Falsches Artztzeugnis

Strafanzeige wegen Verfassens eines falschen ärztlichen Zeugnisses (Art. 318 StGB) und Verletzung seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht durch Dr. med. Samuel Kohler, Oberdorfstrasse 57, 3053 Münchenbuchsee

Der obgenannte Allgemeinpraktiker hat das beigelegte Arztzeugnis zum Gebrauche bei der Vormundschaftsbehörde (VB) ausgestellt. Dieses Arztzeugnis hat wichtige und berechtigte Interessen bei mir als sorgeberechtigte Mutter verletzt: zwei Tage später verfügte die VB einen sofortigen Obhutsentzug.

Im Entscheid des Regierungsstatthalters im Beschwerdeverfahren Nr. 33/96 vom 1. Dez. 1998 wurde auf Seite 2 unter 1) angeführt, die VK hätte sich beim Erlass ihrer Verfügung hauptsächlich auf den Bericht von Dr. Kohler vom 4.8.96 gestützt.

(Der Regierungsstatthalter hat die Beschwerde nach über 2 Jahren Rechtsverzögerung gutgeheissen und hat die Verfügung betr. Obhutsentzug vom 7. 8. 96 aufgehoben. Das Obergericht bestätigte seine Formulierung «Teilsieg» nicht und hat die Appellation betr. Parteikosten gutgeheissen). Der Arzt hat seine berufliche Sorgfaltspflicht verletzt. Er hat den Sachverhalt nicht gründlich abgeklärt: er hat Chronologie und Kausalität wichtiger Ereignisse nicht abgeklärt.

Er hat die Glaubwürdigkeit der Personen, die mich desavouierten, nicht abgeklärt; dies unterliess er fahrlässig, ich bin sogar der Meinung, dass er es vorsätzlich unterliess, weil sich ihm so die Möglichkeit zu einer Retourkutsche bot.

Die Retourkutsche bestand darin, mich für meine offene Kritik an Schulmedizin und Psychiatrie zu bestrafen. Es handelt sich um denselben Mechanismus, dem viele Hebammen während der Hexenverfolgungen zum Opfer gefallen sind, und der das Leben meines dritten Sohnes Benjamin (90 – 94) zerstört hat: männliche Besserwisserei,  die keine Kritik von Frauen zulässt. (Der Frauenarzt hatte sich bei Schwangerenbetreuung und Geburt nicht von Hebamme und Patientin belehren lassen wollen) Herr Dr. Kohler stufte meine Mutter Dora Widmer von vornherein als glaubwürdig ein, weil diese bezüglich Psychiatrie seine Meinung teilt. Sie hätte es lieber gesehen, wenn ich mich nach Benjamins Tod medikamentös hätte sedieren lassen, anstatt auf meine individuelle Art zu trauern. (Ich hatte das von Dr. Kohler angebotene Beruhigungsmittel abgelehnt) Die Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger klärte Dr. Kohler deshalb nicht ab, weil beide Psychiatriepfleger sind und ihm deshalb mit entsprechender Ehrfurcht entgegentreten. Wenn es stimmt, dass er der Hausarzt von Familie Seger ist, könnten sogar finanzielle Interessen im Spiel gewesen sein.

Das Ehepaar Seger hat meine Privatsphäre als Nachbarin schwer verletzt, das Ehepaar Seger hatte bereits die Privatsphäre der vorgängigen Mieter in derselben Wohnung schwer verletzt: über Vermieter und Mietamt hatte es erwirkt, dass der jugoslawischen Familie Mandic auf Sept. 94 gekündigt wurde.

