Feb 19

Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“

Verantwortung übernehmen!

„Mein Bauch gehört mir“ war einst der Slogan für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – heute könnte man mit dem Slogan kontern „mein Geldbeutel gehört mir“ – wenn damals das Verbot von Abtreibungen als staatliche Einmischung ins Private angeprangert wurde, so darf es heute durchaus als staatliche Einmischung ins Private angeprangert werden, dass Abtreibung zur Grundversorgung gehört und von allen mitfinanziert wird. In den vereinigten Staaten ist dies nicht der Fall – hätte man Abtreibung nicht ausgeschlossen, hätte Obamacare keine Chance gehabt! Erstaunlich dies: nachdem vorwiegend Feministinnen für das Recht auf Abtreibung gekämpft hatten, sind die Männer für den Erfolg der Abstimmung verantwortlich! Dies weist auf folgenden Trend hin: verantwortungsvolle Familienväter sind vom Aussterben bedroht, im Aufwind sind Männer mir „Zuhältercharme“ – Frauen sollen in erster Linie rentieren,(als Doppelverdienerin ohne Kinder oder möglichst wenig Kindern) Kinder werden in erster Linie als wirtschaftlicher Schaden betrachtet. Abgetrieben wird in der Regel nicht , um eine wirtschaftliche Notlage zu vermeiden, sondern weil es gerade nicht in die egoistische Finanzoptimierung passt. Dazu ein rühmenswertes Beispiel: An einem Podium zu den Ständeratswahlen im Kanton Bern erläuterte der SVP-Kandidat, er hätte mit 21 heiraten „müssen“, heute ist er ein verantwortungsvoller Familienvater mit drei erwachsenen Kindern und fünf Enkelkindern – das Uebernehmen von Verantwortung hat sein Verantwortungsgefühl ganz besonders stark mobilisiert – mit 26 gründete er eine eigene Firma, und wurde beruflich und politisch sehr erfolgreich – was ihm natürlich sehr viel Neid einbringt von all den Memmen, die zu so etwas nicht fähig wären! Andererseits gibt es unter Migrantinnen eine Gruppe, die Kinderhaben als Finanzquelle entdeckt hat: Kinder sind da oft hilfreich, um eine Härtefallregelung zu erwirken , um eine Ausschaffung zu verhindern, den Aufenthalt als Sans Papier zu verlängern oder um mehr Geld von den Sozialwerken zu erhalten. Eine Afrikanerin trieb es auf die Spitze, ihr Motto war: möglichst jung schwanger werden, um keine Ausbildung machen zu müsssen, Arbeitslosenentschädigung , Sozialhilfe und immer wieder schwanger werden: die Sozialdienste „erlaubten“ zwei Kinder , drei musste sie abtreiben – diese drei Abtreibungen hat auch die Allgemeinheit mitfinanziert! Amüsant die Begründung der Betroffenen: als Muslimin dürfe sie nicht verhüten. Die momentane Situation begünstigt auch den Abtreibungsourismus: Frauen die in ihrem Heimatland wegen einer ausserehelichen Schwangershaft wegen Beschmutzung der Familienehre Probleme haben, erfinden einen Asylgrund und können dann in der Schweiz gratis abtreiben. Früher geb es einen Abtreibunstourismus nach Holland: die mir bekannten Frauen, die seinerzeit in Holland abgetreiben haben, haben viele mehr oder weniger psychische Spätfolgen, grosse Schuldgefühle, neigen dazu, Negatives in ihrem Leben (z.B.Krebserkrankungen in der Gebärmutter oder den Eierstöcken) als Strafe für die Abtreibung zu interpretieren – am schlimmsten sind die psychischen Probleme bei denen, die kinderlos geblieben sind. Neurosebegünstigend wirkte es, wenn die Abtreibung jahrelang als Geheimnis gehütet wurde, weil sie mit Lügen (z.B. einer erfundenen Vergewaltigung) erwirkt worden war. In einigen Fällen erwies sich die Abtreibung gar als die „böse Tat, die immer weitere böse Taten muss gebären“: blieb die Geschwängerte nach der Abtreibung in einer Beziehung mit dem Schwängerer, kam es wegen latenter oder direkter Vorwürfe der Frau, die die nicht ganz harmlose Prozedur einer Abtreibung auf sich genommen hatte, vermehrt zu häuslicher Gewalt oder Bisexualität/Homosexualität des Mannes. Manchmal entwickelten sich die betroffenen Frauen zu Beutemüttern: Frauen, die wegen Unreife oder Egoismus die körperlichen Unannehmlichkeiten, lebenslange Verantwortung und finanziellen Einbussen einer Mutterschaft scheuen, „bedienten“ sich an den Kindern geschiedener oder verwitweter Männer oder staheln Kinder in ihrem Verwandtenkreis.

