Sep 30

Mörgeli-Affäre als Zeichen des politischen Umbruchs

Leserbrief zur Mörgeli-Affäre (div. Ausgaben)

Obschon die Uni Zürich wohl auch Fehler gemacht hat, befremdet Mörgelis Behauptung, an der Uni Zürich sei eine Anti-SVP- Säuberungsaktion im Gange – vielmehr weigert sich die Zürcher SVP, einzusehen, in welchem Debakel sie sich zurzeit befindet und dass ein folgenschwerer politischer Umbruch im Gange ist, den man als Tendenz zur gemässigten Mitte hin bezeichnen könnte (den Prof. Stahel mit seinem Wechsel von der SVP zur GLP rechtzeitig erkannt hat) Wie schon Blocher und Lei lässt sich auch Mörgeli von Valentin Landmann verteidigen –  den „Milieu-Anwalt“ könnte man also zusätzlich als „SVP-Anwalt“ bezeichnen Worst case scenario: Nach einer Verurteilung von Blocher/Lei wegen Verletzung des Bankgeheinmisses in der der Hildebrand-Affäre (bei der sich Mörgeli zu unerhörten Bemerkungen verstieg) und weil er in der causa Zuppiger als Hinwiler Mitwisser war,  könnte Ueli Maurer das Bundespräsidium verweigert werden.

Sep 09

Kein Breivik-Effekt im Kanton Bern?

Leserbrief zu „Die Kirchen haben ihre Pfründen noch einmal gerettet“ / „Kanton entlöhnt Pfarrer weiterhin“ BZ v. 6. 9. 12, S. 13

Bei den Nationalratswahlen war ein leichter Breivik-Effekt (Sitzverluste bei SVP/EDU, Abwahl des obersten Schweizer Kulturchristen Ueli Schluer) erkennbar – im Kanton Bern ist diese Tendenz schwächer.

Der Breivik-Effekt ist die Einsicht, dass der Kampf um einen christlichen Machtanspruch problematisch ist und gefährliche Folgen haben kann (Breiviks Manifest wurde auch in die Schweiz gemailt!) Viele Schandtaten der Vormundschaftsbehörden hingen mit der Symbiose zwischen Kirche und Staat zusammen, mit dem KESB 2013 wird dies korrigiert. Die mangelnde Trennung von Kirche und Staat habe ich am eigenen Leib erfahren:mit meinen Vorbehalten gegenüber dem Christentum habe ich mir grosse Probleme mit den bernischen Behörden eingehandelt. Dass ich mich stattdessen von Kindsbeinen an eher vom (liberalen) Judentum angezogen fühlte, stösst im Kanton Bern auf wenig Verständnis. In Hollywood wäre dies kein Skandal – im Kanton Bern schon.

Nachdem die Kulturchristen mich mit der heimlichen Taufe meines ungetauften Sohnes als Mutter ausgebootet und quasi genitalmutiliert haben – haben sie nun tatsächlich die Chutzpah, mir christliche Pamphlete – natürlich immer mit Einzahlungsschein – zu senden, z.B. die christliche Polizeivereinigung, Jugend und Familie, Zukunft CH.

Jul 06

Lieber Salzmann als Brand

Leserbrief zu  den Nominationen fürs Präsidium der SVP des Kantons Bern,  BZ 6.7.12, S.10

Nimmt man die SVP-Wählerschaft des Kantons Bern, kann man spekulieren, dass sie am liebsten Werner Salzmann als Präsidenten der SVP des Kantons Bern hätte: Notar Brand hat mehrmals erfolglos für den Nationalrat kandidiert, bei den letzten Nationalratswahlen erreichte Salzmann den ersten Ersatzplatz, den er dann wegen der Jurafrage Jean-Pierre Graber überliess. Landwirt Salzmann würde sich sicher besser für die Landwirtschaft und den Erhalt von Betrieben einsetzen als Notar Brand. Wegen der lukrativen Notargebühren bei Verschreibungen hat Notar Brand keine Skrupel, mit jenen zu lobbyieren, die Bauernbetriebe lieber versilbern.

