun 27

Berichtigungen zur Erziehungsbeistandschaft nach Einsicht in die Akten

Brief vom 22. Oktober 1998 an: Gerichtskreis Burgdorf – Fraubrunnen Richteramt Zivilabteilung z. Hd. Hr. Bärtschi (Gerichtspräsident) Schloss Schlossgässli 1 3400 Burgdorf

Berichtigungen zur Erziehungsbeistandschaft nach Einsicht in die Akten

Sehr geehrter Herr Bärtschi Die Einsicht in die Scheidungsakten bestätigte meine Vermutungen: Das Anordnen einer Erziehungsbeistandschaft, sowie 1½ Jahre später ein gesetzeswidriger und unverhältnismässiger Obhutsentzug waren möglich, weil

1. am Gericht Burgdorf – Fraubrunnen die VB bezüglich Kinderzuteilung befragt wird (in Bern tut man dies nicht routinemässig) 2. Vormundschaftsbehörden ihre Kompetenzen oft ungerügt überschreiten können 3. ich Nachbarin von «Sonderermittler» Rudolf Bohner, Sozialarbeiter beim Fürsorgeamt Münchenbuchsee, war 4. nach dem Tod eines schwerstbehinderten Kindes wenig Verständnis für die Trauerarbeit der Mutter vorhanden ist 5. Ich mich aufgrund meiner Ausbildung (B-Matur) und meiner privilegierten Herkunft nie mit Finanzen befasst hatte 6. «mein» Scheidungsanwalt als Freund des Beklagten meine Interessen nicht ausreichend vertreten hat  7. ich so naiv war, anzunehmen, meine Söhne würden sich meinem Idealismus anschliessen

Häufigster Grund für eine Erziehungsbeistandschaft sind Probleme mit dem Besuchsrecht, dieses klappte nach Absprache, also müssen es andere Umstände sein, die nach Ihrem persönlichen Ermessen eine Erziehungsbeistandschaft erforderten. Ich nehme an, Sie berufen sich auf den Bericht der VB. Nach Schnyder/Murer ist die VB verpflichtet, dem Scheidungsrichter sachdienliche Angaben zu machen, es ist aber nicht erlaubt, zu moralisieren und vorzuverurteilen, sich  aus ideologischen Gründen mit dem einen Elternteil zu solidarisieren, Tatsachen zu verdrehen, unkorrekt zu zitieren, sich aus Feigheit hinter Drittaussagen zu verstecken.

Im Bericht der VB steht, Cyril hätte Jahrgang 84 (er ist 1987 geboren) – eine unverzeihliche Schlamperei! Zur ehrverletzenden Formulierung «sehr gestörtes Verhalten von Simon»: Angesichts des Todes eines nahen Familienangehörigen – eine ausserordentliche Stress-Situation – gibt es gar kein gestörtes Verhalten. Die Psychoanalytikerin Verena Kast erläuterte zum Thema «Trauerarbeit» nach dem Attentat in Luxor, in der ersten Schockphase nach dem Tod eines Angehörigen sei es normal, verrückt zu sein. In Halifax betrachtete man es als normal, dass ein Angehöriger sich in die Fluten stürzen wollte. Es ist eine unverzeihliche, sicher beabsichtigte Unterlassungssünde des Fürsorgeverbandes, im Brief vom 12.1.95 nicht einmal zu erwähnen, in welch ausserordentlichen Umständen Herr Kohler die Familie kennenlernte: als er notfallmässig gerufen wurde, weil Benjamin zu atmen aufhörte. Dass ein 11jähriger Bruder – der die Endgültigkeit des Todes bereits erfasst – in dieser traumatischen Situation «auffällt», ist normal, Herr Kohler hat seine mündliche Gefährdungsmeldung nachträglich ja auch zurückgezogen.

Laut der Aerztin und Psychoanalytikerin E. Kübler-Ross sind AertztInnen angesichts des Todes oft überfordert, weil sie ja nichts mehr tun können, aus Verlegenheit verschreiben sie dann meist Beruhigungsmittel. (Ich lehnte die von Herrn Dr. Kohler angebotenen Beruhigungsmittel ab). Dass Herr Dr. Kohler durch Benjamins Tod selbst auch ein bisschen überfordert war, ist aus der Tatsache ersichtlich, dass auch er nicht daran dachte, Benjamin die Augen zu schliessen. Wenn schon der Arzt überfordert ist, wie sollten da die Mutter und der elfjährige Bruder nicht überfordert sein?

