Weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B

Brief vom 1. März 2004 an:
Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Rechtsamt Münstergasse 2
3011 Bern

An den Regierungsrat weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B He/Me/Ii / Ihr Zeichen 32.23-04. 41 ADD

Sehr geehrter Herr Luginbühl

Bitte teilen Sie mir mit, welche der umfangreichen Akten für das Beschwerdeverfahren relevant sind und ob Sie diese allenfalls selbst anfordern. Ich habe Staatsanwalt Wyss (Untersuchungsrichteramt II Emmental-Oberaargau) informiert. Der Kindsvater hat bereits ein Strafmandat wegen Verletzung der familiären Unterstützungspflicht (Frauenaliment). Die VB M’buchsee hat immer nur die finanziellen Interessen und Rachegelüste des Kindsvaters wahrgenommen. Der vorliegende Justizskandal lässt sich durchaus mit dem Fall von Lüthiwil (1906) vergleichen – auch hier sind Personen beteiligt, die glauben, aufgrund ihrer Titel oder ihrer Beziehungen vor dem Gesetz gleicher zu sein als andere. Die Sache geht mir unglaublich an die Nieren, denn ich möchte an den Rechtsstaat glauben können, wurde aber mit Repressionsmethoden, die für Diktaturen typisch sind, konfrontiert.

Folgendes ist zu berücksichtigen: Samuel Bhend ist Mitglied der SP Urtenen und ev. befangen – das Kantonsarztamt hat auch schon vertuscht (Anzeige gegen Dr. Samuel Kohler) Mein Ex-Schwiegervater Artur Ryser ist ein Werner K. Rey – Jünger und fühlt sich privilegiert, weil er mit Ex-Staatsanwalt Gugger befreundet ist. Im Beschwerdeverfahren gegen die Pflegekinderbewilligung gab sich der Kindsvater als Anwalt meiner Mutter Dora Widmer aus, meine Schwester Elisabeth Wieland-Widmer behauptete, meine Beschwerde sei aussichtslos, weil sie mit Werner Luginbühl befreundet sei. Meine Schwester Elisabeth Wieland (als Frau Huber-Widmer einst Nachbarin des Statthalters) hat illegal abgetrieben, hat in der Gemeinde Wohlen mit einer kleinen Baubewilligung ein grosses Bauprojekt verwirklicht (2 Baustops). Annemarie Weyeneth hatte mich aufgefordert, strafrechtlich gegen meine Schwester vorzugehen. Der Konflikt mit meiner scheinheiliegen Schwester – die sich auch in der Kirchenpolitik einen Namen gemacht hat – ist eine weibiche Version des Kain/Abel – Dramas. Neuerdings beruft sie sich sogar auf das biblische Erstgeborenenrecht, wenn es ums Wohl der kranken Mutter geht. Alec. von Graffenried ist selbst vom Divisionsgericht verurteilt worden, er könnte also ein gewisses Verständnis dafür haben, dass Juristen sich juristische Privilegien herausnehmen. Er hatte mich aufgefordert, die Betreibung (Kinderalimente) gegen den Kindsvater zurückzuziehen.

Man kann mir zwar mein Geld, meine Kinder, meine Mutter, meine Bücher, meine Gymer- und Uni- Unterlagen und meine körperliche Gesundheit stehlen – aber nicht mein Wissen.

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