Betäubungsmittelgesetzes

Parlamentarische Motion zum Gesetzesschutz für Whistleblower / Revision des Betäubungsmittelgesetzes

Sehr geehrter Herr Weyeneth

Ich beziehe mich auf unsere Besprechung vom 8.4.03, bei der Sie mir rieten, die Amtsverbände und den HEV um Unterstützung bei den Statthalterwahlen anzufragen.

Die negativen Antworten waren vorauszusehen, denn Hansueli Käser, Hans Siegenthaler und Peter Brand sind in 3053 wohnhaft – und ich hatte ja die Gemeinde Münchenbuchsee wegen Ausstellens einer falschen Wohnsitzbescheinigung für Cyril Ryser (Sohn aus erster Ehe) eingeklagt. Ihre leider verstorbene Frau wusste als Mitglied der VB Jegenstorf, dass Cyril Ryser seit Juni 96 bei meiner Mutter am Quellenweg 11 in Jegenstorf wohnt und nicht bei seinem Vater in Buchsi und hat sich über die Angelegenheit aufgeregt. Peter Brand war sogar in der Schulkommission, als ich dort eine Beschwerde wegen der Wohnsitzschummelei einreichte. Die Schulkommission hatte mir damals versprochen, mich direkt über schulische Anlässe zu informieren, weil der Vater seine Informationspflicht verletzt. Über Cyrils Konfirmation an Auffahrt wurde ich aber erneut nicht informiert, ich musste es selbst recherchieren.

Als ich den beigelegten Artikel im Bund las, wurde mir klar: Für die Gemeinde Münchenbuchsee bin ich ein Whistleblower, weil ich im Sommer 1994 die Bauverwaltung auf zuviel Staubentwicklung bei der 2. Bauetappe am Gartenweg hinwies (mein schwermehrfachbehinderter Sohn starb kurz darauf an einer Lungenentzündung) und weil ich den Sozialdiensten in Buchsi 1995 mitteilte, dass Sozialarbeiter Rudolf Bohner eine Kenianerin beim Schmuggeln von Cannabis in die Schweiz begünstigt. Diese Gefährdungsmeldung war zu brisant, um darauf einzugehen! Heute weiss ich, dass dieselbe Kenianerin Bürgerrechtsehen arrangierte und in einer vom Fürsorgeverband finanzierten Wohnung einen Cocaindealer versteckte.

Sie sollen gegenüber dem «Bund» bezüglich Polizeiaffäre gesagt haben, wer in unserem Rechtsstaat gerechtfertigte Anschuldigungen erhebe, habe nichts zu fürchten – da könnte ich Sie beim Wort nehmen. Ich wurde für gerechtfertigte Anschuldigungen grausam gestraft!

An einer Podiumsdiskussion zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes (Einl. beigelegt) behauptete Herr Jann, der Nationalrat werde wohl dem BAG «gehorchen». Ich hoffe, das wird der Nationalrat nicht! Die Psychiaterin und der Toxikologe waren mit mir einig, dass Cannabis ein gefährlicher Tranquilizer ist, der bewiesenermassen psychotische Zustände auslösen kann.

Eine soziale Institution «bruggeboge» wies mir eine Domenikanerin zur lockeren Betreuung zu, mit der Anmerkung «das Kiffen könne man ihr  nicht verbieten» – warum eigentlich nicht? Das Kiffen machte sie so aggressiv und psychotisch, dass sie mich bedrohte und Möbel demolierte…

Wären Sie an einer kurzen Besprechung vor der Nationalratsdebatte am 18. Juni interessiert? Ich werde mich heftig gegen die geplante Revision des Betäubungsmittelgesetzes engagieren!

12. Juni 2003

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