Chefbeamtin vom Kanton Bern abserviert

Leserbrief zu „Regierungsrat ermöglicht Chefbeamtin schonenden Abgang“ BZ v. 8.5.12

Serviert der Kanton Bern da etwa eine Whistleblowerin ab? Könnte die Freistellung etwa etwas mit den Aussagen zutun haben, die die Freigestellte als Geschäftsleiterin der Berner Regierungsstatthalter über die Bieler Sozialbehörden gemacht hat? Das Bieler Tagblatt und später die BZ berichteten von einem seltsamen Fall der Bieler Sozialbehörden, der gegenüber dem Vorgehen der Behörden mit dem Amokrentner Kneubühl besondere Brisanz erhielt: während die Bieler Sozialbehörden im Fall Kneubühl zu passiv waren, waren sie im Fall einer hochbetagten Rentnerin hyperaktiv und wollten diese trotz ihrem Widerstand und dem Widerstand ihres Sohnes bevormunden. Das Bieler EJS (Amt für Erwachsenen und Jugendschutz) hatte ihre Kinder eingeladen, nicht aber die Betroffene selbst. Zu diesem Ausbooten der Betroffenenen sagte die Chefbeamtin, solches Vorgehen sei nur zulässig, wenn eine Person im Koma liege, stark verwirrt oder nicht auffindbar sei (was auf die Rentnerin nicht zutraf). Die vife und urteilsfähige Frau ass danach kaum mehr, verweigerte ihre Medikamente und verstarb kurz darauf. Die Hinweise von Kneubühls Schwester auf dessen Urteilsunfähigkeit wurden vom EJS und Statthalter Könitzer missachtet, heute wird Kneubühl in einem Gutachten nicht nur als urteilsunfähig , sondern sogar als schuldunfähig bezeichnet!

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