Jul 02

Beunruhigendes Kölner Urteil

Leserbrief zum Kölner Urteil betr. Strafbarkeit von Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen (div. Ausgaben)

Für die Juden ein beunruhigendes Urteil !
Als ich die Headline „religiöse Beschneidung als Straftat“ sah, war ich  überzeugt, dass es sich um die weibliche Beschneidung handelt, die als Straftat bezeichnet werden soll, denn bei der Mädchenbeschneidung handelt es sich um eine Verstümmelung. Auch sie wird oft religös begründet wird, obschon sie in keiner religiösen Schrift erwähnt wird. Gemäss Antropologin und Friedensforscherin Dr. Cordula Reimann berufen sich Mädchenbeschneiderinnnen meist auf den Islam oder das Christentum – das Judentum eignet sich nicht als Rechtfertigung!

Wenn Knabenbeschneidungen mit Mädchenbeschneidungen gleichgesetzt werden, ist das aber reine Ignoranz.

Für Juden ist die Knabenbeschneidung am 8.Tag, wie sie im Testament beschrieben ist, ein göttlicher Auftrag – gemäss einer Pressemitteilung der Anti-Defamation League New York wird sie als „core religious rite of Judaism“ bezeichnet und das deutsche Parlament wird aufgefordert, die religiöse Praxis der Knabenbeschneidung im Rahmen der Religionsfreiheit gesetzlich zu schützen.

Das Kölner Urteil soll „bizarre“ Aussagen enthalten  – handelt es sich etwa um beuunruhigendes Spindoctoring, das  zu Gesetzeserlassen diskriminierenden Inhalts wegen Religionszugehörigkeit führt ?

Ist es gar ein politisches déjà vue: Zuerst Sarrazin, dann Grass und jetzt das Kölner Urteil  – ist die akademische Elite in wirtschaftlichen Krisenzeiten erneut auf der Suche nach Sündenböcken und benutzt erneut ein religiöses Ausgrenzungsmerkmal?

Jun 04

Verkapptes Madonnenbild ?

Leserbrief zum Artikel „Busen des Anstosses“ v. Michèle Roten über „Are you mom enough?“ im TIME, Magazin 22

Das Ehepaar Martha und Dr. Bill Sears hat vor dem Bestseller „The Baby Book“ einige Bücher  uber attachment parenting veröffentlicht, auch eines auf evangelikaler Grundlage. Beim Ehepaar in der Doku, wo die 6 und 7 jährigen Söhne zuhause unterrichtet und noch gestillt werden, handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um Evangelikale – in den USA wird Homeschooling vorwiegend von den evangelischen Fundis praktiziert!

In der Comedy-Serie „Little Britain“ gibt es eine Episode, in der der erwachsene Sohn noch gestillt wird – vielleicht haben die Comedians jene Doku auch gesehen und führten das v. den Sears propagierte „extended breast-feeding“ ad absurdum.

Was würde Sigmund Freud wohl zum umstrittenen Cover sagen?

Vormutlich irgendetwas über die oedipale Phase und dass vor Beginn der oedipalen Phase abgestillt werden sollte. Michèle Roten fragt sich, ob es etwas verändern würde, wenn es ein Mädchen wäre. Ich glaube schon, ich bin auch überzeugt, man wählte absichtlich einen nuckelnden Jungen, und auch absichtlich einen in militärischen Hosen, weil diese ein bisschen machohaft sind, denn weibliche Unterwürfigkeit ist trotz des selbstsicheren Blicks der Mutter gefragt. Die versteckte evangelikale Botschaft dahinter könnte sein: Frauen gehören den Männern, die Söhne sind Statthalter des Vaters und dürfen gegenüber der Mutter kleine Controlfreaks werden, ihre Kontrolle über die Mutter darf ruhig so weit gehen, dass diese sich nie von ihrem  Vater scheiden lassen darf – da wird sich Vitus Huonder aber freuen! In der Broschüre „Familie ist Zukunft! gegen Wertezerfall und Genderwahn“ von Zukunft.ch schreibt Bischof Huonder:die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist die grösste Hilfe, die man Kindern bieten kann.

