Arglistige Täuschung

Leserbrief zu „Vom Sozialdienst getäuscht“ v. 5.5.12, S.8

Arglistige Täuschung nennt man das – nur kommt es eben darauf an, wer arglistig täuscht – Personen in privilegierter Position hoffen einfach darauf, mit der Täuschung durchzukommen! Fies ist es von Behörden, sogenannte „Vermieterschrecke“, die bei den grossen Liegenschaftsverwaltungen und routinierten Vermietern chancenlos sind, wenig erfahrenen Vermietern „unterzujubeln“  – es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall, besonders oft werden Vermieter im Rentenalter hereingelegt. Es bleibt zu hoffen, dass die Revision des Erwachsenenschutzrechts solche Misstände bereinigt. Oft werden die Problemfälle auch in andere Kantone verlegt:als WGzimmer-Vermieterin haben mir die Sozialdientse Zürich einen Vermieterschreck untergejubelt, den ich dank befristetem Mietvertrag problemlos loswurde – auf Hilfe von Behördeseite pfeife ich. Ich habe die Erfahrung gemacht:
Mietinteressenten, die dem Vermieter Ausspionieren unterstellen, sind sofort auszusortieren!
Mit den Sozialdiensten Amt Fraubrunnen habe auch ich abstruse Erfahrungen gemacht, auch hier wurde eine Rentnerin hereingelegt – und prominente Politikerinnen aus Jegenstorf haben sich dafür „fremdgeschämt“: nachdem ich den Sozialdiensten mitgeteilt hatte, dass die Platzierung meines Sohnes bei meiner Mutter in Jegenstorf vorgängig hätte bewilligt werden müssen inklusive Regelung des  Unterhalts, zudem handle es sich um arglistische Täuschung, denn gemäss Sozialdienste Münchenbuchsee wohne dieser dort beim Vater, behandelte mich die Sozialarbeiterin als „dummes Tüpfi“ und belehrte mich, eine Grossmutter könne mit ihrem Geld machen was sie wolle – das geht aber keineswegs so weit, dass sie für die familäre Unterstützungspflicht des Kindsvaters einspringen muss! Später hatten die Sozialdienste Region Fraubrunnen dann die Chutzpe, zu behaupten, sie hätten von den Sozialdiensten Münchenbuchsse den Auftrag erhalten, eine Abklärung für ein Pflegekinderverhältnis einzuleiten – anstatt einzugestehen, der Antrag sei von der empörten „administrativ entsorgten Mutter“ gekommen und dass man auch im Jahr 1996 immer noch nach den obsoleten (nicht mehr gültigen) Gesetzen wie bei den Verdingkindern, Administrativversorgten, Zwangsterilisierten und der Aktion Kinder der Landstrasse vorgegangen war, und den bereits 1978 eingeführten  Art. 316 ZGB noch nicht zur Kenntnis genommen hatte  (oder wollte).

Solches Vorgehen hat durchaus eine politische Dimension: SozialarbeiterInnen stehen eher der Partei nahe, die den Kapitalismus abschaffen möchte und das Eigentum nicht besonders hochhält, lobbyieren eher mit Randständigen, eher mit Mietern denn Vermietern, sind nicht unbedingt Mitglied des Hauseigentümerverbandes, geschweige denn würden sie sich beim HEV in Sachen Mietrecht schlau machen

Comments are closed.