Rechtsverzögerungsbeschwerde

Brief vom 18. August 1998 an:
An den Justizdirektor Werner Luginbühl
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Münstergasse 2 3011 Bern (Vom Obergericht gutgeheissen)

Rechtsverzögerungsbeschwerde (betreffend Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen)

Sehr geehrter Herr Luginbühl

Seit 2 Jahren ist meine Beschwerde gegen den von meinem Exmann Jörg Ryser beantragte und von der Vormundschaftsbehörde Münchenbuchsee verfügte Obhutsentzug über die Söhne Simon (15) und Cyril Ryser (10) beim Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen hängig.

Leider wusste ich im Frühjahr 1996 noch nicht, wie ich mich juristisch adaequat gegen die unheilige Allianz zwischen meinem Exmann und meiner Mutter hätte wehren müssen: nämlich mit einer Anzeige wegen „Entziehen von Unmündigen“, da diese Straftat seit – dem eigentlich auf dieser Straftat basierenden – Obhutsentzug wiederholt begangen wurde, habe ich nun einen entsprechenden Strafantrag gestellt. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige heute doch noch möglich, weil es sich um einen Wiederholungsfall handelt. (Diese Information hatte ich beim Verfassen der Beschwerde an den Grossrat noch nicht).

Meine Anwältin Bettina Steinlin berief sich in ihrer Beschwerde gegen den Obhutsentzug auf den Kindsrechtspezialisten Cyril Hegnauer, nämlich in dem entscheidenden Punkt, dass der vorliegende Obhutsentzug gesetzeswidrig sei, weil die Stellung des Vaters (Antragssteller) unmittelbar berührt sei. Diese „Berührung“ besteht eindeutig in Form der Alimente: nach Aussage der Staatsanwaltschaft hat der Vater bereits ein Strafmandat wegen „Vernachlässigung von Unterstützungspflichten“ erhalten. Darüber musste man mich nicht informieren, weil ich bei der Anzeige „zivil“ angekreuzt hatte. Ich erhielt lediglich den Entscheid der Richterin bezüglich Betreibung der Frauenalimente, der klar zu meinen Gunsten ausfiel und die ausstehenden Frauenalimente bis zu meiner Wiederverheiratung einforderte. In diesem Streitpunkt war das Ehescheidungsurteil also vollstreckbar. Die erfolgreiche Betreibung führte aber zu einer schweren Kommunikationsstörung bei meinem Exmann.

Seit zwei Jahren besteht die absurde (für den Durchschnittsbürger nicht nachvollziehbare) Situation, dass ich das Sorgerecht habe, der Vater die Obhut und meine Mutter die Arbeit und die Kosten.

Wo bleibt die juristische Logik, dass das Ehescheidungsurteil einerseits vollstreckbar ist, wenn es um Frauenalimente geht, andererseits aber nicht, wenn es ums Sorgerecht geht?

Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort: der Regierungsstatthalter ist von Hause aus Primarlehrer und nicht Jurist. Er versteht sich in erster Linie als Politiker, der es allen Recht machen will. Diese diplomatische Grauzone ist juristisch unhaltbar: wie Staatsanwalt Gugger kürzlich in einem Vergewaltigungsprozess genial plädiert hat, geht es in der Rechtssprechung ausschliesslich um Wahrheit und Gerechtigkeit, und meistens lasse sich ermitteln, auf welcher Seite gelogen oder mehr gelogen wurde.

Sowohl die VB Münchenbuchsee wie der Regierungsstatthalter sehen aber grosszügig über die Lügen, Schummeleien, Widersprüche und Intrigen der Allianz Vater-Grossmutter hinweg – ja sie lassen sich sogar in deren Intrigenspiel und Verzögerungstaktik hineinziehen und schieben damit die ganze Verantwortung auf die unmündigen Kinder.

Eine juristische Begründung, weshalb dem Vollstreckungsgesuch (Rückführung zur sorgeberechtigten Mutter) meiner Anwältin nicht stattgegeben wurde, ist bisher ausgeblieben.

