Nov 27

Fall Urwyler

je frömmer desto mob

Die Frommen stehen – wie alle in den sogenannt „sozialen“ Berufen Tätigen – in der Rangliste der Mobbenden sehr weit oben. Die modernen „Hexenverfolgungen“ sind sehr subtil, Scheiterhafen sind nicht mehr in, mit seelischen Grausamkeiten und Tatsachenverdrehungen werden aber auch heute noch Menschen fertiggemacht!  Es gibt sogar Fromme, die beten dafür, das jemand einen Herzinfarkt hat: Priester Hervet betet , dass Sarkozy einen Herzinfarkt habe, als Strafe für seine Roma-Ausweisungen! Von Pontius zu Pilatus rennen ist auch heute oft erfolglos, denn die Verfolgten werden meist mundtot gemacht – wenn sich Urwyler selbst nicht äussern darf, ist er mundtot. Zurecht wird erwähnt, der Regieungsstatthalter beaufsichtige die Kirchgemeinden – in meinem Fall wurde dies aber immer wieder abgestritten  – denn im Beschwerdeverfahren vor dem Statthalter wäre bezüglich Aufsichtspflicht über Kirchgemeinden relevant gewesen, dass eine  (von den Medien verhätschelte) Pfarrerin und ein Kirchgemeinderat meinen Sohn heimlich tauften und dabei meine Entscheidungsgewalt als sorgeberechtigte Mutter missachteten – auch dem damaligen JGK-direktor Werner Luginbühl(heute BDP) war diese Rechtswidrigkeit egal – ich hoffe dieser Fauxpas kostet ihn 2011 die Wiederwahl! Vielleicht ist es für den heutigen JGK-Direktor Christoph Neuhaus bei seiner Entscheidfindung hilfreich, dass er selbt auch schon gemobbt wurde

 

Nov 20

Das ist peinlich

zum Leserbrief „Das ist schädlich“  von Max Flury aus Münchenbuchsee vom 23. Okt. 2010

Von genügenden rechtlichen Grundlagen für Wegweisungen und einer ausreichenden Ausweisungspraxis kann keine Rede sein: Der Landesverweis wurde in der Revision des Strafgesetzes von 01/02 aufgehoben und würde mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative wiedereingeführt und zusätzlich mit einem Automatismus versehen. Oft erhalten heute Ausländer nach Gesetzesverstössen sogar einen Migrationsbonus – was mit dem Integrationsartikel des Gegenvorschlags noch ad absurdum geführt würde! Ausgerechnet ein Münchenbuchser findet Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag rechtlich fragwürdig – ausgerechnet in der Gemeinde Münchenbuchsee wurde das Gesetz zugunsten von ausländischen schwarzen Schafen gebeugt: da wurde doch tatsächlich eine sogenannte Kindesschutzmassnahme eingeleitet, die  das Prinzip der Verhältnismässigkeit und den Schutz des  Privat- und Familienlebens missachtet (Punkte, die der Gegenvorwurf der Initiative vorwirft): Vor was sollten die Scheidungskinder denn geschützt werden? Vor drogendealenden sozialhilfebetrügenden Ausländern, die sich an ihre Mutter herangemacht hatten?  Nein, sie sollten vor ihrer whistleblowenden Mutter geschützt werden, die auf Sozialhilfemissbrauch und Drogenhandel von Migranten hingewiesen hatte, anstatt die Klappe zu halten! Es muss natürlich totgeschwiegen werden, dass die Schildbürger einer Drogenkurierin noch ihre Drogenkurier-Reisen nach Afrika mit Fürsorgegeldern finanzierten. Gemäss Ausschaffungsinitiative wären die betreffenden schwarzen Schafe gar nicht mehr in der Schweiz gewesen und man hätte mich nicht als Whistleblower verfolgen könnenn! Den Schildbürgern unterliefen beim Schildbürgerstreich Kindesschutzmassnahme in Sachen Kindswohl grobe Denkfehler: sie zäumten das Pferd vom Schwanz her auf (engl.:to put the cart before the horse). Ausgerechnet am Geburtsort des ggfons – das angeblich Rassismus bekämpft – lobbyierten die Behörden mit Personen, die vulgäre rassendiskriminierende Aeusserungen von sich gegeben hatten („Neger stinken und haben Aids“)und Beziehungen zwischen Weissen und Farbigen ausschliesslich in der Schmuddelecke der Sexindustrie ansiedeln. Die Rüge lief verkehrt rum: Die Rüge hätte lauten müssen : exotische Toyboys versuchen, älteren Schweizer Frauen Geld auszureissen; geschiedene Mütter passen besonders gut ins Beuteschema, und diese Gigolos haben nicht die geringsten Skrupel, auch den Kindern ihrer Opfer das Geld auszureissen! Aber bei den Schildbürgern ist eine geschiedene Mutter eine Rassistin, wenn sie sich weigert, eine Bürgerrechtehe einzugehen oder Sugarmama für einen exotischen Toyboy zu werden und ihr Geld lieber für ihre Söhne ausgibt! In meinem Fall hatte das Sprengen meiner Schweizer Familie noch den Vorteil, die Kinder und ihre Grossmutter zur Klientel für die Bertreuungsindustrie zu machen. Die Gutmenschen müssen ja dauernd neue zu Betreunde rekrutieren  – was ja auch die Absicht des Integrationsartikels ist. Die SVP-Giftlasche gegen die Initiative soll wohl bedeuten, man wolle ihnen die Gutmeschen-Betreuungsindustrie vergiften, statt sie noch weiter aufzublähen. Die Trennung der einzelnen Familienmitglieder meines Clans verstiess gegen das Prinzip der Einheit der Familie – andererseits bekämpft Frau Dr. iur. Widmer-Schlumpf die Initiative mit der Ausrede, sie verstosse gegen die Einheit der Familie. Wenn ein kriminelles Familienmitglied ausgewiesen wird, hindert niemand den Rest der Familie daran, die Schweiz ebenfalls zu verlassen.