Feb 10

Mohammed Al-Baradei

Veröffentlichter Leserbrief

Kann man Mohammed El Baradei trauen? Ich traue Mohammed El Baradei nicht, vielleicht gibt er nur vor, ein moderater Muslim zu sein. Er küsst den bekennenden Antisemiten Ahmadinedschad, ist mit einer Iranerin verheiratet, akzeptiert die Muslimbrüder als Teil der Opposition  und würde sie sogar in einer Einheitsregierung einbinden. Vielleicht wird sein Nobelpreis noch in Frage gestellt – das geschah schon bei Günter Grass, nachdem publik wurde, dass er bei der Waffen-SS gewesen war

Jan 31

Religiöses Selbstverständnis

In den Medien habe ich vernommen, die EKR vertrete die Meinung, das Kopftuch von Musliminnen sei ein Symbol ihres religiösen Selbstverständnisses – ich gehe davon aus, das religiöse Selbstverständnis gilt für sämtliche Frauen, Frauen aller Konfessionen und auch für konfessionslose Frauen. Sollte das religiöse Selbstverständnis ausschliesslich den Musliminnen gewährt werden, den übrigen Frauen aber verwehrt werden, käme dies einer Diskriminierung der Nichtmuslimas gleich!

Ich wurde in meinem religiösen Selbstverständnis schwerst verletzt, als Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert meinen 8jährigen Sohn heimlich getauft hat, und dies zusammen mit dem NICHT SORGEBERECHTIGTEN Kindsvater, einem katholischen ehemaligen Arbeitskollegen des Kindsvaters, meiner scheinheiligen kinderlosen Schwester, die einst heimlich in Holland abgetrieben hat, und zudem ihren Ehemann (Kirchgemneinderat) gleich mit mehreren prominenten verheiratenen Katholiken hörnt.(Prof Kreis kennt den Basler Opthalmologieprofessor wohl)

Es gibt im Kanton Bern für christliche Eltern keinen staatlichen Zwang, ein Kind zu taufen, auch Ungetaufte können am Religionsunterricht teilnehmen (tat mein Sohn auch). Bei geschiedenen Eltern ist bis zum 16. Geburtstag des Kindes der sorgeberechtigte Elternteil für die Religionszugehörigkeit des Kindes zuständig (das war ich)

Ich hatte die Taufe des ersten Sohnes (Kolikkind) als nicht kinderfreundliches Ritual erlebt – ich stillte „on demand“ und es war nicht klar, ob in einer Kirche gestillt werden darf. Zudem nervt mich der (eigentlich sexistische )Spruch „im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“

Meinem Sohn wurde die Hirnwäsche verpasst „der Mensch soll nicht trennen, was Gott zusammengefügt hat“, um dem 8jährigen Kind die Ehe seiner Eltern als unauflösbares Sakrament darzustellen, erhielt es einen katholischen Götti. Es ging auch um  die Zwängerei, die im neuen Eherecht (das die Katholiken ablehnten), abgeschaffte Schuldfrage bei Geschiedenen wieder einzuführen und mich als die Schuldige hinzustellen, weil ich die Scheidung beantragt hatte (was in erster Linie mit der Verständnislosigkeit des Kindsvaters bezüglich meiner Trauer um den verstorbenen behinderten Sohn zusammenhängt)