Weshalb steht im Brief «meines» Anwaltes, Herr Kohler hätte die Meldung «relativiert» – ich vermute, mein Exmann war selbst an einer Erziehungsbeistandschaft interessiert, in der Hoffnung, sie könnte ihm später nützlich sein; auf jeden Fall konnte er sich darauf verlassen, dass ich sie früher oder später als lästige Einmischung empfinden würde. Im Gegensatz zu mir wusste er auch, was diese Beistandschaft juristisch bedeutet – ich hatte damals keine Ahnung, ich war sogar der Meinung, das hätte nichts mit der VB zu tun! Hätte man mich darüber aufgeklärt, hätte ich mich trotz des Zeitdrucks nicht überreden lassen. «Mein» Anwalt (den ich übrigens nie persönlich traf) hat es mir nicht erklärt, er hat mir geschrieben, eine Abklärung bei der EB würde mir mehr Unbill bereiten, er empfehle mir, eine Beistandschaft zu akzeptieren, damit der Gerichtstermin nicht platze. Es blieb mir also nichts anderes übrig, als die von Ihnen angeordnete Erziehungsbeistandschaft zu akzeptieren.

Die von mir verfasste Trennungsvereinbarung hat Herr Zürcher Ihnen nicht vorgelegt, darin schrieb ich, dass ich mich von der geistigen Bevormundung durch meinen damaligen Ehemann befreien wollte. Offenbar gibt es für mich kein Entrinnen – mein Exmann hat nichts unterlassen, um meine Befreiung nach der Scheidung zu verhindern. Für diese Bevormundung instrumentalisierte er meine Mutter, meine Schwester E. Wieland, die VB und, was besonders verwerflich ist – die Kinder selbst. Weshalb ist Ihnen diese eindeutige Kindswohlgefährdung (in meinem Brief vom 7.7.1996 nicht aufgefallen? Meine Ausführungen hätten ausgereicht, um ein begleitetes Besuchsrecht beim Vater anzuordnen, um zu erreichen, dass der Vater endlich lernen würde, die Vater-Kind Beziehung von der Beziehung Vater-Mutter zu entkoppeln!(Ich stütze mich auf den Aufsatz von Stefan Blulle). Das Verhalten des Gerichts, des Beistandes und der VB diesbezüglich war absolut kontraproduktiv: sie alle haben ihn in der Instrumentalisierung der Kinder noch unterstützt! Meine Söhne werden sogar instumentalisiert, um mich für meine Kritik an der Schulmedizin und am Vormundschaftswesen zu bestrafen und um die von den Behörden gemachten Fehler zu vertuschen!

Ich habe in der Trennungsvereinbarung darauf hingewiesen, wie wichtig mir die Trennung von Elternebene und Partnerebene ist, denn ich kenne mich in Systemtheorie sehr gut aus. Es ist geradezu schizophren, wenn man mir die Vermischung der beiden Ebenen vorwirft, diese Vermischung geht einzig aufs Konto meines Exmannes und wird laufend behördlich abgesegnet und kommt einer Zensur gleich. Hier wird immer wieder Huhn und Ei verwechselt, die Proijektionen meines Exmannes und meiner Mutter werden behördlich sanktioniert. Zur Illustration der Koppelung der beiden Ebenen: nach der Betreibung der ausstehenden Frauenmalimente durfte ich meine Kinder nicht sehen, Simon bezeichnete Richterin Annemarie Hubschmid, die zu meinen Gunsten entschied, als «blöde Emanze», er fragte auch – «weshalb hast du uns angezeigt?». (Die Anzeige wegen Entziehens von Unmündigen richtete sich gegen Jörg Ryser und Dora Widmer). Anhand dieser Aussage konnte ich dem mittlerweile 15jährigen Simon endlich klar machen, dass er sich von seinem Vater abgrenzen muss.

Die Verdrehung der Tatsachen im Bericht der VB, nämlich dass Herr Ryser sich von mir getrennt hätte – dabei habe ich die Trennung verlangt und er erfand immer wieder Ausreden, um in meiner Wohnung zu übernachten und versuchte immer wieder, mein Mitleid zu erwecken – ist nicht unerheblich: Kindsentführungen oder andere Instrumentalisierungen der Kinder sind immer ein Racheakt des Verlierers/der Verliererin, des verlassenen Elternteils also, der nicht fähig oder nicht willens ist, zu akzeptieren, dass die Beziehung zum andern Elternteil beendet ist.