Nov 19

Widersprüche

Bei der Kritik an der Ausschaffungsinitiative fallen folgende politischen Widersprüche auf: Immer wieder wird von der Linken aufgeführt, die Initiative verstosse gegen die Kinderrechtskonvention und gegen das Grundrecht auf Privat- und Familienleben: die Zerstörung der Familien  war aber gerade ein Grundanliegen der kommunistischen  „Gründerväter“ , möglichst frühe Uebernahme der Kindererziehung durch den Staat wurde propagiert, um die neue Generation dem Einfluss der bourgoisen Institution Familie möglichst früh zu entziehen! In der DDR war das Private politisch, Dissidenten wurden durch zwischenmenschliche Isolation politisch geschwächt, durch Ausspionieren ihres Privatlebens wurde ermittelt, wer ihnen emotional nahestand  – und dann mussten diese Beziehungen zerstört werden – Wolf Biermann durchschaute es erst nach seiner xten Scheidung. Auch wegen der angestrebten Verstaatlichung des Grundbesitzes sollten die Clans, die ihren Landbesitz jeweils weitervererben, gesprengt werden Ebenfalls wiederholt beanstandet wird, die Initiative verstosse gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Tatsächlich: eine staatliche Massnahme gegen ein Individuum muss überprüft werden, bevor sie ausgesprochen wird. Mit Verlaub: Voraussetzung für eine Ausschaffung ist ein Urteil – oder gehen die sonst so Staatsgläubigen plötzlich davon aus, die Gerichte fällten grundsätzlich unverhältnismässige Urteile? Gerade kürzlich erst hat sich die ehemalige Justizministerin bei den Administrativversorgten entschuldigt: Bei den Administrativversorgten, den Zwangsteirilisierten, den Jenischen, den Verdingkindern und vielen unbekannten anderen nicht in einer Gruppe organisierten Opfern der lange praktizierten Administrativjustiz wurde jahrelang gegen das Grundprinzip der Verhältnismässigkeit verstossen, und jenen Opfern stand keine  staatliche  Betreuungslobby oder eine auf ihr Fachgebiet spezialisierte staatliche Anwaltslobby zur Verfügung! Wie schon beim Minarettverbot wird auf höchster politischer Ebene von Angst vor dem Fremden gesprochen – dabei waren bei beiden Initiativen unter den Befürwortern sehr viele dabei, die sich in der Multikulti-Szene bestens auskennen – und was ist mit den linken Tarnkappen-Rassisten, die zum Fall Lumengo sagen, der käme halt aus einer Kultur, in der Korruption normal sei? Die SP verstiess Lumengo sofort, der Juso-Präsident aber durfte in aller Oeffentlichkeit gegen das Betäubungsmittelgesetz  verstossen und Hausfriedensbruch begehen  – und was ist schon ein bisschen Fenstereinschlagen der linken Chaoten bei den SVP-Büros in Lausanne und Bern….