Bei der Trauung hatte der ehem. Synodalratspräsident Andreas Zeller mein religiöses Selbstverständnis noch respektiert und „bis das der Tod euch scheidet“ weggelassen – als Geschiedene wurde dann aber mein religiöses Selbstverständnis missachtet , um mich als Mutter auszubooten und mich als Schlampe abzustempeln, dabei ging es um finanzielle Interessen: Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert leistete Beihilfe bei der Verletzung der familiären Unterstützungspflicht

Der ehem. SEK Präsident Thomas Wipf hat bei einer Veranstaltung bei der NHG erklärt, der Einfluss der Religion auf  die Politik soll wieder stärker werden – dies darf aber nicht soweit gehen, dass eine vom Kanton angestellte Pfarrerin das geltende Gesetz beugt und auch noch vor dem Regierungsstatthalter mit einem Gesetesverstoss durchkommt!!!

Zu meinem religiösen Selbstverständnis gehört auch, dass mir von den 3 abrahamitischen Religionen das Original – das Judentum  – lieber ist als Christentum und Islam und dass ich wegen Doppelmoral und historisch belegten antisemitischen Tendenzen Vorbehalte gegenüber dem Katholizismus habe – das ist meine persönliche private Meinung und die geht Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert gar nichts an! Cyril musste mir auf Befehl seines Vaters ihren Namen verheimlichen , er nannte sie Pfarrerin Nasenbär – cool, denn die steckt ihre Nase in Dinge, die sie rein gar nichts angehen

Marianne Loosli-Widmer, Urtenen einst rerormiert, jetzt konfessionslos(wegen Intrige von Pfarrerin Renate von Ballmoos-Kuert aus der ref. Kirche augetreten) Mitglied Gesellschaft Schweiz Israel

 

Jan 02

Das Recht des Stärkeren

Gotthelf – info zu Ihrer Ansprache in Wynigen

Gotthelf kritisierte in seinem Werk die Juristerei: er stellte fest, dass in der Rechtssprechung sehr häufig nicht der Buchstabe des geschriebenen Gesetzes entscheidet, sondern dass oft ganz einfach das Recht des Stärkeren zur Anwendung kommt! Wie recht er damit hatte – und bis heute hat sich daran nichts geändert. Im Tierreich wird das Recht des Stärkeren (z.B. das Recht auf Nahrung oder Paarung) durch Einsatz der Körperkraft erkämpft – bei den Menschen handelt es sich eher um einen sublimierten Kampf. Dazu ein Beispiel eines Bauernclans, bei dem das Recht des Stärkeren zum Tragen kam: Eine verwitwete Bäuerin, die 3 Töchter, aber keinen Sohn hat, gerät unter die totale Kontrolle ihrer Schwiegersöhne und Ex- Schwiegersöhne – je älter und je schwächer sie wird, umso weniger kann sie sich gegen die Bauernfänger wehren. Erst werden Land und Wald des Hofes versilbert. Da der Hof kein Stöckli hat, plant die jüngste Tochter, aus dem Bauernhaus ein Zweigenerationenhaus zu machen. Dies hätte den Vorteil, als junge Familie  ein Grosi zum gelegentlichen Hüten zu haben, dafür würde man dann das Grosi im Alter pflegen – eine uralte Abmachung unter den Generationen, die keine Betreuungsaufgaben an den Staat delegiert! Der mächtigste der Schwiegersöhne – er ist der Stärkste, da er über einen Dr. Titel verfügt – verhindert dies, denn langfristig ist geplant, auch das Bauernhaus (in der Kernzone der Berner Vorortsgemeinde) zu versilbern. Nachdem der Traum der Grossfamilie geplatzt ist, schlägt das Schicksal ganz unerbittlich zu: der 3. Sohn der jüngsten Tochter ist schwerbehindert und stirbt mit vier Jahren , und wie in der Mehrheit (80%)solcher Fälle kommt es zur Scheidung. Nun instrumentalisiert der gechiedene Kindsvater den unerfüllten Wunch der verwitweten Bäuerin nach einem Sohn und schiebt seine väterliche Unterhaltspflicht auf sie ab, lässt sie im Glauben, sie gebe das viele Geld tatsächlich für die vergötterten Enkel aus und nicht für ihn  – obschon es im Gesetz keine familiäre Unterstützungspflicht zwischen Ex-Schwiegermutter und Ex-Schwiegersohn gibt, protegieren die Behörden diesen seltsamen widernatürlichen Deal und erlauben dem Juristen Selbstjustiz, machen sich aber hinterrücks lustig über die alte Frau, die sich hereinlegen lässt. Als die Witwe ihren Ex-Schwiegersohn auf seine Unterhaltspflicht anspricht, zieht der Jurist sie vor Gericht – was ihr gesundheitlich enorm zusetzt. Dies ist nun der ideale Moment für den Schwiegersohn mit Dr. Titel, sie vom Bauernhaus zu entfernen, in eine Alterswohnung zu verfrachten, den Hof abzureissen und zu überbauen – zu Lebzeiten versilbern nennt man das…