Wären Sie wahrheitsgetreu über den Sachverhalt der Trennung informiert gewesen, hätten Sie womöglich meinen Brief anders beurteilt. Aus dem Bericht der VB erhielten Sie keine Angaben dazu, wie sehr sich mein Exmann gegen Trennung und Scheidung gewehrt hatte.

Im Film „War of the Roses» bringt es der Scheidungsanwalt auf den Punkt: «eine einvernehmliche Scheidung gibt es nicht, es gibt grundsätzlich zwei Probleme: Wie wird man jemanden los, der nicht gehen will und wie behält man jemanden zurück, der gehen will?» Mir stellte sich immer wieder das erstere Problem, der einzige Ausweg war, mich quasi loszukaufen, nach dem Tod von Benjamin musste ich meine Kräfte einteilen, ich hätte nicht auch noch die Kraft gehabt, eine zermürbende Kampfscheidung durchzustehen, und ich wollte meinen Söhnen einen Scheidungskrieg ersparen – da mein Exmann einen extrem lockeren Umgang mit der Wahrheit hat, wäre es unweigerlich zu einem hässlichen Scheidungskrieg ausgeartet. Ich wäre vermutlich heute nicht Frau Loosli, da dieser Scheidungskrieg wohl immer noch nicht abgeschlossen wäre, wenn ich auf einer fairen güterrechtlichen Auseinandersetzung insistiert hätte, und zwei Scheidungsanwälte hätten sich eine goldene Nase an diesem Streit verdient.

Mir ist heute klar, dass «mein» Anwalt Ihnen meine Trennungsvereinbarung nicht vorlegen konnte, denn die Formulierung, dass ich auf das eingebrachte Frauengut verzichte (womit nur das verschleuderte, nicht aber das in einer Liegenschaft investierte gemeint war), wäre vom Amtsgericht nicht einfach so hingenommen worden, vor allem wenn bekannt geworden wäre, um welche Summe es sich handelt.

Fachleute unterscheiden zwischen behaupteter und erwiesener Kindswohlgefährdung: es handelte sich eindeutig bloss um eine behauptete, nach umfassender Kenntnis der Umstände und meiner Ausbildung im pädagogischen Bereich von Herrn Kohler sogar zurückgezogene – sie hatte sich übrigens ausschliesslich auf Simon bezogen (weshalb dann eine Beistandschaft für beide Kinder???) und war laut S. Kohler nicht als Misstrauensvotum in meine erzieherischen Fähigkeiten gedacht. Es war und ist unrechtmässig und feige, eine mündliche Aussage von Herrn Kohler aufgrund von Neid und einer subjektiven Voreingenommenheit gegen mich als Kritik an mir auszulegen. Beim Obhutsentzug beriefen sich mein Exmann und die VB erneut auf die mündliche Meldung von Herrn Kohler und legten sie unrechtmässig als Misstrauensvotum in meine erzieherischen Fähigkeiten aus, obschon sie nie diesen Inhalt gehabt hatte(Eine mündliche Meldung lässt sich leicht verdrehen). Als mein Exmann sein Gerichtspraktikum in Schlosswil absolvierte, erzählte er mir, im Emmental machten es zahlungsunwillige geschiedene Väter so: sie behaupteten einfach, die Exfrau sei mit der Erziehung überfordert und dann würden ihr die Kinder weggenommen…

Um das System zu entlarven, machte ich meinerseits eine Gefährdungsmeldung wegen einer verheirateten Mutter, die ich jeweils an den Reggaenights traf – die beigelegte Antwort fiel genauso aus, wie ich es erwartet hatte: die Probleme mit dem Alkohol und die wiederholten Seitensprünge der Ehefrau wurden abgestritten und meine Meldung als behauptet, unsachlich und nicht erwiesen abgetan. Frau Amman wurde kurz darauf von einem angolanischen Asylanten geschwängert, der deswegen ausgewiesen wurde. Die Sozialdienste von Spiez teilten mir mit, Frau Amman müsste im Falle einer Scheidung vermutlich einen Erziehungsbeistand haben, ein entsprechender Antrag ihres Ehemannes würde ausreichen. Meine ausgiebigen Recherchen haben meinen Verdacht bestätigt:Sehr viele Erziehungsbeistandschaften, die bei Scheidungen errichtet werden, sind verschleierte Geschlechtsbeistandschaften. Diese wurden erst 1847 abgeschafft – im Emmental 8 Jahre später als im Jura und erst auf massiven Druck der unverheirateten Frauen!!!

