Das Recht des Stärkeren

Gotthelf – info zu Ihrer Ansprache in Wynigen

Gotthelf kritisierte in seinem Werk die Juristerei: er stellte fest, dass in der Rechtssprechung sehr häufig nicht der Buchstabe des geschriebenen Gesetzes entscheidet, sondern dass oft ganz einfach das Recht des Stärkeren zur Anwendung kommt! Wie recht er damit hatte – und bis heute hat sich daran nichts geändert. Im Tierreich wird das Recht des Stärkeren (z.B. das Recht auf Nahrung oder Paarung) durch Einsatz der Körperkraft erkämpft – bei den Menschen handelt es sich eher um einen sublimierten Kampf. Dazu ein Beispiel eines Bauernclans, bei dem das Recht des Stärkeren zum Tragen kam: Eine verwitwete Bäuerin, die 3 Töchter, aber keinen Sohn hat, gerät unter die totale Kontrolle ihrer Schwiegersöhne und Ex- Schwiegersöhne – je älter und je schwächer sie wird, umso weniger kann sie sich gegen die Bauernfänger wehren. Erst werden Land und Wald des Hofes versilbert. Da der Hof kein Stöckli hat, plant die jüngste Tochter, aus dem Bauernhaus ein Zweigenerationenhaus zu machen. Dies hätte den Vorteil, als junge Familie  ein Grosi zum gelegentlichen Hüten zu haben, dafür würde man dann das Grosi im Alter pflegen – eine uralte Abmachung unter den Generationen, die keine Betreuungsaufgaben an den Staat delegiert! Der mächtigste der Schwiegersöhne – er ist der Stärkste, da er über einen Dr. Titel verfügt – verhindert dies, denn langfristig ist geplant, auch das Bauernhaus (in der Kernzone der Berner Vorortsgemeinde) zu versilbern. Nachdem der Traum der Grossfamilie geplatzt ist, schlägt das Schicksal ganz unerbittlich zu: der 3. Sohn der jüngsten Tochter ist schwerbehindert und stirbt mit vier Jahren , und wie in der Mehrheit (80%)solcher Fälle kommt es zur Scheidung. Nun instrumentalisiert der gechiedene Kindsvater den unerfüllten Wunch der verwitweten Bäuerin nach einem Sohn und schiebt seine väterliche Unterhaltspflicht auf sie ab, lässt sie im Glauben, sie gebe das viele Geld tatsächlich für die vergötterten Enkel aus und nicht für ihn  – obschon es im Gesetz keine familiäre Unterstützungspflicht zwischen Ex-Schwiegermutter und Ex-Schwiegersohn gibt, protegieren die Behörden diesen seltsamen widernatürlichen Deal und erlauben dem Juristen Selbstjustiz, machen sich aber hinterrücks lustig über die alte Frau, die sich hereinlegen lässt. Als die Witwe ihren Ex-Schwiegersohn auf seine Unterhaltspflicht anspricht, zieht der Jurist sie vor Gericht – was ihr gesundheitlich enorm zusetzt. Dies ist nun der ideale Moment für den Schwiegersohn mit Dr. Titel, sie vom Bauernhaus zu entfernen, in eine Alterswohnung zu verfrachten, den Hof abzureissen und zu überbauen – zu Lebzeiten versilbern nennt man das…

PS. Es handelt sich um den Nachbarsbauernhof von Hermann Weyeneth in Jegenstorf, Mändu ist’s peinlich, Annemaries Herz hat’s nicht ertragen… Da waren Behördemitglieder am Vertuschen des himmeltraurigen Falles beteiligt, die einem Kohler-Clan aus Wynigen entstammen

 

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