Sie müssen mit beiden Elternteilen zusammen wohnen, aufwachsen und leben. Zu diesem Zwecke müssen die Eheleute ermahnt werden, die tiefe Bedeutung und die Sakramentalität ihres Ehebundes niemals aus den Augen zu verlieren.

Mit einem Mädchen, das durch zu langes Stillen sogar bisexuelle oder gar lesbische Tendenzen entwickeln könnte (was die Evangelikalen veabscheuen) würde die Botschaft  „till death do us part“ nicht richtig funktionieren. Auch ein katholisches Madonnenbild mit einem weiblichen Säugling wäre seltsam –  Ist das TIME-Cover also ein verkapptes modernes Madonnenbild? Das vermitteln soll: Nix da mit Kindern von verschiedenen Vätern und jungen Toyboys im Alter, wie es der katholische Popstar Madonna praktiziert -ihr Auftritt wurde schliesslich auch schon v. katholischen Fundis verboten.

Und nix da mit der katholischen und bisexuellen Gianna Nannini, die sich mit 54 inseminieren lässt… Natürlich drängt sich die Fage nach Vereinbarkeit des langen Stillens mit dem ehelichen Sexualleben auf : zum attachment parenting gehört auch das Co-sleeping  – in Anlehnung an Naturvölker (oder Entwicklungsländer, wo schlicht nur ein einziger Raum zur Verfügung steht). Die Eltern können sich natürlich für Sex aus der Familenpfanne schleichen. Anthropologen haben festgestellt, dass lange Laktation bei Naturvölkern auch der Familienplanung dient, so dass sie nur etwa alle fünf Jahre Kinder haben. Schulmediziner glauben nicht daran, aber unter La Leche Liga-Müttern gibt es viele, die dank extended breastfeeding on demand (ohne Nuggi) 2 bis 3 Jahre ohne Verhütungsmittel nicht schwanger wurden. Zyniker behaupten, der Verhütungseffekt hänge damit zusammen, dass solche Eltern wenig oder keinen Sex hätten, die kennen wohl nur jene Völker, bei denen Sex während der Laktation verboten ist oder sie haben verinnerlicht, dass Mütterlichkeit und Erotik irgendwie nicht miteinander vereinbar sind. Die Jungfrauengeburt  des neuen Testaments begünstigt eine Zweiteilung der Frauen in keusche Mütter und Nutten.

Roten schreibt, es sei schön, nach dem Abstillen seinen Körper wieder für sich zu haben, hat was – aber gemäss den religiösen Fundis gehört der Körper einer Mutter ihrem Ehemann, das ist so bei den ultra-othodoxen Juden, den Islamisten ,den othodoxen Christen, den Stockkatholischen , Pietisten und wie auch immer sie heissen mögen. Beim Slogan „mein Bauch gehört mir“ der Abtreibungsdebatte ging es darum, dass die Frau über ihre Sexualität bestimmen darf und nicht einfach Lustobkjekt und Gebärmaschine des Mannes sein soll, aber für den Erfolg der Fristenlösung sorgten die Ja-Stimmen der Männer. Philosophen wie Markuse und Satre lehnten die Ehe als Symbol des Kapitalismus und Besitztums ab – aber diese Theorien  von Männern nützten den Männern und schafften die Moralkeule gegen promiskuitive Frauen keineswegs ab.   Die Tendenz, Kinder als Kontrolle über die Frauen einzusetzen, nimmt wieder zu – als Gegenströmung gegen die Fortschritte der Emanzipation. Ein Beispiel dafür ist die Schluerpädagogik, in der es vordergründig ums Kindswohl geht – wenn Schluer aber in seinen Traktaten gegen die Frühsexualisierung im Kindergarten von der Grandiosität einer Ehe, die bis zum Tod dauert, schreibt,verrät er sich selbst als Frömmler.

Sears und Schluer werden als Antifeministen kritisiert, weil sie Frauen über die Kinder derart domestizieren wollen, dass sie auf eine eigene Karriere verzichten, kein eigenes Einkommen haben und somit Leibeigene des Gatten werden.