Einleiten und Aufrechterhalten der vorliegenden Kindesschutzmassnahme beruht ausschliesslich auf  Aussagen von unmündigen Kindern, die von Vater und Grossmutter instrumentalisiert und zu deren Sprachrohr gemacht wurden und werden. Diese Kinder wurden und werden mir vor jeder Befragung von Behördeseite vorenthalten und von Vater und Grossmutter indoktriniert. Durch diesen Mechanismus wird die Angelegenheit zum Perpetuum mobile. Dass die VB und neuerdings auch der Regierungsstatthalter dieses Spiel mitspielen, betrachte ich als Amtspflichtverletzung. (Der Erziehungsbeistand hat sich mit seiner Demission aus der Verantwortung gezogen).

Beim Vergleich mit den Kindesschutzmassnahmen des Liebeswerks «Kinder der Landstrasse» fällt auf: es ist der absoluten Willkür der Vormundschaftsbehörden überlassen, wie sie die Aussagen der Kinder bewerten: die vorliegende Kindesschutzmassnahme wird mit Aussagen der Kinder begründet und aufrechterhalten – das «Liebeswerk» hingegen wurde unter durchwegs herzzereissenden Protesten der Kinder durchgeführt!

Meine Anwältin hat mir ursprünglich von einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch des Sozialarbeiters und damaligen Nachbars abgeraten, in der Meinung, Beschwerde und Vollstreckungsgesuch seien juristisch eindeutig genug. Jetzt ist es aber an der Zeit, eine Untersuchung wegen Kompetenzüberschreitung, Amtsmissbrauch und Amtspflichtverletzung gegen die VB Münchenbuchsee einzuleiten, denn diese stellt sich ungeachtet seiner Lügen, Schummeleien, Irreführungen und Gesetzesverstösse hinter den Vater und verweigert jede sachlich Lagebeurteilung.

Laut Marco Zingaro vom Kantonalen Jugendamt ist eine VB nicht befugt, gerichtlich festgelegte Alimente abzuändern – ausser dies würde im Einverständnis beider Elternteile neu verfügt. Im vorliegenden Fall hat sich die VB einseitig und gesetzeswidrig mit einem Elternteil solidarisiert. Als ich vom Fürsorgeamt Münchenbuchsee als Journalistin eine Auskunft zur Befugnis Alimentenabänderung verlangte, hiess es, Sozialarbeiter Bohner sei nicht da, er rufe mich später zurück – was er natürlich unterliess. (Mit genau demselben Argument hatte man mich übrigens Jahre zuvor abgewimmelt,  als ich dem Fürsorgeamt mitteilen wollte, dass eine kenianische Pflegebefohlene von Sozialarbeiter Bohner regelmässig grössere Mengen Haschisch von Kenia in die Schweiz schmuggelt). Das Nichteingehenwollen auf die Alimentenfrage und Tolerieren der Selbstjustiz des Vaters ist ein klarer Fall von Kompetenzüberschreitung einer VB!

Jetzt kommen wir zum unterhaltsamen Teil. Wie der Fall «Mr. Mokka» aus Thun ist auch dieser Fall längst eine Realsatire. In einer Zeit, in der das Sperma des amerikaischen Präsidenten in aller Munde ist, erlaube auch ich Ihnen den Blick durchs Schlüsselloch – das Fräulein Tochter von Sozialarbeiter Bohner hat ihn ja auch getan, oder doch zumindest gelauscht.  Falls Ihnen dies zu voyeuristisch ist, überspringen Sie einfach den nächsten Abschnitt.

