Leserbrief zu „Nigerianer darf Söhne nach Bern holen“

Leserbrief zu „Nigerianer darf Söhne nach Bern holen“, BZ v. 16. 7. 11, S. 8

10’800 Fr. der bernischen Steuerzahler für nigerianischen „Ferdinand“ ! Ein unglaubliches Urteil! Ein nigerianischer „Ferdinand“, der in seinem Heimatland zwei kleine „Ferdinändchen“ hinterlässt und mit einer jungen Schweizerin ein weiteres aussereheliches „Ferdinändchen“ zeugte, um sich eine Aufenthaltsbewilligung zu erschleichen, kann sich dank der Naivität des bernischen Verwaltungsgerichts nun noch den Aufenthalt seiner nigerianischen „Ferdinändchen“ erschleichen – und das mit der haarsträubenden Lüge, ihre Mütter könnten nicht mehr gefunden werden. Neuerdings gehen also nicht nur Pässe, sondern sogar Mütter verloren! Die Stiefmutter, die er ehelichte, ohne mit ihr Nachwuchs zu zeugen, die sich aber selbstverständlich am Unterhalt seines ausserehelichen Nachwuchses beteiligt, ist natürlich ebenfalls aus Nigeria importiert. Asylanwälte werde sich dieses Urteil gut merken!

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