PS. Es handelt sich um den Nachbarsbauernhof von Hermann Weyeneth in Jegenstorf, Mändu ist’s peinlich, Annemaries Herz hat’s nicht ertragen… Da waren Behördemitglieder am Vertuschen des himmeltraurigen Falles beteiligt, die einem Kohler-Clan aus Wynigen entstammen

 

Dez 22

Kinderdiebstahl – oft die verdeckte bittere Wahrheit darunter

Leserbrief zu „Eine etwas andere Familie“ Magazin 51

 

Wenn ein Mann vorgibt, er wolle sich lieber für diejenigen engagieren, die schlechte Karten gezogen haben, so könnte es sich um eine klassische Aussage eines Gutmenschen handeln, der Egoismus und Geldliebe unter dem Deckmantel des sozialen Engagements versteckt: wenn man bedenkt, welche Kosten leibliche Kinder bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung so verursachen, entspricht es einer guten Finanzoptimierung, wenn die Ehefrau ihren ugestillten Mutterinstinkt gegen  Entschädigung an Pflegekindern abreagiert. Diese Rechnung geht immer noch auf, wenn die Entschädigung für Pflegekinder nicht lukrativ ist! Kinder werden auch aus politischen Gründen zu Pflegekindern – wie einst die Verdingkinder, die Kinder der Jenischen (unter dem Deckmantel „Liebeswerk“) und die Kinder der Maori (stolen generation). Sehr oft wurden/werden Kinder lediger/geschiedener Mütter zu Opfern – wegen einer verlogenen herrschenden Sexualmoral. Oft handelt es sich gar um Kinderdiebstahl aus dem familiären Umfeld der Mütter: Dies ist einfach die weilbiche Version des Missbrauchs in der Familie, sogar John Lennon wurde von seiner Tante gestohlen

Dez 14

Schritt in die richtige Richtung

Leserbrief zu „Ohne Vollmacht solls kein Geld geben“, BZ. 14. 12 .S.12

Die von Sozialhilfebezügern geforderte Vollmacht ist angesichts der vielen aufgedeckten Missbräuche (ganz zu schweigen von den vertuschten) sicher ein Schrittt in die richtige Richtung! Wie zu erwarten bezeichnet die im Bereich Sozialmissbrauch nachwievor uneinsichtige Linke dies als Misstrauensvotum.
Ein grosser Teil der Missbräuche werden aber auch mit diesen Vollmachten nicht aufgedeckt, denn Einkünfte aus Drogenhandel und Prostitution sind in der Regel nirgends registriert

