Strafanzeige

Strafanzeige wegen Verfassens eines falschen Gutachtens (Art. 307 StGB) und Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht durch Ueli Zingg, Jugendpsychologe, EB Bern

Der Regierungsstatthalter hat das beigelegte Gutachten bei der EB Bern in Auftrag gegeben,weil ich als Inhaberin der elterlichen Gewalt Beschwerde gegen den von der VB Münchenbuchsee verfügten Obhutsentzug eingelegt hatte. Dieses Vorgehen war unverhältnismässig (ZVW 2/3,1998) und rechtsverzögernd, denn es war schon damals bekannt, dass der Kindsvater, der den Obhutsentzug beantragt hatte, die Behörden arglistig getäuscht hatte, als er beantragte, die Betreuung durch den Vater sei zu bestätigen. Der VB Münchenbuchsee und dem Regierungsstatthalter war bereits damals bekannt, dass Cyril – entgegen der Behauptung des Vaters – bei der ehemaligen Schwiegermutter des Vaters in Jegenstorf lebte, ohne vorgängige Pflegekinderbewilligung und ohne Regelung des Unterhalts. Der juristisch einwandfreien Beschwerde meiner damaligen Anwältin B. Steinlin war  zu entnehmen, dass mir das rechtliche Gehör verweigert worden war und dass die VB ihre Kompetenzen überschritten hatte.

Meine Persönlichkeitsrechte (Art. 28-28l ZGB) wurden durch dieses Vorgehen schwer verletzt, das Gutachten wurde sogar ohne meine Erlaubnis an Dritte (VB Jegenstorf)weitergeleitet.

Da Ueli Zingg im Grundstudium Psychologie an der Uni Bern mein Studienkollege gewesen war (siehe meine Stellungnahme zum Gutachten, Kopien Testatheft) kann sein Vorgehen durchaus als Mobbing bezeichnet werden.

Folgendes Vorgehen erachte ich als Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht: die Glaubwürdigkeit und persönlichen Interessen der Personen, die mich desavouierten, wurde nicht abgeklärt. Eine sorgfältige Analyse hätte aufgedeckt, dass der Obhutsentzug auf Neid, Getratsche, Rassismus, einer fundamentalistisch anmutenden Ideologie und normalem Zoff eines Pubertierenden mit seiner Mutter beruht hatte (beim Kindsvater kommen noch Rache und finanzielle Interessen dazu).

Es gab keinen objektiven stichhaltigen Grund, um eine sofortige Kindesschutzmassnahme anzuordnen! Der Gutachter hat auch nicht berücksichtigt , dass mir die Kinder Wochen vor der Befragung vorenthalten worden waren, dass ihnen meine Wiederverheiratung als etwas Schlimmes geschildert worden war und dass sie einfach sagten, was Vater und Grossmutter ihnen einsouffliert hatten.

Ebenfalls nicht befragt wurde Marlies Berthoud, Cyrils Klassenlehrerin vor dem Obhutsentzug, die hätte bestätigen können, dass Cyrils Verhalten und Leistung in der Schule keineswegs eine Kindesschutzmassnahme gerechtfertigt hätte.

Falsch ist die Feststellung des Gutachtens, Simons Schulleistungen seien weder besser noch schlechter geworden. Ich verweise auf meine Ausführungen in meiner Anzeige wegen falschem Arztzeugnis gegen Dr. Samuel Kohler. Simon war in meiner Obhut in die spez. Sek. eingeteilt worden, dem beigelegten Lehrerzimmer-Protokoll ist zu entnehmen, dass es bei Simon nicht mehr rund lief. Es kann auch nicht abgestritten werden, dass ich aufgrund meiner umfangreichen pädagogischen Erfahrung sehr wohl imstande war, eine sich anbahnende Motivations- und Leistungskrise bei meinem Sohn festzustellen.

Falsch ist die Aussage, Cyrils Gewichtszunahme den Lebensumständen bei mir zuzuschreiben – Cyrils Gewichtszunahme ist einzig und allein auf die kalorienreiche Ernährung bei der Grossmutter und ihre fragwürdige Erziehungsmethode, sich bei Frust mit Essen zu trösten, zurückzuführen. Cyril hat sich mit übermässigem Essen über die Trennung von Mutter und Bruder getröstet, nachdem er manipuliert worden war, er dürfe nicht mehr bei seiner unmoralischen Mutter leben.