Frau Dvorak hat mich bei ihrem Telefonat im Dezember 1994 angelogen: sie begründete ihren Anruf mit einer Gefährdungsmeldung von Herrn Dr. Kohler – gemacht im Juni 1994 nach Benjamins Tod!!! Ich fand dies absurd, denn ich hatte ein paar Tage zuvor mit ihm gesprochen und er hatte keine solche Meldung erwähnt. Ich war schon damals überzeugt, dass die bevorstehende Scheidung der Grund für ihren Anruf war, was aber abgestritten wurde, sogar von Hrn Kohler. Die Akteneinsicht bestätigt, dass meine Vermutung absolut zutreffend war! Eine Behörde, die lügt, ist für mich unglaubwürdig! Da ich schlau genug bin, um hinter Fassaden zu sehen und die Absichten und Lügen dieser Behörde durchschaue, bezeichnete man mich später als fast psychotisch – dabei ist es absolut zutreffend, dass alleinerziehende Mütter in Münchenbuchsee (wie in vielen konservativen Land-Gemeinden) einer besonderen moralischen Kontrolle unterworfen werden. Ihr Bruder lebt ja in Buchsi und weiss wohl, wie schlimm dort das Getratsche ist. Sie betrachteten den Bericht der VB wohl als wahrheitsgetreu und wussten wohl auch nicht, dass Sozialarbeiter Bohner mein Nachbar war. In der Beschwerdeantwort (auf meine Beschwerde gegen den Obhutsentzug) ist erwähnt, Herr Bohner habe als mein Nachbar guten Einblick in meinen Alltag und es ist sogar eine – mir inhaltlich nicht bekannte – Gefährdungsmeldung des Ehepaars Bohner beigelegt. Es wurde mir auch vorgeworfen, ich wittere überall eine Verschwörung gegen mich und sei fast psychotisch – dieser Vorwurf ist eine typische Begleiterscheinung des «Helfer-Syndroms». Im vielbeachteten Buch «Neid und Eifersucht» schreibt die Psychoanalytikerin Verena Kast, NeiderregerInnen hätten ganz natürliche paranoide Phantasien – sie spüren den «bösen Blick». Dass Neid im Spiel war, beweist folgende Tatsache: Simon wurde in der Zeit in meiner Obhut in die SpezSek eingeteilt und wurde nach den zwei Jahren in der Obhut des Vaters nicht in die Quarta promoviert. Kurz nach der Scheidung hatte mich die VB in einen Brief aufgefordert, ich solle für ein gute Schulbildung meiner Kinder sorgen – für mich eine Selbstverständlichkeit, ich habe ja schliesslich Unterrichtserfahrung auf dieser Stufe – ich erhielt aber niemals einen Brief der VB, in dem die VB bedauert, dass Simon nun zurückgestuft wurde. Offenbar hat es Fam. Bohner gestört, dass Simon in der Schule erfolgreicher war als ihre gleichaltrige Tochter und ist nun froh darüber, dass Simons Schulleistungen schlechter geworden sind. Ebenso begrüsst sie es, dass der 11jährige Cyril weiterhin bei seiner 72jährigen Grossmutter lebt, die seit Cyrils Oberstufenbeginn bei der Aufgabenhilfe überfordert ist, so dass seine Schulleistungen vermutlich auch schlechter werden!!!

Ich meinerseits könnte mir erlauben, die älteste Tochter von Fam. Bohner als «auffällig» zu bezeichnen, denn sie hatte Simons Klassenlehrer U. Freiburghaus – seinetwegen wollte Simon nach der Scheidung in Münchenbuchsee bleiben – als «Arschloch» bezeichnet, sie hat mein Sexualleben belauscht und kommentiert und masste sich an, mir zu raten, ich müsste einen Freund in meinem Alter haben. Dass Fam. Bohner mir meine künstlerischen Aktivitäten (z.B. dass ich einen Song für Benjamin machte) vorwarf, ist ein weiterer Beweis ihres Neides. Der Regierungsstatthalter liess sich von diesem Neid offenbar anstecken, denn er warf mir vor, dass ich einen Krimi geschrieben habe. (Uebrigens für die Burgdorfer Krimitage – würden Sie etwa ihrem Kollegen Peter Urech vorwerfen, dass er dort mitmacht?)

