Paradoxer Umgang der SVP mit dem Ausdruck Freiheit

In ihren Newslettern schreibt die SVP, die SVP habe sich stets für den Erhalt der Privatsphäre und die Beibehaltung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat eingesetzt, die SVP wolle keinen allmächtigen Schnüffelstaat und wolle auch nicht, dass die Steuerbehörde sich mit Zwangsmassnahmen über die Privatspäre der Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen könne.

Geradezu ein Hohn ist dieses Lob auf Freiheit und Privatspäre für sämtliche Opfer von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, deren Freiheit aufs Schändlichste eingeschränkt wurde und in deren Privatspäre herumgeschnüffelt wurde! Weiter schreibt die SVP, in der geplanten Revision des Steuerstrafrechts würden Bürger kriminalisiert  – andererseits ist es noch nicht lange her, dass ledige Schwangere kriminalisiert oder gar eingekerkert (administrativversorgt) werden konnten. Die zum Glück abgeschafften Big Brother- Laienbehörden (Vormundschaftsbehörden) massregelten Menschen, deren Lebensstil nicht erwünscht war oder gegen gesellschaftliche Normen verstiessen.

Es ist ein grosses Paradox, dass ausgerechnet Exponenten der SVP, die jetzt bezüglich Bankgeheimnis das Hohelied auf Freiheit und Privatsphäre singen, die Aufarbeitung der Fürsorgerischen Zwangmassnahmen und anderer Missstände der Vormundschaftsbehörden bis Ende 2012 und die neue KESB kritisieren oder gar eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Erwägung ziehen.

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