Das ist peinlich

zum Leserbrief „Das ist schädlich“  von Max Flury aus Münchenbuchsee vom 23. Okt. 2010

Von genügenden rechtlichen Grundlagen für Wegweisungen und einer ausreichenden Ausweisungspraxis kann keine Rede sein: Der Landesverweis wurde in der Revision des Strafgesetzes von 01/02 aufgehoben und würde mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative wiedereingeführt und zusätzlich mit einem Automatismus versehen. Oft erhalten heute Ausländer nach Gesetzesverstössen sogar einen Migrationsbonus – was mit dem Integrationsartikel des Gegenvorschlags noch ad absurdum geführt würde! Ausgerechnet ein Münchenbuchser findet Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag rechtlich fragwürdig – ausgerechnet in der Gemeinde Münchenbuchsee wurde das Gesetz zugunsten von ausländischen schwarzen Schafen gebeugt: da wurde doch tatsächlich eine sogenannte Kindesschutzmassnahme eingeleitet, die  das Prinzip der Verhältnismässigkeit und den Schutz des  Privat- und Familienlebens missachtet (Punkte, die der Gegenvorwurf der Initiative vorwirft): Vor was sollten die Scheidungskinder denn geschützt werden? Vor drogendealenden sozialhilfebetrügenden Ausländern, die sich an ihre Mutter herangemacht hatten?  Nein, sie sollten vor ihrer whistleblowenden Mutter geschützt werden, die auf Sozialhilfemissbrauch und Drogenhandel von Migranten hingewiesen hatte, anstatt die Klappe zu halten! Es muss natürlich totgeschwiegen werden, dass die Schildbürger einer Drogenkurierin noch ihre Drogenkurier-Reisen nach Afrika mit Fürsorgegeldern finanzierten. Gemäss Ausschaffungsinitiative wären die betreffenden schwarzen Schafe gar nicht mehr in der Schweiz gewesen und man hätte mich nicht als Whistleblower verfolgen könnenn! Den Schildbürgern unterliefen beim Schildbürgerstreich Kindesschutzmassnahme in Sachen Kindswohl grobe Denkfehler: sie zäumten das Pferd vom Schwanz her auf (engl.:to put the cart before the horse). Ausgerechnet am Geburtsort des ggfons – das angeblich Rassismus bekämpft – lobbyierten die Behörden mit Personen, die vulgäre rassendiskriminierende Aeusserungen von sich gegeben hatten („Neger stinken und haben Aids“)und Beziehungen zwischen Weissen und Farbigen ausschliesslich in der Schmuddelecke der Sexindustrie ansiedeln. Die Rüge lief verkehrt rum: Die Rüge hätte lauten müssen : exotische Toyboys versuchen, älteren Schweizer Frauen Geld auszureissen; geschiedene Mütter passen besonders gut ins Beuteschema, und diese Gigolos haben nicht die geringsten Skrupel, auch den Kindern ihrer Opfer das Geld auszureissen! Aber bei den Schildbürgern ist eine geschiedene Mutter eine Rassistin, wenn sie sich weigert, eine Bürgerrechtehe einzugehen oder Sugarmama für einen exotischen Toyboy zu werden und ihr Geld lieber für ihre Söhne ausgibt! In meinem Fall hatte das Sprengen meiner Schweizer Familie noch den Vorteil, die Kinder und ihre Grossmutter zur Klientel für die Bertreuungsindustrie zu machen. Die Gutmenschen müssen ja dauernd neue zu Betreunde rekrutieren  – was ja auch die Absicht des Integrationsartikels ist. Die SVP-Giftlasche gegen die Initiative soll wohl bedeuten, man wolle ihnen die Gutmeschen-Betreuungsindustrie vergiften, statt sie noch weiter aufzublähen. Die Trennung der einzelnen Familienmitglieder meines Clans verstiess gegen das Prinzip der Einheit der Familie – andererseits bekämpft Frau Dr. iur. Widmer-Schlumpf die Initiative mit der Ausrede, sie verstosse gegen die Einheit der Familie. Wenn ein kriminelles Familienmitglied ausgewiesen wird, hindert niemand den Rest der Familie daran, die Schweiz ebenfalls zu verlassen.

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