Im Frühjahr 1996 beschwerte sich die Tochter von Sozialarbeiter Bohner (damals in der 9. Klasse) über zu lautes Gestöhne aus meiner Wohnung und sagte mir auch ins Gesicht, ich stinke (Ehrverletzung). Mein damaliger dunkelhäutiger Freund liess es zu, dass der ganze Rassismus indirekt an mir abreagiert wurde; bald darauf beendigte ich diese Beziehung. Als ich später mit einem weissen Schweizer derselben Wohnung zusammenlebte, stritt Fräulein Bohner kategorisch ab, weiterhin störende Beischlafgeräusche aus meiner Wohnung wahrzunehmen. Objektiv gesehen ist dies nicht möglich, es sei denn, sie hätte zur Zeit des exotischen Freundes intensiver gelauscht. Meine Beischlafgeräusche sind nämlich absolut unabhängig von der Hautfarbe des Liebhabers. Was allenfalls ins Gewicht fallen könnte, ist die Tatsache, dass ein Liebhaber beschnitten ist. Der Schweizer ist aber auch beschnitten und er löste bei mir beim Beischlaf von Anfang an dieselben unkontrollierbaren Urlaute aus wie sein dunkelhäutiger Vorgänger. Womit der rassistische Aspekt ihrer Empörung bewiesen ist. Erneut bewiesen hat meine Mutter den rassistischen Hintergrund des Obhutsentzugs bei der Verweigerung des Besuchsrecht am zweiten Wochenende im August: Sie aüsserste hinter verschlossener Türe «man habe mir ja wegen meiner Neger die Kinder wegnehmen müssen»

Nach dem Ausbleiben der Kinderalimente im Herbst 1996 war ich genötigt, die Wohnung zu kündigen. Meine Mutter und meine Schwester, die mithalfen, diese Wohnung zu räumen, haben dabei ihre familienrechtlichen Pflichten verletzt. Denn sie hätten mir gegenüger eine familienrechtliche Unterstützungspflicht gehabt, nicht aber gegenüber meinem Exmann. Die Räumung dieser Wohnung, in der ich zum Zeitpunkt der Scheidung bereits wohnte, verstösst auch gegen Punkt 8 der Ehescheidungskonvention «In güterrechtlicher Hinsicht übernimmt jede Partei zu Eigentum, was sich derzeit in ihrem Besitz befindet». Die Kinder haben seither keine Uebersicht mehr, wo sich ihre Sachen befinden. Es ist ganz sicher kein Zufall, dass ausgerechnet der Saurierteppich, den ich den Kindern geschenkt habe, und über den sie sich so sehr gefreut haben, von Vater und Grossmutter nicht mehr ausfindig gemacht werden kann – denn dieser Teppich symbolisiert die «gute Mutter». Es irritierte mich, als Simon sich letzte Woche telefonisch nach seiner genauen Geburtszeit erkundigte. Dies könnte er in dem wunderschönen Album, das ich über seine ersten Lebensjahre gemacht habe, nachlesen. Offenbar weiss er nicht einmal, wo sich dieses Album befindet.

Folgende Zustände beim Regierungsstatthalteramt  Fraubrunnen sind empörend:Als ich das erste mal beim Regierungsstallalteramt anrief, versuchte man mich abzuwimmeln, es sei kein solcher Fall bei ihnen hängig. Seit zwei Jahren führt mich der Regierungsstatthalter an der Nase herum, und verzögert die Angelegenheit immer wieder mit fadenscheinigen Argumenten. Die Ueberprüfung der Situation nach Jahresfrist durch die VB betrachte ich als Amtspflichtverletzung, denn damals hatten alle Beteiligten Kenntnis von der Tatsache, dass Cyril – entgegen der ursprünglichen Verfügung – gar nie beim Vater gelebt hatte. Ausser mir fiel niemandem auf, dass Cyrils Plazierung  bei der Grossmutter bewilligungspflichtig gewesen wäre und zwar vor der Plazierung. Es ist erstaunlich, dass eine VB und offenbar sogar der Regierungsstatthalter sich einfach über diese Bewilligungspflicht hinwegsetzen konnten. Angesichts dieses Gesetzesverstosses wäre es angemessen gewesen, endlich das immer noch gültige Ehescheidungsuteil zu vollstrecken, anstatt noch ein Gutachten in Auftrag zu geben. Diese verheerende Verzögerungstaktik war und ist eindeutig ein Begünstigen der Gegenpartei, wenn offenliegt, wie hartnäckig und systematisch mir die Kinder vorenthalten und entfremdet werden!