In der Beschwerdeantwort der VK wurde ich als «fast psychotisch» bezeichnet. Tatsache ist, dass Herr Seger (pensionierter Psychiatriepfleger), in der Liegenschaft Mühlemattweg 11 in 3053 Münchenbuchsee dadurch auffiel, dass er Nachbarn kontrollierte. Obschon er nicht Abwart war, kontrollierte er Waschküche, Treppenhaus, Lärmemissionen, Spielplatz etc. Dass es bei der Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte durch das Ehepaar Seger angeblich ums Kindswohl gehen soll, ist absurd: Das Ehepaar Seger war bei den Kindern in der Nachbarschaft sehr unbeliebt! Aussage eines Kindes in der Nachbarschaft « die motzen immer» (Dieser Junge ist sogar als Gast freiwillig in meiner Englischlektion erschienen – Namen und Adresse dieses Jungen könnte ich auf Wunsch des Gerichts recherchieren).

Herr Dr. Kohler hat es unterlassen, die Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger abzuklären, was bei einer derart einschneidenden Massnahme (Obhutsentzug) unerlässlich gewesen wäre.

Eine Abklärung zur Glaubwürdigkeit des Ehepaars Seger hätte ergeben: das Ehepaar Seger ist absolut unglaubwürdig. Die Verletzung meiner Privatsphäre war nur eine weitere Episode einer längeren Geschichte von Verletzungen der Privatsphäre von Nachbarn. Motiv dieser Einmischungen war Neid und / oder Fremdenhass.

Zum Neid: Familie Seger hatte Jahre zuvor einer Akademikerfamilie das Leben mit Neid schwer gemacht. Bereits in diesem Fall hatten die guten Schulleistungen der Söhne der Nachbarn beim Ehepaar Seger und deren Sohn Neid ausgelöst. Folgende Aussagen illustrieren den Neid «Simon hat seine Intelligenz sicher nicht von ihnen». «Eine, die so aussieht wie Sie, hat sicher nicht an einer Uni studiert». «Eine mit so fettigen Haaren dürfte nicht an einer öffentlichen Schule unterrichten». «Ihr Gestöhne tönt ja wie ein Körbchen voll junger Hunde».

Dr. Kohler hat auch nicht berücksichtigt, dass das Ehepaar Seger eng mit dem Ehepaar Bohner befreundet war und dass Sozialarbeiter Rudolf Bohner (den ich wegen Amtsmissbrauchs angezeigt habe) mit allergrösster Wahrscheinlichkeit gegenüber dem Ehepaar Seger das Amtsgeheimnis verletzt hat. Wie kam Frau Seger dazu, zu äussern «in dieser Wohnung wohnen immer die Sozialfälle»?

Dr. Kohler hat auch nicht berücksichtigt, dass sich Simon in der Pubertät befand und dass Zoff mit den Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil in dieser Entwicklungsphase absolut normal ist.

Es ist eine vollkommen falsche Behauptung, die Kinder seien am 26.6.96 hilflos und verstört und in Not gewesen. Die Kinder wollten bloss das Einhalten einer Abmachung erzwängen, die bereits am Vortag heimlich mit der Grossmutter getroffen worden war. Die Grossmutter hatte die Kinder wiederholt aufgefordert, zu ihr zu kommen, wenn der «Neger» dort sei. Die Nachbarn Seger hatten die Kinder wiederholt zum Ungehorsam gegen mich aufgefordert.

Dass es sich bei der Grossmutter um eigentliches «Kidnapping» handelt, beweist die Aussage im Arztzeugnis «Voraussetzung wäre für Cyril, dass die Mutter nicht immer versuche, ihn bei sich zu behalten» – wie kann einer sorge- und obhutsberechtigten Mutter vorgeworfen werden, sie wolle ihr Kind bei sich behalten? Der Vorwurf wäre an die Grossmutter zu richten, die ein urteilsunfähiges 9jähriges Kind gegen seine Mutter aufgehetzt, materiell verwöhnt, heimlich getauft hat und sich des «Entziehens von Unmündigen» strafbar gemacht hat.