Nov 20

Das ist peinlich

zum Leserbrief „Das ist schädlich“  von Max Flury aus Münchenbuchsee vom 23. Okt. 2010

Von genügenden rechtlichen Grundlagen für Wegweisungen und einer ausreichenden Ausweisungspraxis kann keine Rede sein: Der Landesverweis wurde in der Revision des Strafgesetzes von 01/02 aufgehoben und würde mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative wiedereingeführt und zusätzlich mit einem Automatismus versehen. Oft erhalten heute Ausländer nach Gesetzesverstössen sogar einen Migrationsbonus – was mit dem Integrationsartikel des Gegenvorschlags noch ad absurdum geführt würde! Ausgerechnet ein Münchenbuchser findet Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag rechtlich fragwürdig – ausgerechnet in der Gemeinde Münchenbuchsee wurde das Gesetz zugunsten von ausländischen schwarzen Schafen gebeugt: da wurde doch tatsächlich eine sogenannte Kindesschutzmassnahme eingeleitet, die  das Prinzip der Verhältnismässigkeit und den Schutz des  Privat- und Familienlebens missachtet (Punkte, die der Gegenvorwurf der Initiative vorwirft): Vor was sollten die Scheidungskinder denn geschützt werden? Vor drogendealenden sozialhilfebetrügenden Ausländern, die sich an ihre Mutter herangemacht hatten?  Nein, sie sollten vor ihrer whistleblowenden Mutter geschützt werden, die auf Sozialhilfemissbrauch und Drogenhandel von Migranten hingewiesen hatte, anstatt die Klappe zu halten! Es muss natürlich totgeschwiegen werden, dass die Schildbürger einer Drogenkurierin noch ihre Drogenkurier-Reisen nach Afrika mit Fürsorgegeldern finanzierten. Gemäss Ausschaffungsinitiative wären die betreffenden schwarzen Schafe gar nicht mehr in der Schweiz gewesen und man hätte mich nicht als Whistleblower verfolgen könnenn! Den Schildbürgern unterliefen beim Schildbürgerstreich Kindesschutzmassnahme in Sachen Kindswohl grobe Denkfehler: sie zäumten das Pferd vom Schwanz her auf (engl.:to put the cart before the horse). Ausgerechnet am Geburtsort des ggfons – das angeblich Rassismus bekämpft – lobbyierten die Behörden mit Personen, die vulgäre rassendiskriminierende Aeusserungen von sich gegeben hatten („Neger stinken und haben Aids“)und Beziehungen zwischen Weissen und Farbigen ausschliesslich in der Schmuddelecke der Sexindustrie ansiedeln. Die Rüge lief verkehrt rum: Die Rüge hätte lauten müssen : exotische Toyboys versuchen, älteren Schweizer Frauen Geld auszureissen; geschiedene Mütter passen besonders gut ins Beuteschema, und diese Gigolos haben nicht die geringsten Skrupel, auch den Kindern ihrer Opfer das Geld auszureissen! Aber bei den Schildbürgern ist eine geschiedene Mutter eine Rassistin, wenn sie sich weigert, eine Bürgerrechtehe einzugehen oder Sugarmama für einen exotischen Toyboy zu werden und ihr Geld lieber für ihre Söhne ausgibt! In meinem Fall hatte das Sprengen meiner Schweizer Familie noch den Vorteil, die Kinder und ihre Grossmutter zur Klientel für die Bertreuungsindustrie zu machen. Die Gutmenschen müssen ja dauernd neue zu Betreunde rekrutieren  – was ja auch die Absicht des Integrationsartikels ist. Die SVP-Giftlasche gegen die Initiative soll wohl bedeuten, man wolle ihnen die Gutmeschen-Betreuungsindustrie vergiften, statt sie noch weiter aufzublähen. Die Trennung der einzelnen Familienmitglieder meines Clans verstiess gegen das Prinzip der Einheit der Familie – andererseits bekämpft Frau Dr. iur. Widmer-Schlumpf die Initiative mit der Ausrede, sie verstosse gegen die Einheit der Familie. Wenn ein kriminelles Familienmitglied ausgewiesen wird, hindert niemand den Rest der Familie daran, die Schweiz ebenfalls zu verlassen.

