Jan 31

Religiöses Selbstverständnis

In den Medien habe ich vernommen, die EKR vertrete die Meinung, das Kopftuch von Musliminnen sei ein Symbol ihres religiösen Selbstverständnisses – ich gehe davon aus, das religiöse Selbstverständnis gilt für sämtliche Frauen, Frauen aller Konfessionen und auch für konfessionslose Frauen. Sollte das religiöse Selbstverständnis ausschliesslich den Musliminnen gewährt werden, den übrigen Frauen aber verwehrt werden, käme dies einer Diskriminierung der Nichtmuslimas gleich!

Ich wurde in meinem religiösen Selbstverständnis schwerst verletzt, als Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert meinen 8jährigen Sohn heimlich getauft hat, und dies zusammen mit dem NICHT SORGEBERECHTIGTEN Kindsvater, einem katholischen ehemaligen Arbeitskollegen des Kindsvaters, meiner scheinheiligen kinderlosen Schwester, die einst heimlich in Holland abgetrieben hat, und zudem ihren Ehemann (Kirchgemneinderat) gleich mit mehreren prominenten verheiratenen Katholiken hörnt.(Prof Kreis kennt den Basler Opthalmologieprofessor wohl)

Es gibt im Kanton Bern für christliche Eltern keinen staatlichen Zwang, ein Kind zu taufen, auch Ungetaufte können am Religionsunterricht teilnehmen (tat mein Sohn auch). Bei geschiedenen Eltern ist bis zum 16. Geburtstag des Kindes der sorgeberechtigte Elternteil für die Religionszugehörigkeit des Kindes zuständig (das war ich)

Ich hatte die Taufe des ersten Sohnes (Kolikkind) als nicht kinderfreundliches Ritual erlebt – ich stillte „on demand“ und es war nicht klar, ob in einer Kirche gestillt werden darf. Zudem nervt mich der (eigentlich sexistische )Spruch „im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“

Meinem Sohn wurde die Hirnwäsche verpasst „der Mensch soll nicht trennen, was Gott zusammengefügt hat“, um dem 8jährigen Kind die Ehe seiner Eltern als unauflösbares Sakrament darzustellen, erhielt es einen katholischen Götti. Es ging auch um  die Zwängerei, die im neuen Eherecht (das die Katholiken ablehnten), abgeschaffte Schuldfrage bei Geschiedenen wieder einzuführen und mich als die Schuldige hinzustellen, weil ich die Scheidung beantragt hatte (was in erster Linie mit der Verständnislosigkeit des Kindsvaters bezüglich meiner Trauer um den verstorbenen behinderten Sohn zusammenhängt)

Bei der Trauung hatte der ehem. Synodalratspräsident Andreas Zeller mein religiöses Selbstverständnis noch respektiert und „bis das der Tod euch scheidet“ weggelassen – als Geschiedene wurde dann aber mein religiöses Selbstverständnis missachtet , um mich als Mutter auszubooten und mich als Schlampe abzustempeln, dabei ging es um finanzielle Interessen: Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert leistete Beihilfe bei der Verletzung der familiären Unterstützungspflicht

Der ehem. SEK Präsident Thomas Wipf hat bei einer Veranstaltung bei der NHG erklärt, der Einfluss der Religion auf  die Politik soll wieder stärker werden – dies darf aber nicht soweit gehen, dass eine vom Kanton angestellte Pfarrerin das geltende Gesetz beugt und auch noch vor dem Regierungsstatthalter mit einem Gesetesverstoss durchkommt!!!