Zum Vorwurf, ich witterte überall Komplotte: In Buchsi erhalten geschiedene Mütter tatsächlich ein besonderes Augenmerk. Mehrere Personen mit einer ähnlich konservativen Haltung haben gemeinsam meine Persönlichkeitsrechte verletzt. Tatsache ist: Dr. Samuel Kohler ist verwandt mit der Nachbarin der Grossmutter (Alice Widmer-Kohler), seine Ehefrau kennt meine Schwester, die an Cyrils heimlicher Taufe teilgenommen hat. Grossmutter Dora Widmer und Schwester Elisabeth Wieland-Widmer haben mich wiederholt mit diesen  Verflechtungen eingeschüchtert. Christian Bärtschi, Bruder des Scheidungsrichters Markus Bärtschi (der bei der Scheidung aufgrund eines falschen Berichts der VB eine Erziehungsbeistandschaft angeordnet hat) lebt in Buchsi. Christian Bärtschi war bei einer Stellvertretung an der Sek Fraubrunnen vor ca. 20 Jahren mein Schüler gewesen. Er hatte im Unterricht ein Tonband laufen lassen – als ich es übers Wochenende konfiszierte, warnte  er mich, sein Vater sei Regierungsstatthalter. Vellstreckungsrichter Markus Bärtschi wollte mir über diese Verwandtschaft keine Auskunft geben.

Tatsache ist, dass meine Mutter Dora Widmer, meine Schwester Elisabeth Wieland- Widmer und mein Exmann Jörg Ryser gegen mich intrigiert hatten, meine Kinder rassistisch indoktriniert hatten und sie aufgefordert hatten, mich anzulügen. Falsch ist die Behauptung, ich hätte diese Konflikte überwertig erlebt. Die Hinterhältigkeiten  und die fast widernatürliche Allianz des Vaters mit seiner Ex-Schwiegermutter waren derart gemein, dass meine Wut absolut verständlich ist. Meine Wut wegen der inkonsistenten Haltung meiner Mutter und meines Exmannes ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: vor und während meiner ersten  Ehe war das Verhältnis zwischen Dora Widmer und Jörg Ryser nie besonders gut gewesen. Meine Mutter hatte mir 1982 sogar gedroht, am Hochzeitsfest  mit Jörg Ryser und seinen Verwandten nicht teilzunehmen. Seine Profitierhaltung hatte sie immer abgelehnt.  Es handelt sich  folglich um Projektion: «auffällig» ist bei einer solchen Vorgeschichte die Allianz des Vaters mit seiner Ex-Schwiegermutter und die heimliche Taufe von Cyril (Anzeige wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit). Auch wenn Herr Kohler über einen Doktortitel verfügt, darf er mich nicht dazu nötigen, meine Kinder zu Fremdenhass, Lügen und Heucheln zu erziehen und mich der Diktatur meines Exmannes und meiner herrschsüchtigen Mutter zu unterwerfen.

Es ist absolut falsch, zu behaupten, ich hätte Konflikte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen – schrieb ich doch bereits in der Trennungsvereinbarung, Elternebene und Partnerebene seinen auseinanderzuhalten. Dieser Vorwurf müsste dem Vater Jörg Ryser  und der Grossmutter gemacht werden, die die Kinder für  egoistische Ziele instrumentalisiert haben. Sie haben die Kinder quasi als Pfand zurückbehalten, um mich ihnen gefügig zu machen. Die VB kopierte dieses Verhalten: ich sollte meine Kinder nicht sehen, weil ich beim Obergericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen den Regierungsstatthalter eingereicht hatte! (die übrigens gutgeheissen wurde)  Tatsache ist, dass die Behörden, die Probleme, die sie mit mir haben, auf dem Rücken der Kinder  austragen (analog zum ideologischen Machtmissbrauch bei der «Aktion Kinder der Landstrasse»). Obschon die Kinder bei der Scheidung gegen eine Beistandschaft waren, zwängten ihnen die Behörden eine Beistandschaft auf, die Kinder hatten sich wiederholt über diese Einmischung beklagt.

