Weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858

Brief vom 1. Februar 2004 an:
Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Rechtsamt Münstergasse 2
3011 Bern

An den Regierungsrat weitergeleitete Verwaltungsgerichtsbeschwerde Nr. 21858B He/Me/Ii

Sehr geehrter Herr Luginbühl

Beiliegend sende ich Ihnen weitere vom Statthalter während des Beschwerdeverfahrens gegen den Obhutsentzug unbehandelte Unterlagen Roter Faden des langjährigen Justizskandals: Wenn es um mein Kapital, meine Kinder und meine Mutter geht, werde ich als unbeteiligte Drittperson bezeichnet!

Sämtliche Nachfragen bei Kurt Hasler blieben  unbeantwortet. Heute bin ich Mitglied des HEV. 1997 war mir der Ausdruck «Pfandeigentümer» noch nicht geläufig, das nützte man schamlos aus (in Begünstigung der Bauernfängerei meines Exmannes). Der Brief von Kurt Hasler war ein Abwimmelbrief und half vertuschen, nachdem man mich zuvor nach Belp «gesprengt» hatte. Die Liegenschaft in Kehrsatz war mit meinem Kapital finanziert, wir waren eine einfache Gesellschaft – ich war selbst Pfandeigentümerin. Es war also rechtswidrig, mich als Drittperson zu bezeichnen.

Dass ich sogar bezüglich meiner Mutter als unbeteiligte Drittperson behandelt werde, ist peinlich. Die VB M’buchsee und der Stattthalter ziehen sich aus der Verantwortung, denn unterdessen ist offensichtlich, welche Bauernfängerei man mit ihr gemacht hat. Hier treffen sich die finanziellen Interessen des Kindsvaters mit jenen meines Schwagers Beat Wieland. Urs Wüthrich hatte geschrieben, Cyril dürfe nicht umverpflanzt werden, ich erfuhr nun auf Umwegen, dass meine Schwester Cyril nach M’buchsee umverpflanzt hat. – wenn Cyril nicht mehr gratis in Jegenstorf wohnen kann, ist das für den Kindsvater nicht mehr interessant. Meine Mutter soll sogar ins Altersheim abgeschoben worden sein. Zurzeit weiss ich nicht einmal, wo meine Mutter ist und wie es ihr geht – was mich extrem beunruhigt! Das Ehepaar Wieland freut sich offenbar bereits aufs Erbe.

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