Zu meinem religiösen Selbstverständnis gehört auch, dass mir von den 3 abrahamitischen Religionen das Original – das Judentum  – lieber ist als Christentum und Islam und dass ich wegen Doppelmoral und historisch belegten antisemitischen Tendenzen Vorbehalte gegenüber dem Katholizismus habe – das ist meine persönliche private Meinung und die geht Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert gar nichts an! Cyril musste mir auf Befehl seines Vaters ihren Namen verheimlichen , er nannte sie Pfarrerin Nasenbär – cool, denn die steckt ihre Nase in Dinge, die sie rein gar nichts angehen

Marianne Loosli-Widmer, Urtenen einst rerormiert, jetzt konfessionslos(wegen Intrige von Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert aus der ref. Kirche augetreten) Mitglied Gesellschaft Schweiz Israel

 

Jan 27

Wenn schon dann schon

Bei der Interpretation von Statistiken ist äusserste Vorsicht geboten: Unser Statistikprofessor hat uns einst eine statistisch signifikante Korrelation zwischen der Anzahl Störche und der Anzahl Babies in einer bestimmten Region vorgerechnet – nur intellektuell Unbedarfte schliessen daraus, dass der Storch die Babies bringt! Folgt man der statistischen Argumentation der Initianten, dann müssten folgende Masssnahmen ergriffen werden: Statistisch gesehen  kommt es häufiger zu häuslicher Gewalt oder sogenannten Familiendramen , nachdem sich Sozialarbeiter, Psychologen, Psychiater und Juristen in familiäre Konflikte eingemischt haben – also müssten diese Berufsgattungen schlicht verboten werden. Die Burgdorfer Rechtsanwältin (SP)Annette Wisler, die den Gegnern der Initiative den gesunden Menschenverstand abspricht, argumentiert grobfahrlässig, wenn sie behauptet, in Trennungs- und Scheidungsverfahren Stehende würden zur Gefahr für sich und Mitmenschen  – das werden sie nur, wenn jemand abichtlich (um das Anwaltshonorar zu erhöhen) oder in himmelschreiender Naivität (wie sie unter den sogenannten Gutmenschen sehr verbreitet ist) Oel ins Feuer giesst. So hat eine ehemalige Anwältin und ehmalige FDP-Bundesratskandidatin einen getrenntlebenden Klienten so „gut“ beraten, dass er seine getrennte Partnerin erwürgte  – und das ganz ohne Armmeewaffe. Da für Frauen stratistisch gesehen das Risiko, an Leib und Leben bedroht zu werden, am häufigsten von Ex-Partnern ausgeht, sollten Frauen sich auf keinen Fall auf eine Partnerschaft mit einem Mann einlassen.Und da statistisch gesehen, das Risiko, ermordet zu werden, bei Schwangeren höher ist als bei nicht Schwangeren, sollten Frauen keine Kinder haben – womit sich dann die Menschheit ganz ohne Waffengewalt ausgelöscht hätte…

 

Jan 27

Till death do us part

Initiative Schutz vor Waffengewalt

Dr. Rubi Ludwig geht in ihrem Buch „Till death do us part“(Bis dass der Tod euch scheidet) den Persönlichkeitsstörungen von Männern nach, die ihre Ehefrau umgebracht haben – ein viel hilfreicherer Ansatz zur Prävention von häuslicher Gewalt als die Initiative zum Schutz vor Waffengewalt! Leider lässt sich die Beherrschung der Frau durch den Mann mit veralteten patriarchalen Strukturen „rechtfertigen“ – mit den Extremformen Züchtigung/Steinigung/Scharia und Ehrenmord – wobei Ehrenmorde auch mit dem katholischen Kanun begründet werden. Parteipolitisch sind die Befürworter der Initiative weitgehend dieselben, die gegen das Minarettverbot waren und dabei die Unterjochunbg der Frau im islamischen Familienrecht ausblendeten. Für Rosmarie Zapfl(CVP): Nicht nur die Männer lehnten das neue Eherecht ab – heftig bekämpft wurde es auch von katholischen Organisationen! In erzkatholischen Ländern kam es jeweils zu einem Anstieg von Morden an scheidungswilligen Frauen, nachdem Scheiden erlaubt wurde Für die Grünen: die „Urmutter“ der Grünen, die grüne deutsche Politikerin Petra Kelly wurde mit 44 von ihrem (ebenfalls grünen) 69jährigen Partner wegen ihres Trennungswunsches ermordet