Zum  Einfühlungsvermögen: Herr Dr. Kohler hat mir selbst berichtet, einer seiner Patienten hätte sich umgebracht – dies zeigt, dass er bereits in diesem Fall den seelischen Zustand einer Person falsch beurteilt hat. Mein Argument, es sei nicht möglich, aufgrund einer Momentaufnahme den seelischen Zustand einer Person erfassen zu können, wurde bisher von den Behörden abgelehnt. Andererseits wird nun ebendieses Argument als Entschuldigung dafür gebraucht, dass ein Mann fälschlicherweise aus dem FFE entlassen wurde.

Unsachliche persönliche Ebene: Der 26 6. 96 war ein Freitag, ich habe immer am Samstag geputzt, wenn die Kinder beim Vater waren. Die Ehefrau von Dr. Kohler ist Hauswirtschaftslehrerin. Dies ist bei seiner subjektiven Bewertung meines angeblich «verwahrlosten» Haushaltes zu berücksichtigen. Beweis für das Einnehmen einer Trotzhaltung: er bestritt die statistisch belegte Tatsache, dass Hauswirtschaftslehrerin ein typischer Frauenberuf sei.

Herr Dr. Kohler fühlte sich beleidigt, dass ich (was meine Gesundheit betrifft) anderen Personen mehr vertraute als ihm. (Pfrn. A. Müller, Prof. Dr. phil. A. Blaser) Als mein Hausarzt hat Dr. Kohler seine berufliche Sorgfaltspflicht schwer verletzt. Es hat ihn nicht interessiert, wie sehr die seelischen Grausamkeiten und die Zermürbungstaktik meiner Gesundheit zugesetzt haben.

Mein Demotape hat er (wie die VB) negativ kommentiert. Unvoreingenommene Personen, wie z. B. Roland Jeanneret, sind von meinem Song für den verstorbenen Benjamin tief berührt.

Falsch ist die Behauptung, die Kinder hätten unter Dauerstress gestanden und hätten wegen meines nächtlichen Lärms nicht schlafen können. In solch angeblich «unzumutbaren» Zuständen hätte Simon niemals die Qualifikation  für die spez. Sek. erreicht. Solche Umstände hätten Gesundheit und Schulleistungen der Kinder schwer beeinträchtigt. Bei einer Nachfrage bei den Lehrkräften Marlies Berthoud (Cyril,1./2.Kl.) und Urs Freiburghaus (Simon,5./6.Kl.)  hätte sich nichts finden lassen, was eine sofortige Kindesschutzmassnahme gerechtfertigt hätte! Tatsache ist, dass ich seit 3 ½ Jahren unter Dauerstress stehe – aufgrund der Intrigen und seelischen Grausamkeiten meines Exmannes und meiner Mutter – und dass es Herrn Dr. Kohler, der ja auch mein Hausarzt war, egal war, dass dies bei mir zu psychosomatischen Beschwerden führte.  Die VB hat Herrn Kohler immer als Dr. Kohler zitiert, er selbst verwendete immer den Briefkopf «Dr. med.» Und unterzeichnete auch als «Dr. med.». Sollte er sich herauswinden, er sei «bloss» Beistand gewesen und nicht Hausarzt : er hat ohne mein Wissen eine Mandeloperation bei Cyril veranlasst, dies tat er eindeutig als Arzt. Meine gesundheitlichen Probleme, die sich insbesondere  in einem von mir beim Autofahren unbemerkt  verursachten Blechschaden  manifestierten, ignorierte  er einfach. (Blutarmut, gynäkologische Probleme, Blutdruckprobleme, zu schnelles Abnehmen). Für die Konsultation vom 27.6.96, bei der ich 2 Stunden lang gegen eine Wand redete, stellte er mir sogar Rechnung als Arzt.