Falsch sind die Ausführungen zu Benjamins Behinderung, Schwangerschaft und Geburt seien normal gewesen. Dies zeigt: Kritik an der Schulmedizin wird nicht toleriert. Es ist ungeheuerlich, diesbezüglich den Lügen einer Bäuerin zu glauben, die in jungen Jahren 3 leichtgewichtige Töchter zuhause geboren hat und die noch nie bei einem Gynäkologen war, und deren Horizont so eng ist, dass sie nicht verstehen kann, was anders ist, als sie es sich aus ihrem eigenen Leben gewohnt ist und was man nicht auf den ersten Blick sehen kann (erhöhten Blutdruck sieht man einer Schwangeren nicht an).

Falsch sind ebenfalls die Ausführungen zum Selbstmord meines Vaters. Dies zeigt: Kritik an der Psychiatrie wird nicht toleriert. Moralisierende Aeusserungen des Gutachters erinnern an die sexistische Ideologie, die die Schweizer Psychiatrie (Forel, Bleuler) lange geprägt hat (liederlicher Lebenswandel, moralische Idiotie), und wie sie Willi Wottreng in seinem Buch „Hirnriss“ aufdeckt.

Da die relevanten pädagogischen Fragen nur am Rande mit mir besprochen wurden und wichtige Anliegen von mir (z. B. die Rivalität zwischen leiblichen Elternteil und Stiefelternteil) sofort abgeblockt wurden, erhielt ich sehr schnell den Eindruck, dass der Gutachter eine Strategie befolgt, die darauf abzielt, eine von meinem Vater vererbte moralische Minderwertigkeit festzuhalten. (Nach Bleuler – ich habe Psychopathologie als Nebenfach an der Uni Bern abgeschlossen und weiss, dass er zu dieser Zeit an der Uni Bern unangefochten war) ist „der moralische Defekt in der Regel angeboren und auch angeerbt“. Meine Mutter ist der Meinung, mein Vater habe einen vererbten moralischen Defekt gehabt, sie empfand deswegen eine tiefe Verachtung für die ganze Verwandtschaft meines Vaters. (Siehe BZ- Artikel). Meine Mutter hatte ihren Töchtern jeden Kontakt mit Verwandten des Vaters untersagt, die sie alle des liederlichen Lebenswandels bezichtigte.)

Falsch und vollkommen naiv ist es, abzustreiten, dass die Grossmutter die Kinder gegen mich aufgehetzt hat – sie hat mich vor den Kindern als krank hingestellt, sie hat ihnen erklärt, sie müssten sich für mich schämen, sie müssten vor mir geschützt werden und ich müsste versorgt werden. Es ist naiv vom Gutachter, zu glauben, die Grossmutter würde diese Hirnwäsche zugeben. Um dem Charakter einer einsamen Grossmutter, die ihrer eigenen Tochter die Söhne ausspannen will, auf die Schliche zu kommen, ist ein subtiles Vorgehen nötig. Vor allem würde es die Fähigkeit voraussetzen, hinter Fassaden zu sehen.

Falsch ist die Behauptung, die Trennung der beiden Brüder habe keine negativen Auswirkungen. Cyril und litt anfänglich sehr unter der Trennung von seinem grossen Bruder, den er immer bewundert hat. Die Grossmutter war bestrebt, die beiden zu entzweien, indem sie Cyril als den lieben und Simon als den groben, bösen Buben hinstellte. (Meine Mutter hat die Geschwisterrivalität immer angestachelt – dass meine Schwester Elisabeth Wieland-Widmer bei der heimlichen Taufe von Cyril gemeinsam mit meiner Mutter gegen mich intrigiert hat, könnte durchaus eine späte Revanche dafür sein, dass unsere Mutter früher mich als Gymnasiastin gegenüber der Primarschülerin schwer privilegiert hat). Wie der Kindsvater und die Grossmutter mit der Beziehung zwischen den Brüdern umgehen, zeigt dies: Vater und Grossmutter haben Cyril bearbeitet, nicht an der Konfirmation seines Bruders Simon zu erscheinen.

12. Juli 1999 (Unbehandelt)

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