Jan 02

Das Recht des Stärkeren

Gotthelf – info zu Ihrer Ansprache in Wynigen

Gotthelf kritisierte in seinem Werk die Juristerei: er stellte fest, dass in der Rechtssprechung sehr häufig nicht der Buchstabe des geschriebenen Gesetzes entscheidet, sondern dass oft ganz einfach das Recht des Stärkeren zur Anwendung kommt! Wie recht er damit hatte – und bis heute hat sich daran nichts geändert. Im Tierreich wird das Recht des Stärkeren (z.B. das Recht auf Nahrung oder Paarung) durch Einsatz der Körperkraft erkämpft – bei den Menschen handelt es sich eher um einen sublimierten Kampf. Dazu ein Beispiel eines Bauernclans, bei dem das Recht des Stärkeren zum Tragen kam: Eine verwitwete Bäuerin, die 3 Töchter, aber keinen Sohn hat, gerät unter die totale Kontrolle ihrer Schwiegersöhne und Ex- Schwiegersöhne – je älter und je schwächer sie wird, umso weniger kann sie sich gegen die Bauernfänger wehren. Erst werden Land und Wald des Hofes versilbert. Da der Hof kein Stöckli hat, plant die jüngste Tochter, aus dem Bauernhaus ein Zweigenerationenhaus zu machen. Dies hätte den Vorteil, als junge Familie  ein Grosi zum gelegentlichen Hüten zu haben, dafür würde man dann das Grosi im Alter pflegen – eine uralte Abmachung unter den Generationen, die keine Betreuungsaufgaben an den Staat delegiert! Der mächtigste der Schwiegersöhne – er ist der Stärkste, da er über einen Dr. Titel verfügt – verhindert dies, denn langfristig ist geplant, auch das Bauernhaus (in der Kernzone der Berner Vorortsgemeinde) zu versilbern. Nachdem der Traum der Grossfamilie geplatzt ist, schlägt das Schicksal ganz unerbittlich zu: der 3. Sohn der jüngsten Tochter ist schwerbehindert und stirbt mit vier Jahren , und wie in der Mehrheit (80%)solcher Fälle kommt es zur Scheidung. Nun instrumentalisiert der gechiedene Kindsvater den unerfüllten Wunch der verwitweten Bäuerin nach einem Sohn und schiebt seine väterliche Unterhaltspflicht auf sie ab, lässt sie im Glauben, sie gebe das viele Geld tatsächlich für die vergötterten Enkel aus und nicht für ihn  – obschon es im Gesetz keine familiäre Unterstützungspflicht zwischen Ex-Schwiegermutter und Ex-Schwiegersohn gibt, protegieren die Behörden diesen seltsamen widernatürlichen Deal und erlauben dem Juristen Selbstjustiz, machen sich aber hinterrücks lustig über die alte Frau, die sich hereinlegen lässt. Als die Witwe ihren Ex-Schwiegersohn auf seine Unterhaltspflicht anspricht, zieht der Jurist sie vor Gericht – was ihr gesundheitlich enorm zusetzt. Dies ist nun der ideale Moment für den Schwiegersohn mit Dr. Titel, sie vom Bauernhaus zu entfernen, in eine Alterswohnung zu verfrachten, den Hof abzureissen und zu überbauen – zu Lebzeiten versilbern nennt man das…

PS. Es handelt sich um den Nachbarsbauernhof von Hermann Weyeneth in Jegenstorf, Mändu ist’s peinlich, Annemaries Herz hat’s nicht ertragen… Da waren Behördemitglieder am Vertuschen des himmeltraurigen Falles beteiligt, die einem Kohler-Clan aus Wynigen entstammen