Nov 19

Widersprüche

Bei der Kritik an der Ausschaffungsinitiative fallen folgende politischen Widersprüche auf: Immer wieder wird von der Linken aufgeführt, die Initiative verstosse gegen die Kinderrechtskonvention und gegen das Grundrecht auf Privat- und Familienleben: die Zerstörung der Familien  war aber gerade ein Grundanliegen der kommunistischen  „Gründerväter“ , möglichst frühe Uebernahme der Kindererziehung durch den Staat wurde propagiert, um die neue Generation dem Einfluss der bourgoisen Institution Familie möglichst früh zu entziehen! In der DDR war das Private politisch, Dissidenten wurden durch zwischenmenschliche Isolation politisch geschwächt, durch Ausspionieren ihres Privatlebens wurde ermittelt, wer ihnen emotional nahestand  – und dann mussten diese Beziehungen zerstört werden – Wolf Biermann durchschaute es erst nach seiner xten Scheidung. Auch wegen der angestrebten Verstaatlichung des Grundbesitzes sollten die Clans, die ihren Landbesitz jeweils weitervererben, gesprengt werden Ebenfalls wiederholt beanstandet wird, die Initiative verstosse gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Tatsächlich: eine staatliche Massnahme gegen ein Individuum muss überprüft werden, bevor sie ausgesprochen wird. Mit Verlaub: Voraussetzung für eine Ausschaffung ist ein Urteil – oder gehen die sonst so Staatsgläubigen plötzlich davon aus, die Gerichte fällten grundsätzlich unverhältnismässige Urteile? Gerade kürzlich erst hat sich die ehemalige Justizministerin bei den Administrativversorgten entschuldigt: Bei den Administrativversorgten, den Zwangsteirilisierten, den Jenischen, den Verdingkindern und vielen unbekannten anderen nicht in einer Gruppe organisierten Opfern der lange praktizierten Administrativjustiz wurde jahrelang gegen das Grundprinzip der Verhältnismässigkeit verstossen, und jenen Opfern stand keine  staatliche  Betreuungslobby oder eine auf ihr Fachgebiet spezialisierte staatliche Anwaltslobby zur Verfügung! Wie schon beim Minarettverbot wird auf höchster politischer Ebene von Angst vor dem Fremden gesprochen – dabei waren bei beiden Initiativen unter den Befürwortern sehr viele dabei, die sich in der Multikulti-Szene bestens auskennen – und was ist mit den linken Tarnkappen-Rassisten, die zum Fall Lumengo sagen, der käme halt aus einer Kultur, in der Korruption normal sei? Die SP verstiess Lumengo sofort, der Juso-Präsident aber durfte in aller Oeffentlichkeit gegen das Betäubungsmittelgesetz  verstossen und Hausfriedensbruch begehen  – und was ist schon ein bisschen Fenstereinschlagen der linken Chaoten bei den SVP-Büros in Lausanne und Bern….