Rousseau hatte sich fürs Stillen eingesetzt, das passte gut zur romantischen Verklärung der noblen Wilden, später wurden Ammen zum Statussymbol der Reichen. In den Fünfzigerjahren war die Stillrate in den USA nur bei 20 Prozent, was 1956 zur Gründung der La Leche Liga führte. Als die LLL in den Achtzigerjahren die Schweiz erreichte, wurde hierzulande zu wenig bekannt, dass die Gründerinnen aus kinderreichen Familien einen christlichen Hintergund hatten (Christian Family Movement).

Die Botschaft des TIME-Covers ist vordergründig langes Stillen, hintergründig wäre sie in diesem Sinne die intakte christliche Familie.

Mai 30

SVP Jegenstorf/Albert Rösti

Sehr geehrter Hr. Roesti

Obschon ich aus der SVP ausgetreten bin, erhalte ich immer wieder Einladungen von der SVP Jegenstorf (Neujahrsapéro, Anlass morgen mit Ihnen – das ist geheuchelt Ich bin aufgewachsen am Quellenweg 11 in Jegenstorf als jüngse v. 3 Bauerntöchtern. Als ich ins Progymnasium wollte, hiess es, ein Bauernmädchen gehöre nicht in den Gymer. B. meiner wilden Statthalterkandidatur 03 bezeichnete mich mein ehemaliger Nachbar Hermann Weyeneth verniedlichend als „Nachbarsmädchen“. Beim Podium in Attiswil hat er mich nicht mal gegrüsst. Als Präsi HEV Fraubrunnen verstiess er gegen die eigenen Statuten (war obdachlos) zudem sagte er, es sei schwierig, ein neues Vorstandsmitglied zu finden (viele schauten mich an – denn es war klar, dass ich sofort ja sagen würde, dass er mich aber nicht fragen würde, denn angeblich bin ich ja eine Schlampe – Heinz Siegenthaler v. Trub behandelt mich auch so… ) Ich bin jetzt beim HEV Bern u. Umgebung -in der Sprechstunde dort werde ich v. Notar Herren auch viel respektvoller behandelt als zuvor bei Peter Brand Dass mein Elternhaus abgerissen wird, erfuhr ich aus der Zeitung Weyeneth war vor mir informiert, auch Annemarie wusste vor mir, dass man meinen Sohn (vorher im Gymer) psychiatrisiert hat.

Ich wurde als Mutter meiner Söhne und als Tochter meiner Mutter ausgebootet- und 04 wegen Statthalter (jetzt Vizestatthalter)Peter Blaser sogar an der Klassenzusammenkunft meiner Gymerklasse! Peter Brand nützte mein Ausbooten, er hat an den vielen Verschreibungen viel verdient (ich hatte in Jegi ursprünglich ein 2-Generationenhaus geplant – erst heute ist mir klar, dass meine Schwestern /Schwager es verhinderten, um später zu versilbern Der Weyenethclan lobbyiert bis heute mit meinen Schwestern (das ist schon fast die Kain u.Abel – Problematik in weiblicher Form) Ruth Freiburghaus-Flückiger war mit meiner Schwester Ruth  in der Schule und tut als wüsste sie nichts v. den Intrigen gegen mich.

Die Bauerntochter und Agronomiestudentin, die bei mir wohnt, findet es nicht lustig, wenn ich ihr folgendes erkläre: wenn man die Affäre Widmer -Weiber betrachtet, nützt hochschlafen mehr als studieren. (Schwester Elisabeth Wieland-Widmer verh. mit Dr. Beat Wieland, div. prominente Liebhaber) kam mit ihrem Rufmord durch – mich als Akademikerin darf man (wegen langer Hausfrauenphase und Scheidung als Dummchen behandeln….

Mai 30

Spichigers inoffizielle Affäre

Leserbrief zu „Er kam, wenn es in der Kirche kriselte“ BZ 30.5.12, S.10

Der kirchliche Beauftragte der Justizdirektion Hansruedi Spichiger sagt, er sei froh, ohne Affären am Hals in die Pension zu gehen, dabei verlässt er sich darauf, dass die Affäre Widmer-Weiber Jegenstorf weiterhin unter den Deckel gehalten wird.