Die Taten von Vater und Grossmutter sind eindeutig: sie betrachten mich, die Mutter, als überflüssigen Störfaktor. Dies reicht bis zur Aufforderung zum Auswandern oder zum Selbstmord. Die VB und der Regierungsstatthalter ziehen es aber vor, immer wieder auf die geheuchelten Worte von Vater und Grossmutter hereinzufallen. Im Mai hat meine Mutter dem Regierungsstatthalter mitgeteilt, sie werde einen dicken Strich unter alles machen. Aufgrund ihres bisherigen Verhaltens hätte ihm damals bereits klar sein müssen, dass sie dies sagt, aber das absolute Gegenteil tun wird und die sadistischen Spiele gemeinsam mit meinem Exmann weiterführen wird. Es wäre an der Zeit gewesen, Klartext zu sprechen, meine Mutter beim Wort zu nehmen (anstatt ihre für Cyril höchst schädliche Doppelbödigkeit weiterhin zu dulden) und die nötigen Massnahmen (behutsames allmähliches „Uebersiedeln“ von Cyril) sofort in die Wege zu leiten und zwar vor den Sommerferien. Absolut unverzeihlich ist es, dass die Besuchsregelung während der Sommerferien erneut der Willkür von Vater und Grossmutter überlassen wurde, denn es war abzusehen, dass ihr Vorgehen erneut darauf abzielen würde, den Status Quo weiterzuführen.

Der Regierunsstatthalter hat mir mehrmals versprochen, vor Schulbeginn zu entscheiden. Seine weitere Verzögerung mit der Ferienabwesenheit von Herrn Bolliger vom Fürsorgeamt Münchenbuchsee zu entschuldigen, illustriert erneut sein allzu kollegiales Verhältnis zur VB Münchenbuchsee. Weshalb fand der Regierungasstatthalter es nicht brisant, dass der Beschwerdeantwort der VB Münchenbuchsee eine Gefährdungsmeldung des Ehepaars Bohner beigelegt war? Herr Bohner ist Sozialarbeiter beim Fürsorgeamt und wohnte damals in derselben Liegenschaft. Zu keinem Zeitpunkt hat Familie Bohner die Befugnis erhalten, mich in meinem Privatleben zu kontrollieren! Dem Regierungsstatthalter fehlt die Zivilcourage, auf diesen Missstand hinzuweisen. Eine neutrale, objektive Beurteilung durch die VB Münchenbuchsse ist bei dieser Konstellation von vornherein ausgeschlossen. Ich fordere deshalb eine Untersuchung wegen Amtsmissbrauch (Offizialdelikt)

Die Entscheide der Schulkommissionen von Urtenen und Moosseedorf belegen, wie entschieden wird, wenn eine Behörde mir gegenüber unvoreingenommen ist. Den beiden Behörden würde es nach mündlichem und schriftlichem Kontakt mit mir nicht einfallen, mir zu unterstellen, es ginge mir nicht um das Wohl meines Kindes.

Was sich der Regierungsstatthalter vor Schulanfang erlaubt hat, ist haarsträubend und lässt sich allenfalls mit seiner beruflichen Ueberbelastung entschuldigen: Am Freitag 7. August teilte er mir mit, dass Cyril – wie mit dem Schulversteher in Urtenen bereits vereinbart – das 5. Schuljahr in Urtenen (wo wir uns an einer Wohnbaugenossenschaft beteiligen) beginnen und fortan bei uns leben würde. Das darauffolgende Besuchswochenende wurde dann aber erneut verweigert, worauf ich Anzeige erstattet habe. Offenbar liess der Regierunsstatthalter sich nach einem kurzen Gespräch mit dem 10jährigenCyril und der 72jährigenGrossmutter am Sonntagabend in Jegenstorf umstimmen. Dies teilte er uns erst am Montagmorgen mit.

Anstatt als Spielverderber das seit über zwei Jahren ablaufende Spiel endlich zu stoppen, spielt der Regierungsstatthalter das böse Spiel mit. Die Spielregeln lauten: Mutter an der Nase herumführen, verarschen, zu Wutanfällen provozieren, Kinder vorenthalten und indoktrinieren resp. nur dann mit den Kindern reden, wenn sie zuvor der Mutter vorenthalten und gegen sie aufgehetzt worden sind.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im voraus und verbleibe

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