Der Appellationshof hat meine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen U. Wüthrich gutgeheisssen, nach meinen bisherigen Erfahrungen mit männlichen Obrigkeiten wird dies einen sachlichen Entscheid erst recht erschweren. Wie ein in Burgdorf aufgrund von Neid gemobbter Lehrer werde ich mit einem Buch die Oeffentlichkeit auffrütteln. Den Gang an die Oeffentlichkeit schulde ich auch den zukünftigen Partnerinnen meiner Söhne, denn diese erhalten von ihrem Vater und den am Obhutsentzug beteiligten männlichen Obrigkeiten immer wieder die Botschaft, Frauen diskriminierend zu behandeln. Die Zürcher Anwältin und Nationalrätin Regine Aeppli Wartmann kommentiert zum neuen Scheidungsrecht, der Staat richte nicht mehr als Sittenwächter über Beziehungen, genau dies tat aber das Gericht in Fraubrunnen bei meiner Scheidung, die betroffenen Abklärungen bertrafen auschliesslich diesen Bereich. Möchten Sie sich nicht vom «Hinterwäldler»-Image befreien? Frau Aeppli beschreibt, der Staat beschränke sich darauf, beim Ausgleich des materiellen Schadens behilflich zu sein – in diesen Bereich hat das Gericht in Fraubrunnen keinerlei Abklärungen getroffen, was für das Kindswohl aber extrem wichtig gewesen wäre (wegen der Wohnsituation). Es hat mich erstaunt, dass die Akten zur Anzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen meinen Exmann nicht im Scheidungsdossier gelandet sind, beim Untersuchungsrichteramt (Brodbeck) erhielt ich die Auskunft, man hätte sie ans Schloss weitergeleitet, beim Schloss verwies man mich zurück ans Untersuchungs-richteramt. Beim Untersuchungsrichteramt versuchte man mich dann abzuwimmeln, indem man behauptete, eine solche Anzeige sei nie eingetroffen, als ich insistierte, fand man sie plötzlich.  Ueber die andern Strafsachen ( Erfolgreiche Betreibung ausstehender Frauenalimente bei Annemarie Hubschmid, Strafmandat wegen Vernachlässigung familiärer Unterstützungspflichten, Anzeige wegen Entziehen von Unmündigen) wurden Sie offenbar auch nicht informiert.

Der Amtsstatthalter von Luzern teilte mir übrigens mit, Zeugenaussagen von Kindern seien nichts wert (die Kinder könnten bestätigen, dass ihr Vater mir immer Haushaltgeld bar überreicht hat und dass es gelogen ist, wenn er behauptet, ich hätte Zugang zum Bankkonto in Luzern gehabt). Dies ist ein krasser Gegensatz zur Tatsache, dass der Obhutsentzug mit Aussagen der Kinder begründet wurde – und erst noch mit Aussagen von Kindern, die mir vorenthalten und indoktriniert worden waren.

Der Bericht der VB vom Januar 1995 enthält wenig sachdienlichen Angaben, die gemachten Angaben entstammen vorwiegend der persönlichen Ebene, die späteren Ereignisse, bei denen sich die VB auf gesetzeswidrige Art mit dem Vater solidarisierte, sind bereits vorprogammiert. Kein Wort zu meiner pädagogischen Ausbildung, meiner Unterrichtserfahrung. Kein Wort zu den wirtschaftlichen Verhältnissen – dass die Kinder an ein Leben in Häusern und Eigentumswohnungen gewöhnt waren, die man sich durch das eingebrachte Frauengut der Mutter hatte leisten können , dass die Kinder gegen den Umzug von der Eigentumswohnung am Gartenweg an den Mühlemattweg 11 waren – diesen wirtschaftlichen Abstieg haben sie mir nie verziehen – und dass die Kinder gegen jede Einmischung der VB waren, beim Anruf von Frau Dvorak äusserten, sie hätten keine Hilfe nötig und eine Beistandschaft für überflüssig hielten. Die VB hat Probleme damit, dass ich mich nicht von ihr bevormunden lasse und geht willkürlich vor: Als Simon sagte, er brauche keine Hilfe und ich dies respektierte, zwängte man ihm und seinem jüngeren Bruder einen Beistand auf – als er sagte, er wolle jetzt beim Vater leben (weil dieser sich eine grössere Wohnung leisten konnte und weil man sich dort nicht mit einer neuen Partnerschaft auseinandersetzen muss), wurde seinem Wunsch sofort stattgegeben. Wie beim gemobbten Burgdorfer Lehrer wird niemand zugeben, dass man mich fertigmachen wollte und dass die VB selektiv immer nur jene Informationen herauspickte, die dazu dienlich waren. Der Regierungsstatthalter sieht offenbar von einer Disziplinaruntersuchung gegen «Sonderermitttler» Bohner ab, man teilte mir auch mit , ich sei nicht befugt, eine GPK gegen den Fürsorgeverband zu verlangen.