In der BZ v. 21. November 1998 antwortete er auf die Frage zur heimlichen Taufe meines 8jährigen Sohnes durch den von mir geschiedenen Kindsvater, meine Mutter, meine Schwester und einen stockkatholischen Arbeitskollegen des Kindsvaters unter Missachtung meines Sorgerechtes, das sei eine innerkirchliche Angelegenheit, dem Kind sei nichts Böses widerfahren, aber der Sachverhalt sei heikel. Erstaunlich die Wortwahl „heikel“ – auch der Geschäftsleiter des Gerichts bezeichnete den rassistischen Aspekt des Obhutsentzugs (wegen Beziehungen zu Männern dunkler Hautfarbe) als heikel.

Was Spichiger damals verschwieg:
wie der in Konolfingen aufgewachsene Fraubrunner Statthalter und der damalige JGK-Direktor war er Duzis mit meiner Schwester (damals Gemeinderätin und Präsidentin der SVP Frauen Amt Bern), zudem kennt er auch meine in Oberhünigen aufgewachsene Mutter, die sogar in Biglen, wo er Gemeinderat gewesen war, geheiratet hat, (als Fromme in hellblau, da nicht mehr Jungfrau -soviel zum Emmentaler Brauchtum ) – und zufälligerweise ist auch mein ehemaliger Schwiegervater in Biglen aufgewachsen. Nicht unbedeutend war die Tatsache, dass der Gatte meiner Schwester damals Kirchgemeinderat war – dies fand ich erst Jahre später heraus. Als Kirchgemeinderat hätte er wissen müsen, dass Kinder erst mit 16 über Kirchenzugehörigkeit entscheiden dürfen und dass vorher die Eltern zuständig sind, bei Geschiedenen der sorgeberchtigte Elternteil –  und das war ich.

Nun – es ging um die Emmentaler Scharia – man betrachte nur mal die Szene im „Verdingbub“, wo einer Geschiedenen die Kinder entrissen werden!  Bei mir verfuhr man nach denselben obsoleten Gesetzen mit christlichem Hintergrund (man sprach v. „desumegheie“. Das Cyril Hegnauer- Argument, dass niemand einen Obhutsentzug beantragen darf, der/die ein persönliches Interesse hat, wandte man nur auf den Kindsvater an (Alimente, er erhielt sogar eine Busse wegen Verletzung der familiären Unterstützungspflichten) – aber es galt auch für meine Mutter – denn mein Sohn musste bei ihr Platzhalter für den nie gehabten Sohn spielen, man versprach ihm sogar, er würde den Hof erben, mangels eines Sohnes überspringe man einfach eine Generation (Emmentaler Brauchtum zum zweiten, der jünste Sohn erbte früher den Hof, man hat mich immer abgelehnt, weil ich als drittes Kind bloss wieder ein Mädchen war) – später wurde mein Sohn von meiner Schwester wie eine ausgesetzte Katze vom Hof entfernt, nachdem mein Schwager unsere Mutter in eine Alterswohnung verfrachtet hatte  – natürlich alles ohne mein Wissen. Für meine Schwester und ihren Gatten gilt das Cyril Hegnauer-Argument am stärksten, denn sie sind die eigentlichen Drahtzieher des Obhutsentzugs; bei Ihnen mussten meine Söhne Platzhalter für die fehlenden Kinder spielen.

Eine Adoption wäre den Kinderlosen nicht bewilligt worden, da sie gegen das Baugesetz verstossen hatten und das Haus am See zu klein war, also versuchte man es mit Rufmord gegen die geschiedene Schwester/Schwägerin. Die beiden haben sich später selber entlarvt, denn in einem zweiten Schritt begingen sie auch Rufmord gegen den Kindsvater – ihre Argumentation entsprach genau dem, was  fiese Anwälte in Sorgerechtsstreiterein so vorschlagen – inklusive Missbrauchsvorwurf. Mit dieser Irreführung der Rechtsplege und  Ehrverletzung gegenüber dem Kindsvater kamen die beiden Mächtigen auch noch durch – spätestens hier hätte den Behörden klar werden müssen, dass es keineswegs ums Kindswohl ging (in Entwicklungsländern nennt man sowas „human trafficking“).  Nicht unbedeutend ist die Tatsache, dass der Schwager über einen Dr. Titel verfügt, ebenfalls der „Götti“, ein ehemaliger Arbeitskollege des Kindsvaters, der ist sogar Dr. iur.- beide glauben, aufgrund des Doktortitels unantastbar zu sein.