In der Zeugenaussage am Kreisgericht V  bei Markus Bärtschi vom 28.5.99, sagte meine Mutter aus, sie hätte Herrn Kohler 1996 mitgeteilt, ihre Tochter brauche psychiatrische Unterstützung. Meine Mutter verfügt über keinerlei berufliche Qualifikationen, um solche Empfehlungen abzugeben. Ich hingegen habe Psychopathologie als Nebenfach abgeschlossen, und bin mit den ideologischen Differenzen zwischen Psychiatrie, Psychologie und Psychoanalyse bestens vertraut. Der Rechtsdienst des Strassenverkehrsamtes folgte meiner Argumentation, dass mir wegen meiner kritischen Haltung gegenüber der Psychiatrie eine Abklärung durch einen Psychiater nicht zugemutet werden kann und akzeptierte stattdessen eine Abklärung beim Verkehrspsychologen.  Wie heikel eine psychiatrische Abklärung sein kann, zeigt die Entlassung aus dem FFE wegen «Unauffälligkeit» des späteren Amokschützen aus Habkern. Ich hingegen werde als «auffällig» bezeichnet, weil ich  zurecht gegen Verletzungen meiner Privatsphäre (diese haben auch meine Mutter, meine Schwester und mein Exmann zu respektieren) und gegen ideologischen Machtmissbrauch von Behörden protestiere. Herr Dr. Kohler wollte nichts davon hören, dass Psychiater an der «Aktion Kinder der Landstrasse» beteiligt gewesen waren.    Der ganze Arztbericht ist geprägt von einer  Trotzhaltung , die darauf zurückzuführen ist, dass Herr Kohler beleidigt war, weil ich ihm mitgeteilt hatte, es werde mir zu eng, und weil ich zu anderen Personen ein besseres Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte. Er hatte sich in der Rolle des starken Mannes, der bei mir zum Rechten sehen musste, gefallen – er hat selbst geäussert, am besten sei es  gewesen, wenn er regelmässig bei uns vorbeigeschaut habe, was aber die Kinder  sehr gestört hat.

Dass sein Arztbericht vom 4.8.96 jeder Sachlichkeit entbehrt, zeigt  seine Haltung als Erziehungsbeistand im weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem Regierungsstatthalter: Es ärgerte Herrn Dr. Kohler nicht, dass ihn Herr Ryser und Frau Widmer belogen hatten: Herr Dr. Kohler schrieb, «da voll berufstätig, sei Herr Ryser auf Hilfe von Frau Widmer angewiesen»  – Herr Ryser war zu dieser Zeit arbeitslos! Dr. Kohler schrieb, «jede Betreuungslösung muss darauf abzielen, die beiden beieinander und auch in Münchenbuchsee zu lassen» – den Akten ist zu entnehmen, dass Cyril seit Juni 96 in Jegenstorf gelebt hat! Befremdend ist auch, dass Herr Dr. Kohler sich einerseits von der heimlichen Taufe Cyrils distanziert, in seinem Bericht bezeichnet er dieses Ereignis als «unglücklich und kontraproduktiv» (mir gegenüber hat er es sogar als «nicht rechtens» bezeichnet, ohne mich auf die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Art. 261 StGB hinzuweisen), andererseits in seinem Bericht aber die Allianz zwischen Herrn Ryser und seiner Ex-Schwiegermutter verfestigt.

Den rassistischen Aspekt hat Herr Dr. Kohler eindeutig verharmlost: die rassistischen Ausserungen von Herrn Ryser. Dora Widmer, El. Wieland und Frau Seger sind laut lic. iur. Andreas Rieder (ehemals EKR) nur deshalb nicht wegen 261 bis StGB einklagbar, weil das Kriterium «Oeffentlichkeit» nicht erfüllt war.