Eine Verleumdung ist der Satz, «Herr Ryser hat sich von der Familie getrennt» – dies wiederspiegelt vermutlich die subjektive Ansicht von Fam. Bohner, Herr Ryser hätte es mit einer solchen «Schlampe» nicht mehr ausgehalten – was eine Behörde aber sicher nicht zu schreiben wagt. Tatsache ist , dass Herr Ryser sich mit allen Mitteln gegen eine Trennung  wehrte und ich immer wieder Mitleid mit ihm hatte,  ja sogar Angst vor unberechenbaren Reaktionen hatte, denn mir war bewusst, dass Männer, die Arbeit, Frau und Kinder gleichzeitig verlieren, oft amoklaufen. (Das Tötungsdelikt in Utzenstorf belegt dies erneut). Nachdem das EVG ihm geschrieben hatte, man sei «weder qualitativ noch quantitativ mit seinen Leistungen zufrieden» verschwand mein Exmann, mit der Bemerkung, er fahre in einen Baum. Dieser Belastung setzte er mich aus, in einer Zeit, da ich neben den zwei lebhaften Knaben 24 Stunden am Tag  ein schwerstbehindertes Kind betreute!

Die Aussage meines Exmannes, er würde sich eine Kugel in den Kopf lassen, wenn ich bei der Scheidung mein eingebrachtes Frauengut zurückfordern sollte, ist eine Nötigung, ebenfalls die Aussage, womit ich überhaupt den Vorschuss für einen Anwalt bezahlen wolle, ich hätte ja kein Konto (weshalb ich unseren Freund Beat Zürcher auswählte, damit es nichts oder nur einen Freundschaftspreis kosten würde). Andererseits soll mein Exmann bei der Polizeibefragung behauptet haben, ich hätte Zugang zu seinem Konto gehabt – dies ist gelogen! Mir war weder Namen der Bank noch Kontonummer bekannt, mein Exmann hat mir immer Haushaltungsgeld bar überreicht – da dies gut funktionierte, habe ich nichts nachgeforscht und meinem Exmann vertraut. Nach der Scheidung begann ich bald zu realisieren, dass ich mich auf einen faulen Kompromiss eingelassen hatte. Durch die finanzielle Notlage nach dem Obhutsentzug begann ich endlich, mich mit finanziellen Angelegenheiten zu befassen. Ich ärgere mich heute darüber, dass ich in meiner humanistischen Ausbildung die Botschaft mitbekam, es sei irgendwie unschicklich, sich mit dem schnöden Mammon zu befassen. Ich fand es auch extrem ernüchternd, als ich nach der Scheidung zu realisieren begann, welchen Stellenwert der schnöde Mammon für die Kinder hat. «Mein» Scheidungsanwalt hat in diesem Punkt die berufliche Sorgfaltspflicht verletzt – als erfahrener Scheidungsanwalt hätte er wissen müssen, dass mein Verzicht langfristig keineswegs zum Wohle der Kinder sein würde. Meine Recherchen haben ergeben, dass Scheidungskinder tatsächlich eine Tendenz hin zum wirtschaftlich stärkeren Elternteil haben. In einer Zeit, in der Kinder in der Werbung massiv als Konsumenten missbraucht werden, ist es eigentlich nicht erstaunlich, dass Kinder leider bis zu einem gewissen Grad käuflich sind. Es ist sogar möglich, dass reiche Grosseltern (wie das Ehepaar Schaffer in Oberburg), oder eine reiche Grossmutter (wie meine Mutter) den geschiedenen Eltern die Kinder ausspannen (Wenn zwei sich streiten, lacht der dritte.)

Es ist erstaunlich, dass das Amtsgericht keinerlei Fragen zur Wohnsituation gestellt hat. Wenn eine nicht erwerbstätige Mutter das Sorgerecht erhält, ist dies ein wichtiger Punkt – sehr oft wird nämlich ein Umzug für die Kinder als unzumutbar bewertet. Nachdem die Konvention aufgesetzt war und mein Exmann endlich (selbst!) die Zahlen für die Alimente eingesetzt hatte, musste ich mich nach einer billigeren Wohnung umsehen (in Buchsi ein schwieriges Unterfangen, da alleinerziehende Mütter auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden).