Dass man dem 8jährigen Kind nichts Böses angetan hat, stimmt nicht, denn es kam zur Hirnwäsche mit „der Mensch soll nicht trennen was Gott zusammengefügt hat“- diese Hirnwäsche ist protokolliert in seinem Religionsheft: auf der Seite der geliebten Personen werden Vater Tante und Grossmutter aufgeführt (die ihn heimlich tauften), die Mutter auf der Seite der ungeliebten.

Hermann Lei (das ist der, der sich bei Hildebrands Absetzung in die Hosen pisste), zockte mich ab und reichte die Staatshaftungsklage nicht ein, ist ja logisch , denn der will kein „leisetreterisches Christentum“(ich war gar nie eine richtige Christin, denn ich glaube nicht an die Jungfrauengeburt und das neue Testament). Hätte ich die Entschuldigungen der verstorbenen Annemarie Weyeneth und dem verstorbenen vorherigen Fraubrunner Statthalter Jakob Bärtschi schriftlich, hätten meine Söhne und ich längst Schadeneratz erhalten.

Zusammen mit Thomas Fuchs hat Auns-Mitglied Hansruedi Spichiger erfolglos für den Nationalrat kandidiert – niemand in der SVP hat übrigens realisiert, dass ich bei Ihnen Mitglied war, um sie auszuspionieren und dann als Heuchler zu entlarven – denn alle Akteure der Vormundschaftsbehörden waren SVPler!

Meine Söhne werden von mir ferngehalten, denn es besteht die Gefahr, dass sie selbst auf Schadersatz klagen könnten,  für den heimlich Getauften musste ich dann plötzlich ein Stipendiengesuch unterschreiben – und siehe da: er machte eine Lehre bei der gsk, bei der ich mich als Firmenenglischlehrerin beworben hatte (natürlich wurde ich nicht an das Abschlussfest eingeladen – aber meine Schwester soll  seltsamerweise anwesend gewesen sein!) – er studiert nicht etwa Jus oder Theologie –  sondern Englisch wie ich und liebt wie ich  Hamlet (es ist etwas faul im Staate Bern…) Feige von Herrn Spichiger: warum wollte er nicht wissen, wer die Pfarrperson war, die meinen Sohn heimlich taufte (und welche Verleumdungen/Ehrverletzungen man ihr über mich aufgetischt hatte?). Natürlich hätten er und der Statthalter gewusst , das man das im Taufrodel ermitteln könnte. Jahre später fand ich heraus: es war Renate von Ballmoos-Kuert gewesen.  Die Heiliggeiskirche war so geistreich, zu bemerken, das sei doch jetzt verjährt. Die kinderlose Pfarrerin bezeichnet sich selbst als „moderne Hexe“- es ist amüsant, dass die moderne Hexe an einer modernen Hexenverfolgung beteiligt war.

Mai 13

Ortsübliche Immissionen

Sehr geehrter HEV

Der Vermieter ist kein Sittenwächter!

Lic. iur. Thomas Oberle zitierte in der Hauseigentümerin (als Opfer des Patriarchats erlaube ich mir diesen Zynismus) mehrmals Art. 684 ZGB um den strittigen Punkt im Miet- und Nachbarschaftsrecht, ab wann eine Immission als übermässig eingestuft werden darf und damit untersagt werden kann.

Es geht nicht an, dass sich ein Vermieter anmasst, Sittenwächter über alleinerziehende Mütter zu spielen – die Schweiz ist ja kein islamisches Land und offiziell gibt es hier keine Mullahs!