Es kam mit Herrn Dr. Kohler wiederholt zu einem eigentlichen Expertenstreit (ich verfüge über viel mehr pädagogische Ausbildung und Erfahrung als er) – die Formulierung «nicht kindgerecht» zeigt, dass es ein ideologischer Streit war. Dieser ideologische Streit hat sich mit meinem ehemaligen Studienkollege Ueli Zingg von der EB (eine Anzeige wegen falschen Gutachtens wird folgen) und dem Regierungsstatthalter Urs Wüthrich, ehemals Primarlehrer und Schulvorsteher in Urtenen, wiederholt. Ein wichtiger Streitpunt ist die Frage, wieweit man Kindern eine heile Welt vorgaukeln soll (Die Grossmutter im Bauernhaus verkörpert weitgehend eine heile Welt) Hauptaussage meiner Seminararbeit für Prof. Konrad Widmer (Uni ZH) über das englische Schulsystem war: das Schulsystem einer Nation widerspiegelt die politischen Verhältnisse. Es ist ideologischer Machtmissbrauch, wenn konservative Obrigkeiten meine Kinder dazu instrumentalisieren, um mich für meine modernen pädagogischen Ansichten zu bestrafen. Ich bin keineswegs die Einzige, die der Meinung ist, die Schweiz hinke im pädagogischen Bereich anderen Nationen hinterher! Es ist zu berücksichtigen, dass ich ein Jahr in England gelebt und unterrichtet habe.

Als ich am 27.6.96 das Thema Doppelmoral anschnitt, wies Herr Kohler mich zur Türe. (Heute bin ich es längst gewohnt, dass meine Aussagen oder Artikel zensuriert werden, wenn ich die unangenehme Wahrheit sage). Wie hätte er abstreiten wollen, dass ich für meine Konsequenz und Ehrlichkeit bestraft werde und dass unser System die Feigen und Unehrlichen begünstigt, die in einer «Fünfer und Weggli»-Situation leben und sich neben dem Ehepartner/der Ehepartnerin eine Geliebte oder einen Liebhaber halten. Unerträglich war es für ihn, zur extremen Doppelmoral meiner Schwester El.Wieland, die seine Frau kennt und 1996 die Rede zum 1. August in Jegenstorf hielt, Stellung zu nehmen: El. Wieland entsetze sich vor meinen Kindern über meinen Lebenswandel – dabei war sie vor ihrer zweiten Ehe die Geliebte eines bekannten Augenarztes gewesen und hatte teilweise in einem «ménage à trois» mit ihm, seiner Frau und seinen Kindern gelebt. Beinahe explodiert ist Herr Kohler auf meine provokative Schlussbemerkung, ob ich denn Herrn Ryser wieder heiraten müsse, es ginge ja darum, mich für die Scheidung zu bestrafen.

Der Arztbericht vom 4.8.96 ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: er wurde verfasst, nachdem Herr Dr. Kohler sich am 27. 6. 96 mit mir heftig gestritten hatte, der Bericht kann deshalb nicht sachlich sein.

Sowohl mir gegenüber wie den Kindern gegenüber hat Herr Dr. Kohler seine aerztliche Sorgfaltspflicht verletzt: Meine Gesundheit wurde durch die Trennung von den Kindern schwer beeinträchtigt, die Gesundheit der Kinder wurde ebenfalls beeinträchtigt, bei Simon führte sie zu einer extremen Introversion und rückläufiger Motivation in der Schule, bei Cyril zu einer massiven Gewichtszunahme (bezüglich der Kausalitäten wurde hier von Behördeseite gelogen) Herr Dr. Kohler übte sein Amt kontraproduktiv aus: einvernehmlich geschiedene Eltern verwandelte er in Streithähne. Gemäss Kindsrechtsspezialist Cyril Hegnauer (ZVW 5/1998, S. 171) ist es Aufgabe der Behörden, Konflikte zwischen geschiedenen Eltern zu lindern, Herr Dr. Kohler hat aber genau das Gegenteil getan: er verschärfte bestehende Konflikte! Zur Destabilisierung des gut funktionierenden Systems kam es durch die Einmischung meiner Mutter Dora Widmer, meiner Schwester El. Wieland-Widmer und meiner Nachbarn Seger und Bohner – hier wäre es seine Pflicht als Beistand gewesen, die unerhörten Verletzungen meiner Privatsphäre zu stoppen.

24. Juni 1999 (Unbehandelt)

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