Erstaunlich auch dies: die VB hatte recherchiert, dass Herr Ryser an der Bernstrasse wohne, es wird aber verschwiegen, dass ich kurz zuvor von der teuren Wohnung am Gartenweg 3 an den Mühlemattweg 11 gezogen war, wo Sozialarbeiter Rudolf Bohner vom Fürsorgeamt wohnte und dass diese Wohnung frei geworden war, weil das mit Fam. Bohner befreundete Psychiatriepfleger-Ehepaar in der Nachbarswohnung über Vermieter und Mietamt erreicht hatte, dass der dort wohnenden jugoslawischen Familie fristlos gekündigt worden war. Die lächerliche Szene, auf der der Obhutsentzug basiert, wurde vom Ehepaar Seger inszeniert!!! Weder der Beistand, noch mein früherer Studienkollege Ueli Zingg, noch der Regierungsstatthalter waren bisher bereit, die Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger in Frage zu stellen. Das Ehepaar Seger hatte schon Jahre zuvor einer Schweizer Akademikerfamilie mit Neid das Leben derart schwer gemacht, dass für diese ein Umzug unumgänglich wurde. Es ist auch erstaunlich, dass meine Mutter es im Sommer 96 nicht befremdend fand, dass eine Frau Seger meine Kinder zu ihr brachte.

Richter Brunner und Anwalt Gasche (er vertrat im Herbst 96 den Regierungsstatthalter) schulden mir übrigens noch eine juristische Begründung, weshalb das Vollstreckungsgesuch und die Beschwerde meiner Anwältin B. Steinlin nicht gutgeheissen wurde – die Sistierung wurde bisher nie juristisch begründet.

Inkonsequent ist folgendes: Regierungsstatthalter U. Wüthrich behauptet, ich sei wegen Benjamins Tod therapiebedürftig (dabei habe ich Benjamins Tod weit besser verarbeitet als meine Mutter den Selbstmord ihres Mannes und mein Exmann die Scheidung …) Wenn Herr Wüthrich der Meinung ist, nach den Tod eines Angehörigen sei man therapiebedürftig, wie konnte er U. Gasche so kurz nach dem Tod von dessen Ehefrau als Stellverteter einsetzen? Der Tod von Barbara Gasche hat mich sehr berührt, schon deswegen, weil sie sich für Behinderte engagiert hat. Ich kann mir gut vorstellen, wie sich Herr Gasche im Spätsommer/Herbst 1996 gefühlt haben muss und kann ihm deshalb verzeihen.

Zur Mentalität in Fraubrunnen: ich war vermutlich 1975 oder 76 Stellvertreterin für Sekundarlehrer Konrad Meyer. Ein Schüler mit Nachnamen Bärtschi liess während des Unterrichts am Samstagmorgen ein Radio laufen. Ich konfiszierte das Radio, worauf der Schüler mich warnte, «sein Vater werde mich dann anrufen, der sei schliesslich Regierungsstatthalter» – waren Sie das oder ihr Bruder? Der damalige Schulvorsteher erklärte mir auch, in Fraubrunnen würden Frauen nur für Stellvertretungen eingestellt, man wolle keine Doppelverdienerinnen, mir wurde verboten, Minijupes oder enge Jeans zu tragen. Heute ist man in Fraubrunnen gewiss ein bisschen aufgeschlossener.

