Unser Asylverfahren lädt zum Missbrauch ein

Leserbrief zum BZ Standpunkt „Unser Asylverfahren lädt zum Missbrauch ein“ von Andrea Sommer vom Samstag 16. April

Bravo für die Zivilcourage Andrea Sommer!

Andrea Sommers Standpunkt entspricht ausnahmslos meinem Standpunkt – nach jahrelangen Einschüchterungen und Zensur unterliess ich es , einen Leserbrief etwa desselben Inhalts zu schreiben, freue mich nun aber über den Mut der Journalistin! Solches liest man sonst nur in der Zeitung, in der das gesagt wird, was nicht ungesagt bleiben darf – liest Frau Sommer etwa heimlich Ulrich Schluers Schweizerzeit? Die Journalistin riskiert unter Umständen eine Klage aus Kreisen jener Anwälte, die von den angeprangerten Misständen leben, oder von der selbsternannten akademischen Elite, die über die „politische Korrektheit“ wacht. Das heisseste Eisen hat Andrea Sommer wohl aus Vorsicht nicht angerührt: Sollte O.L. Muslim sein (bei einem Nigerianer ist die Wahrscheinlichkeit hoch): hätte sie erwähnt, O.L. sei Muslim und noch die Frage aufgeworfen, wie denn Drogenhandel und Vergewaltigung mit dem Islam zu vereinbaren seien, ob er die Vergewaltigung etwa damit rechtfertigen wolle, das Opfer sei durch Kleidung und Benehmen eine „Unehrbare“ – dann wäre das Risiko einer Klage wegen Beleidigung des Islams (etwa von Daniel Kettiger) gross gewesen…. Andrea Sommer hat nichts angeprangert, was mir nicht längst bekannt wäre – aber es gibt Regeln, wer was wo und wann kritisieren darf! In den Neunzigern war ich mit meiner Kritik eindeutig zu früh, zudem war ich naiv genug, bei meinem Whistleblowing beim zuständigen Sozialamt (zum Schutz vor Vergeltungsmassnahmen durch das kritisierte Sozialamt) nicht anonym zu bleiben. Die Vergeltungsmassnahmen waren verheerend, mein ganzer Clan leidet bis heute darunter. Als Externe konnte man mich nicht am Arbeitsplatz verhaften oder wegen Amtsgeheinnisverletung einklagen , aber es ergab sich die Möglichkeit, das Pferd beim Schwanz aufzuzäumen und die Moralkeule zu schwingen: Relevant waren für die kritisierten Sozialdienste nicht die Gesetzesverstösse der unterstützten Kenianerin, sondern die Tatsache, dass ich die um eine Generation jüngere Fürsorgeabhängige aus dem Ausgang kannte, denn eine vierzigjährige geschiedene Mutter habe an Reggeaparties nichts verloren. Im Gegensatz zu O.L. wurde die Kenianerin nach meinem Hinweis nie wegen Besitzes und Handel mit Cannabis verurteilt, dafür brachte ich die Drogenliberalisierunglobby gegen mich auf, die Cannabishandel und regelmässigen Cannabisschmuggel in Haarspraydosen von Kenia in die Schweiz gar nicht geandet haben will. Zurecht kritisiert Frau Sommer auch die Kirche: Als Vergeltungsmassnahme gegen mein Whistleblowing liess sich auch eine Pfarrerin einspannen – nicht ganz zufälligerweise jene, die ihre Kirche von Sans Papiers besetzen liess.

Staatsangestellte, die Brisantes an die Medien weiterleiten, werden wie die Zürcher Whisleblowerinnen Wyler/Zapfi wegen Amtsgemeinnisverletzung angeklagt, der Informant im Fall Nef, der die Stalkingprotokolle der Sonntagszeitung zugespielt hat,würde auch angeklagt, wenn man ihn denn ausfindig machen könnte… Zurecht regt sich Frau Sommer auf über die grosszügige Gewährung von Unentgeldlicher Prozessführung, mit der der Rechtsstaat im Asylverfahren ad absurdum geführt werden kann. Andererseits wird Whistleblowern die unentgeldliche Prozessführung verwehrt und sie werden dann durch Uebernahme der Prozesskosten von Politikern parteipolitisch vereinnahmt. In Zürich setzen sich GLP, FDP und SP für die Whistleblowerinnen ein – die damit der SVP im Wahljahr wunderbar in einem SVP-Kernthema das Wasser abgraben können .

Marianne Loosli-Widmer
Urtenen
Mitglied Dachverband Drogenabstinenz

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