Wegen Scheidung musste ich von einer gut isolierten Eigentumswohnung in eine günstige Mietwohnung in einer extrem schlecht isolierten Altliegenschaft umziehen – nachdem der Scheidungsrichter (SVP) eine einduetig unangemessene Scheidungskonvention gutgeheissen hatte, in der mir mein Eigengut unterschlagen wurde und es unterlassen wurde, abzuklären, ob ich als langjährige Hausfrau über eine berufsbefähigende abgeschlossene Erstausbildung verfüge(tue ich nicht, Matur ist nicht berufsbefähigend, zudem hatte ich dem Gatten mit meinem Erbe sein Jusstudium mitfinanziert und wegen der aufwändigen Betreuung des schwermehrfachbehinderten Kindes auch noch den kleinen Teilzeitjob aufgegeben; natürlich wurden mir die Betreuungsgutschriften ebenfalls unterschlagen) . Sogar das Freizügigkeitskonto für die Pensionskasse musste später von Amtes wegen errichtet werden – wäre nicht juristisch geschlampt worden, wäre dieser Umzug gar nicht nötig gewesen, denn ich hätte die gut isolierte Eigentumswohnung kaufen können und meinen Söhnen wäre der soziale Abstieg erspart geblieben.

Der kürzlich verstorbene Vater dieses Richters war übrigens HEV-Mitglied und ehemaliger Regierungsstatthalter (SVP) – er hat sich bei mir für seinen Sohn entschuldigt und mir als Ablasshandel sein Buch „Von Heidelbeeren und Zeitgeist“ geschenkt. Darin ist sein ungekürzter Beitrag für den Hauseigentümerverband „Das Amt des Regierungsstatthalters“ nachzulesen.

In dem schlecht lärmisolierten Mehrfamilienhaus beschwerte sich ein frustrierter Nachbar anonym beim Vermieter über Immissionen meines Sexuallebens und der Vermieter schlug mit der Moralkeule zurück.

Es handelte sich aber keineswegs über eine übermässige Immission – in diesem Haus hörte man auch über mehrere Stockwerke einen Hund bellen und das Sexualleben des jungen Paares in der Wohnung über mir war ebenfalls deutlich zu hören! Es handelte sich somit durchaus um eine ortsübliche Immission in einem schlecht lärmisolierten alten Haus!

Leider hat das zuständige Mietamt – da war erstaunlicherweise auch ein HEV-Mitglied dabei – meinen Brief nie beantwortet und später sogar gelogen, man hätte meinen Brief nie erhalten!

Erst später fand ich heraus, dass in diesem Haus ausgerechnet jener Sozialarbeiter wohnte, der der Vormund einer kenianischen Drogendealerin war – sollte der Brief an den Vermieter von ihm stammen, würde es sich um einen Vergeltungsakt für mein Whistleblowing handeln (bei dem ich im Gegensatz zu den verurteilten Zürcher Whistleblowerinnenen kein Amtsgeheimis verletzt habe, denn ich war nie bei den Sozialdiensten angestellt) und dies wäre erst recht rechtswidrig!

Mai 12

Chefbeamtin vom Kanton Bern abserviert

Leserbrief zu „Regierungsrat ermöglicht Chefbeamtin schonenden Abgang“ BZ v. 8.5.12

Serviert der Kanton Bern da etwa eine Whistleblowerin ab? Könnte die Freistellung etwa etwas mit den Aussagen zutun haben, die die Freigestellte als Geschäftsleiterin der Berner Regierungsstatthalter über die Bieler Sozialbehörden gemacht hat? Das Bieler Tagblatt und später die BZ berichteten von einem seltsamen Fall der Bieler Sozialbehörden, der gegenüber dem Vorgehen der Behörden mit dem Amokrentner Kneubühl besondere Brisanz erhielt: während die Bieler Sozialbehörden im Fall Kneubühl zu passiv waren, waren sie im Fall einer hochbetagten Rentnerin hyperaktiv und wollten diese trotz ihrem Widerstand und dem Widerstand ihres Sohnes bevormunden. Das Bieler EJS (Amt für Erwachsenen und Jugendschutz) hatte ihre Kinder eingeladen, nicht aber die Betroffene selbst. Zu diesem Ausbooten der Betroffenenen sagte die Chefbeamtin, solches Vorgehen sei nur zulässig, wenn eine Person im Koma liege, stark verwirrt oder nicht auffindbar sei (was auf die Rentnerin nicht zutraf). Die vife und urteilsfähige Frau ass danach kaum mehr, verweigerte ihre Medikamente und verstarb kurz darauf. Die Hinweise von Kneubühls Schwester auf dessen Urteilsunfähigkeit wurden vom EJS und Statthalter Könitzer missachtet, heute wird Kneubühl in einem Gutachten nicht nur als urteilsunfähig , sondern sogar als schuldunfähig bezeichnet!