Okt 23

Autismus

unbeantwortetes mail

Sehr geehrter Herr Lorenzini Ich beziehe mich auf unser Gespräch über meinen Sohn Simon Ryser erstmals während meiner Englisch-Stellvertetung in Münchenbuchsee (1996) und unser Telephongespräch vor mehreren Monaten, bei dem Sie behaupteten, sich nicht an Ihre Aussage, Simon sei hochkreativ aber autistisch  v. 1996 zu erinnern. Es wäre ein Zeichen von grosser Zivilcourage, wenn Sie zu Ihrer Aussage von 96 stehen würden – denn diese könnte eine wichtige Rolle in der Schadenersatzklage spielen. Einen Obhutsentzug auf Aussagen eines autistischen Teenagers zu begründen, ist absolut unzulässig. Sie möchten wohl niemandem auf die Füsse treten und kein Whistleblower sein.  Wenn Sie richtigerweise Simons ASD (autism spectrum disease) diagnostizierten, bedeutet das ja auch, dass Sie intelligenter sind als Dr. Samuel Kohler und Ex-Statthalter/Ex-Lehrer Urs Wüthrich,  Sozialarbeiter Rudolf Bohner etc….(ist ja auch mein Problem ,aber Ihnen würde  man es noch eher erlauben, weil Sie auch ein Mann sind)Nicht einmal Erziehungsdirektor Pulver kennt das Asperger-Syndrom, Ex-Schulinpektor Colombo aber schon. Ausdrücke Autismus, Asperger etc. wurden im ganzen Verfahren tunlichst vermieden – heute ist mir klar weshalb: Wie bei den Administrativversorgten, Verdingkindern,Zwangssterilisierten, der Aktion Kinder der Landstrasse wurde betoniert,gelogen, abgestritten, verheimlicht – d. h. solange wie irgendwie möglich eine Strategie verfolgt, bei der jedes Zugeben von Behördefehlern vermieden werden muss, weil sonst ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden könnte

Im Neuhaus (in das sich der damals noch unmündige Simon angeblich selbst eingewiesen haben soll(???) wurde Simon das Neuroleptikum Zyprexa verabreicht. Diese Missstände haben nun andere Whistleblower auch bemängelt und es wurde eine Untersuchung eingeleitet! Falls Ihnen der Mut fehlt, zu Ihrer Aussage v. 96 zu stehen: in den USA wird Zyprexa bei klinischen Studien mit Aspergern verschrieben – aber nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern /rechtl.Vertretung und mit Hinweis auf Gefahren /Nebenwirkungen und dem Hinweis, dass es sich um eine klinische Studie handelt

Dass mir 96 die Obhut entzogen wurde  , ich aber gleichzeitig eine Englischstellvetretrung in Münchenbuchsee erhielt, widerspricht übrigens dem PRINZIP VON TREU UND GLAUBEN!!!!

Okt 22

Ehrverletzung durch Anwältin

unbeanwortetes mail an beatrice.tschanz@krebsliga.ch

Sehr geehrte Frau Tschanz Wie ist es möglich, dass eine Anwältin (Esther Braunschweig,Köniz) in einem Scheidungsverfahren behaupten darf, die Ehefrau (ich) hätte den Hodenkrebs des Ehemannes verursacht? Prof. Nagel hat sich bereits von dieser – wissenschaftlich eindeutig widerlegten – Aussage distanziert!!! Auf meine Anzeige wegen Ehrverletzung wurde nicht eingegangen, die Anwältin hat später das Mandat niedergelegt, aber verweigert jedes klärende Gespräch

Die ehrverletzende Aussage mit vulgärem Unterton hängt mit dem Tabubruch ältere Frau/jüngeren Mann zusammen, von einer Koda-Mitarbeiterin war mir gar vorgeworfen worden, ich bemuttere den 13Jahre jüngeren Mann zusehr, weil ich ihm wiederholt vom  Rauchen/Kiffen abgeraten hatte, wegen seinem hohem genetischem Krebsrisiko, sowohl matri- wie patrilineal; zudem wollte ich als besorgte Mutter einem schlechten Einfluss euf meine Söhne aus erster Ehe vorbeugen!

Als Mitglied des Dachverbandes Drogenabstinenz habe ich gelernt, dass es THC-Rezeptoren (Amandaninrezeptoren) in den Hoden gibt – dadurch ist spin und Ehrverletzung erst recht bewiesen