Ich bin der Meinung, bei der Scheidung seien falsche Prioritäten gesetzt worden.Sie haben zwar eine Erziehungsbeistandschaft angeordnet, die materielle Seite wurde unsorgfältig abgeklärt, was schon daraus ersichtlich ist, dass das Freizügigkeitskonto nachträglich errichtet werden musste. Wegen seines Fürsprechertitels haben Sie meinem Exmann vermutlich einen besonderen Bonus gewährt und gar nicht in Erwägung gezogen, dass er mich übers Ohr hauen würde. Das Absurde ist, dass er diesen Titel mir verdankt. Ich wurde bei der Scheidung und beim Obhutsentzug als Frau eindeutig diskriminiert. Zudem wird durch den Obhutsentzug die Laufbahn meiner Söhne beeinträchtigt! Zum Schluss möchte ich Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten(mündlich oder schriftlich) a) Sind Sie immer noch der Meinung, dass die Umstände bei der Scheidung das Errichten einer Erziehungsbeistandschaft erforderten? b) Wäre die VB nicht verpflichtet gewesen, mir eine Kopie des Berichtes vom 12. 1. 1995 zuzustellen? (Sämtliche Entscheide einer VB sind den Beteiligten mitzuteilen. ZVW 2/3 1998, S. 113) c) Ist es zulässig, dass sich der Erziehungsbeistand einfach mit einer Demission aus der Verantwortung; zieht? In seinem Bericht vom 4. 8. 1996 schrieb er: Voraussetzung, wieder mit ihr (der Mutter) Kontakt zu wollen, wäre für Cyril, dass sie (die Mutter) nicht immer versuche, ihn bei sich zu behalten. Wie kann ein Kind der sorge- und obhutsberechtigten Mutter vorwerfen, dass sie es bei sich behalten will? Dies erachte ich als Beweis für das Entziehen von Unmündigen! Nach Art. 301 ZGB schuldet das Kind den Eltern (hier sinngemäss der sorge- und obhutsberechtigten Mutter) Gehorsam und darf ohne ihre Einwilligung die häusliche Gemeinschaft nicht verlassen; es darf ihnen auch nicht widerrechtlich entzogen werden. Weiter schrieb der Beistand, die beiden Knaben müssten beeinander und in Münchenbuchsee bleiben – er hat sich dann aber darum foutiert, dass Cyril in Jegenstorf lebt. Bei der Verhandlung bei Annemarie Hubschmid behauptete meine Mutter gar, Dr. Kohler hätte bestimmt, dass Cyril bei ihr lebe. Schade, dass sich Herr Kohler nicht offiziell vom Lügengebäude der Allianz Jörg Ryser/Dora Widmer distanziert hat. d) War es zulässig, dass Jörg Ryser die Beschwerdeantwort (auf mein Beschwerde gegen die Plegekinderbewilligung) für Dora Widmer verfasst hat und sie bloss von ihr unterschreiben liess und sich anmasste, darin entsprechend seinem Wunschdenken zu schreiben, «das Verhältnis der Kinder zur Mutter sei trotz ihrer Wiederverheiratung immer noch zerrüttet»?

Jun 13

Lügen und Mobbing durch die Sozialdienste

Brief an:
Sozialdienste Münchenbuchsee
Fellenbergstrasse 9
3053 Münchenbuchsee

Vom: 4. Mai 2001

 

Sehr geehrte Frau Trittenbass, sehr geehrter Herr Schenker

Dass Simon mehrheitlich bei mir wohnt, haben Sie bereits im Januar von Simon selbst erfahren und mich haben Sie abgewimmelt, die Unterhaltsfrage gehe Sie nichts an.

Bezüglich Cyrils Unterhalt behauptet Frau Dürig (Sozialdienste Jegenstorf), sie wisse nicht, ob Frau Widmer Geld für Cyril ausgebe. Zum Abschluss eine Pflegevertrages kam es in Jegenstorf nie, weil der Punkt «Pflegegeld» für den Vater und Behörden zu brisant war und man sich auf die Naivität der alten Bauersfrau verlassen konnte (Bauernfängerei)

Tatsache (die auch Bruno Mohn nicht bestreitet): die Sozialdienste von Münchenbuchsee und Jegenstorf sowie Muttersöhnchen Markus Bärtschi heissen alles gut, was dem Vater Alimente spart und die schulische/berufliche Laufbahn von Simon und Cyril behindert. Ein geschiedener Vater zahlt für 2 Kinder 27% des Bruttoeinkommens, verletzt er seine Unterhaltspflicht, können seine Eltern (Martha und Arthur Ryser, Konolfingen) belangt werden.

Mit Unterstützung der Behörden schiebt der Vater den Unterhalt für seine Söhne auf andere ab.

Beweis für Mobbing
Dora Widmer hat die Verfahrenskosten der JGK bezahlt. Herr Schenker lehnt mich als Begleiterin von Frau Sania Akumu (unbegründet!!!) ab. Die Sozialdienste Busswil andererseits befürworteten meine Begleitung von Frau Akumu.

Die Sozialdienste finanzieren Frau Akumu wegen 2 vorschulpflichtigen Kindern eine 4½ Zi-Wohnung, dieselben Sozialdienste erwähnten 1995 in ihrem verleumderischen Bericht ans Gericht nicht, dass  Fürsprecher Jörg Ryser seiner von ihm getrenntlebenden Frau mit 2 Schulkindern bloss ein 3½ Zi-Wohnung erlaubte.

Wie kommt es. dass bei Simon und Cyril Ryser die Unterhaltsfrage absolut tabu ist ???????????