Mai 06

Arglistige Täuschung

Leserbrief zu „Vom Sozialdienst getäuscht“ v. 5.5.12, S.8

Arglistige Täuschung nennt man das – nur kommt es eben darauf an, wer arglistig täuscht – Personen in privilegierter Position hoffen einfach darauf, mit der Täuschung durchzukommen! Fies ist es von Behörden, sogenannte „Vermieterschrecke“, die bei den grossen Liegenschaftsverwaltungen und routinierten Vermietern chancenlos sind, wenig erfahrenen Vermietern „unterzujubeln“  – es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall, besonders oft werden Vermieter im Rentenalter hereingelegt. Es bleibt zu hoffen, dass die Revision des Erwachsenenschutzrechts solche Misstände bereinigt. Oft werden die Problemfälle auch in andere Kantone verlegt:als WGzimmer-Vermieterin haben mir die Sozialdientse Zürich einen Vermieterschreck untergejubelt, den ich dank befristetem Mietvertrag problemlos loswurde – auf Hilfe von Behördeseite pfeife ich. Ich habe die Erfahrung gemacht:
Mietinteressenten, die dem Vermieter Ausspionieren unterstellen, sind sofort auszusortieren!
Mit den Sozialdiensten Amt Fraubrunnen habe auch ich abstruse Erfahrungen gemacht, auch hier wurde eine Rentnerin hereingelegt – und prominente Politikerinnen aus Jegenstorf haben sich dafür „fremdgeschämt“: nachdem ich den Sozialdiensten mitgeteilt hatte, dass die Platzierung meines Sohnes bei meiner Mutter in Jegenstorf vorgängig hätte bewilligt werden müssen inklusive Regelung des  Unterhalts, zudem handle es sich um arglistische Täuschung, denn gemäss Sozialdienste Münchenbuchsee wohne dieser dort beim Vater, behandelte mich die Sozialarbeiterin als „dummes Tüpfi“ und belehrte mich, eine Grossmutter könne mit ihrem Geld machen was sie wolle – das geht aber keineswegs so weit, dass sie für die familäre Unterstützungspflicht des Kindsvaters einspringen muss! Später hatten die Sozialdienste Region Fraubrunnen dann die Chutzpe, zu behaupten, sie hätten von den Sozialdiensten Münchenbuchsse den Auftrag erhalten, eine Abklärung für ein Pflegekinderverhältnis einzuleiten – anstatt einzugestehen, der Antrag sei von der empörten „administrativ entsorgten Mutter“ gekommen und dass man auch im Jahr 1996 immer noch nach den obsoleten (nicht mehr gültigen) Gesetzen wie bei den Verdingkindern, Administrativversorgten, Zwangsterilisierten und der Aktion Kinder der Landstrasse vorgegangen war, und den bereits 1978 eingeführten  Art. 316 ZGB noch nicht zur Kenntnis genommen hatte  (oder wollte).

Solches Vorgehen hat durchaus eine politische Dimension: SozialarbeiterInnen stehen eher der Partei nahe, die den Kapitalismus abschaffen möchte und das Eigentum nicht besonders hochhält, lobbyieren eher mit Randständigen, eher mit Mietern denn Vermietern, sind nicht unbedingt Mitglied des Hauseigentümerverbandes, geschweige denn würden sie sich beim HEV in Sachen Mietrecht schlau machen